Klaus Hart Brasilientexte

Aktuelle Berichte aus Brasilien – Politik, Kultur und Naturschutz

Vogelkundler Uwe Westphal und die Folgen grün-rot-schwarzer Naturschutzpolitik. Was bewirkten Alibi-Umweltorganisationen? In welchem Teil Deutschlands war vor 1990 die Artenvielfalt am höchsten? Dr. Michael Stubbe, Universität Halle: „Im Naturschutz brachte die Wende einen Rückfall in die Steinzeit.“ Kükenvergasung.

„Ich beobachte die Vogelwelt seit 40 Jahren und die Veränderungen sind dramatisch. Vögel, die häufig waren, wie die Feldlerche oder der Kiebitz, die gibt es gar nicht mehr, der Wiesenpieper verabschiedet sich aus der Landschaft, das Braunkehlchen ist weg, der Gartenrotschwanz. Die Bekassinen, die habe ich meckern gehört, wenn ich auf den Zug gewartet habe – da ist nichts mehr.“ Der Ornithologe, Biologe und Tierstimmenimitator im Deutschlandradio Kultur, 2009

Gezielte massive Vernichtung von Vogelarten – die Wertvorstellungen neoliberaler Machthaber:http://www.hart-brasilientexte.de/2017/05/04/deutschlands-umweltverbrecher-weit-straffrei-beispiel-gezielte-vernichtung-von-vogelarten-300-millionen-brutpaare-weniger-zahl-der-voegel-sinkt-seit-jahren-mdr-2017/

http://www.nabu.de/nh/300/adler300.htm

2012 fällt auf, daß der Feldsperling, 1990 noch Massenvogel in bestimmten deutschen Region, dort völlig verschwunden ist – was Naturschutzexperten der Behörden bestätigen. Neben Agrargiften wird als Hauptgrund die Vernichtung der Lebensräume genannt. Dennoch ist niemand der politisch-wirtschaftlich Verantwortlichen deshalb in Haft – als ob das Bundesnaturschutzgesetz garnicht existierte.

Anschluß 1990, gezielte Naturvernichtung in Ostdeutschland – Resultate und Ziele: http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/06/mauerfall-und-anschlus-1990-was-fur-natur-und-biodiversitat-der-zuvor-artenreiche-ex-ddr-geplant-war-erreichte-resultate-weisen-auf-umweltvernichtungsziele/

http://www.zeit.de/2000/09/Boese_Blaubluetige

Der Windkraft-und Energiewende-Bluff – Text-und Foto-Sammlung:

http://www.hart-brasilientexte.de/2015/05/29/der-windkraft-und-energiewende-bluff-textsammlung/

Bienensterben und Straffreiheit für Verursacher: http://www.hart-brasilientexte.de/2012/04/03/bienensterben-bewust-von-agrargift-mafia-in-kauf-genommen-uralt-beobachtungen-der-naturfreunde-bestatigt/

Naturschutz und Schäfer in Seehausen/Thüringen:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/24/schaefer-in-seehausenthueringen-24-9-2016-huete-wettbewerb/

Bundesamt für Naturschutz:

„Ostdeutsche Agrarlandschaft hat größere Artenvielfalt

  • Bundesamt für Naturschutz präsentiert die Ergebnisse eines dreijährigen Forschungsvorhabens:

Bonn, 14.12.2001: Große Teile der ostdeutschen Agrarlandschaft weisen im Vergleich zu Westdeutschland immer noch eine relativ hohe Biotop- und Artenvielfalt auf. Dies belegt ein vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben. Es wird allerdings auch deutlich, dass gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten- und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/01/12/das-neue-natursterben-wirtschaftswoche-wie-die-oko-bluffer-deutschlands-natur-den-garaus-machen-nicht-anders-als-in-brasilien-die-rolle-der-subventionierten-alibi-umweltorganisationen-und/

Da sich nach 1990 für die ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit einer umfassenden Modernisierung unter Einsatz der leistungsfähigeren westdeutschen Betriebsmittel (beispielsweise bessere materiell-technische Ausstattung der Betriebe, Zahl der verfügbaren Pflanzenschutzmittel bzw. einsetzbaren Wirkstoffe) ergab, war davon auszugehen, dass sich hiermit auch der ökologische Zustand der Ackerlandschaften entsprechend verändern würde…

giftspritzer.jpg„Umfassende Modernisierung“ der Ost-Landwirtschaft – „nachhaltiger“ Giftregen wie hier in Thüringen, Juli 2009.

Auch wenn der vorgegebene finanzielle Rahmen nur eine exemplarische Untersuchung ermöglichte und eine Reihe wichtiger Primär-Daten zu den Bewirtschaftungsweisen in Ostdeutschland im Zuge der Umstrukturierung der Landwirtschaft Anfang der 90er Jahre verloren gegangen sind, können einige der dokumentierten Unterschiede in den Bewirtschaftungsweisen mit der auch heute noch existierenden größeren Artenvielfalt und den höheren Individuenzahlen der Tier- und Pflanzenwelt in der intensiv genutzten Agrarlandschaft Ostdeutschlands in Zusammenhang gebracht werden…

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass insbesondere der Fruchtfolgeverarmung und der zunehmenden Nivellierung der standörtlichen Bedingungen sowohl auf den Wirtschaftsflächen als auch den Begleitbiotopen (Raine, Säume, Hecken etc.) begegnet werden muss. In diesem Zusammenhang wirkt sich die weit verbreitete Praxis der großflächigen Gülleausbringung auf Acker- und Grünlandflächen besonders negativ aus. Die in dem Bericht geforderte Ausweisung von Schutzstreifen (Pufferstreifen) zwischen den Wirtschaftsflächen und angrenzenden naturnahen Biotopen stellt eine weitere zentrale Anforderung an die nachhaltige Ausgestaltung der Agrarlandschaft dar.

Auch sollte der Empfehlung des Forschungsnehmers folgend die Bedeutung des Feldhamsters als Leitart für den Schutzgedanken in den intensiv genutzten Bördelandschaften stärker herausgestellt werden. Zudem gilt es, die fortschreitende Zerschneidung der Landschaft durch die Versiegelung von Wegen und den Neubau von Verkehrswegen zu begrenzen.“   http://www.telegraph.ostbuero.de/100/rotmilan.html

Kurioserweise vermeldet die Frankfurter Allgemeine 2012 unter Berufung auf eine Studie der Freien Universität Berlin zum Wissen der  der deutschen Schüler über die DDR interessante Positionierungen der Heranwachsenden: „Ausserdem sei es der Umwelt – und den Rentnern – dort besser gegangen als in der Bundesrepublik.“ Immerhin war während des Kalten Krieges mittels massivem Propagandaaufwand die Umweltsituation der DDR im Mainstream als verheerend schlecht definiert worden – nicht wenige Autoren verdienten sehr gut mit entsprechenden Büchern.

Faktenlage und Propaganda: http://www.hart-brasilientexte.de/2010/06/17/immer-mehr-tote-vogel-durch-kollision-mit-windradern-in-brandenburg-betroffen-besonders-streng-geschutzte-arten-wie-seeadler-rotmilane-mausebussarde/

Jeder kennt heute meist sogar persönlich Leute, die nach dem Motto vorgehen:  “Grün” öffentlich daherreden, umweltfeindlich denken und handeln – die Resultate sprechen Bände.

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

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 Der international anerkannte Biologe und Greifvogelexperte Dr. Michael Stubbe von der Universität Halle:”Im Naturschutz brachte die Wende einen Rückfall in die Steinzeit.”

http://www.hart-brasilientexte.de/2009/06/11/im-naturschutz-brachte-die-wende-einen-ruckfall-in-die-steinzeit-dr-michael-stubbe-universitat-halle-wende-ziele-wende-resultate-in-der-natur/

(Medien-Tabuthema Naturschutzfakten)

Natürlich muß die frühere ostdeutsche Artenvielfalt so rasch wie möglich wiederhergestellt werden, besonders bei den mit besonderer Vehemenz, bewußt und zielstrebig vernichteten Massenvögeln, darunter Feldlerche und Sperling. Die heutige Sterilität früher so belebter Landschaften ist vielerorts erschreckend. Bisher wurden die dafür politisch Verantwortlichen noch nicht laut Bundesnaturschutzgesetz zur Rechenschaft  gezogen, zumal sie namentlich jedermann bekannt sind.

http://www.hart-brasilientexte.de/2009/01/21/wilderei-und-tierqualerei-in-nrw-jagdpachter-als-tater-komitee-gegen-den-vogelmordev-neoliberaler-artenschutz-in-deutschland-offenbar-pfeifen-viele-jager-im-rheinland-auf-das-gesetz-und/#more-1677

http://www.hart-brasilientexte.de/2009/01/19/geschutzte-tiere-killen-neoliberaler-artenschutz-in-deutschland-wer-sind-die-politisch-verantwortlichen-in-berlin/
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From: Haus-der-Natur@t-online.de [mailto:Haus-der-Natur@t-online.de]
Sent: Wednesday, May 20, 2009 10:35 AM
To: DNR Matthias Bauer
Subject: Einladung Gespräch DDR-Umweltreihe „Umweltpoltik und Medien“ 28. Mai 19.00 Uhr Haus der Natur

Bitte an Interessenten weiterleiten!

Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28. Mai 2009 findet um 19.00 Uhr im Haus der Natur im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Aufbruch 89 – Umweltbewegung in der DDR“

die Veranstaltung

„Zwischen den Zeilen – Umweltpolitik und Medien“ statt.

Im Rahmen der Gesprächsreihe steht an diesem Abend ein Rückblick auf die  Umweltpolitik in der DDR und die Bemühungen wie die Schwierigkeiten, dieses Thema in den Medien aufzugreifen, auf dem Programm. Die restriktive Informationspolitik wie auch die 1982 erlassene Verordnung zur Geheimhaltung von Umweltdaten verhinderten eine offene Berichterstattung. Dennoch gab es vielfältige Bemühungen und Versuche von Journalisten, das Thema Umwelt in Presse, Funk und Fernsehen aufzugreifen.

Als Gesprächsgäste nehmen an der Veranstaltung teil:

- Dr. Hans Reichelt (ehem. Umweltminister der DDR)
– Helga Frankenstein (Journalistin, ehem. Redaktion „Der Morgen“)
– Dr. Harro Hess (Journalist, ehem. Radio DDR II)
– Günter Lippmann (Regisseur, DEFA-Studio für Dokumentarfilme)
– Hartmut Sommerschuh (ehem. Redaktion Kreisläufe, DDR-Fernsehen)
Moderation: Hellmuth Henneberg

Die Veranstaltung wird vom Kulturradio des rbb aufgezeichnet.

Veranstaltungsort: Haus der Natur, Reimar-Gilsenbach-Saal, Lindenstr. 34, 14467 Potsdam (Innenhof der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; Zugang über Breite, Linden- oder Spornstraße), Tel. 0331-2015525, www.hausdernatur-potsdam.de

Zu der Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Regine Auster
Förderverein Haus der Natur

Zum Thema des Gesprächs:

Kaum ein Thema ist so widersprüchlich und umstritten wie die Frage, was die DDR auf umweltpolitischen Gebiet vollbracht bzw. nicht vollbracht hat. Positiven Stichworten wie Naturschutz, SERO oder die geringere Verkehrsbelastung und Zersiedelung stehen negative wie die hohe Wasser- und Luftbelastung durch technisch veraltete Industrieanlagen, hohe Schwefeldioxidbelastungen und Waldsterben infolge der Braunkohleverbrennung oder die Auswirkungen des Uranbergbaus in der Wismut gegenüber.

Die Umweltweltpolitik in der DDR begann 1968 mit der Verankerung des Schutzes der Natur in die Verfassung und damit früher als in der BRD. Als zweites Land in Europa nach Schweden erließ die DDR mit dem Landeskulturgesetz (1970) ein umfassendes Umweltrahmengesetz, das in den folgenden Jahren durch Einzelverordnungen oder ökonomische Instrumente wie dem Staub- und Abgasgeld, dem Abwassergeld oder der Bodennutzungsgebühr weiter konkretisiert wurde. Bereits 1971 wurde ein Ministerium für Umwelt und Wasserwirtschaft gegründet.

Nach dieser durchaus erfolgreichen institutionellen Aufbauphase setzte aber ab Mitte der 1970er Jahre vor dem Hintergrund der Ölpreiskrise eine Wende ein. Die Umweltpolitik wurde mehr und mehr ökonomischen, außenpolitischen und auch sozialpolitischen Erwägungen untergeordnet. Die einseitige Ausrichtung der Energiewirtschaft auf die heimische Braunkohle ab 1979 und die Produktion in technisch überholten Industrieanlagen führten zu hohen  Luft- und Wasserbelastungen. 1982 wurde ein Beschluss über die Geheimhaltung von Umweltdaten erlassen.

Eingebunden in die Zwänge staatlicher Informationspolitik bemühten sich in den 1980er Jahren viele Journalisten und Publizisten, Umweltthemen kritisch aufzugreifen. So arbeitete der Regisseur Günter Lippmann seit 1983 eine Dokumentarfilm über das Waldsterben, der aber erst 1990 erscheinen konnte. Im August 1989 wurde die Sendung  „Kreisläufe“ des DDR-Fernsehens abgesetzt, in der zuvor regelmäßig Beiträge über Wassereutrophierung, Bodenerosion, Flurmelioration und andere Umweltthemen gezeigt wurden.

Die restriktive Informationspolitik in Bezug auf Umweltthemen wurde Ende 1980er Jahren immer offener kritisiert. 1989/1990 wurden im Zuge des gesellschaftlichen Umbruchs die Umweltdaten endlich offen gelegt. Es zeigte sich, dass die Vernachlässigung des Umweltschutzes in einigen Bereichen zu gravierenden Umweltproblemen geführt hatte. Dazu zählten die im internationalen Vergleich extrem hohen Schwefeldioxid-Emissionen, die eine Schädigung vieler Waldflächen nach sich zogen.

Die Gewässerverschmutzung war, insbesondere im Süden der DDR, sehr hoch: Von den 16,6 Mio. Einwohnern erhielten 9,6 Mio. zeitweise oder ständig qualitativ beeinträchtigtes Trinkwasser. Weitere Umweltprobleme waren die zahlreichen Altlastverdachtsflächen, eine große Zahl wilder Müllkippen wie auch die Folgen des Uranbergsbaus der Wismut.

Als Pluspunkt in der Vergleichsbilanz ist allerdings zu vermerken, dass die DDR nach 1979 den Gütertransport auf der Straße drastisch verringert hatte. Vergleichsweise günstig entwickelte sich auch die Wiederverwertung von Rohstoffen (SERO-System). Im Industrieländervergleich ungewöhnlich war die Flächenentwicklung. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche blieb seit 1970 aufgrund staatlicher Regulation (Bodennutzungsverordnung, Bodennutzungsgebühr) nahezu konstant, während sie in der BRD stark zunahm (derzeit 12,7 Prozent der Landesfläche). Im internationalen Vergleich hoch war auch der Anteil an Naturschutzflächen in der DDR.

Info:
Förderverein Haus der Natur
Lindenstr. 34
14467 Potsdam
Tel. 0331-2015525
Fax 0331-2015527
e-mail:haus-der-natur@t-online.de
www.hausdernatur-potsdam.de

 Die meisten, wichtigsten Vergleichsfakten fehlen – gemerkt?

Tobias Dürr: http://www.hart-brasilientexte.de/2010/07/15/tobias-durr-die-staatliche-vogelschutzwarte-brandenburg-handfeste-daten-uber-die-gesetzwidrige-vernichtung-streng-geschutzter-tiere-durch-windkraftwerke-und-ministeriumserklarungenwir-fordern-e/#more-6123

Kükenvergasung: http://www.hart-brasilientexte.de/2008/09/11/mannliche-kuken-werden-in-deutschland-weiterhin-erstickt-vergast-und-zerschreddert-tierschutzerproteste-erfolglos/

Krieg und Umweltvernichtung in Europa: http://www.hart-brasilientexte.de/2009/03/24/es-begann-mit-einer-luge-wdr-film-uber-den-krieg-gegen-jugoslawien/

Daß bei den politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen bestenfalls sehr geringes Interesse an Umwelt-und Naturschutz besteht, zeigt sehr plastisch der ungehemmte Verbrauch des aus Waldholz hergestellten Papiers für Propaganda in den Printmedien: Selbst wer keinerlei Interesse an Auto-oder Immobilienkauf hat, ist gezwungen, in dicken Zeitungsausgaben teils kiloweise Propaganda dieser Branchen mitzukaufen; zahlreiche in hoher Qualität produzierte Zeitschriften bestehen fast durchweg aus Produkt-und Service-Propaganda. Leicht vorstellbar, wie u.a. die Transport-und Energiekosten sinken würden und auch das Lesevergnügen anstiege, falls Printmedien zugunsten des Umwelt-und Naturschutzes von banal-stupider Firmenpropaganda befreit würden. Indessen fehlen entsprechende Forderungen, Initiativen – und der Mitläufer-Journalismus macht sich dafür natürlich nicht stark. Über die Funktion dieser Propaganda, die angewendeten psychologischen Tricks ist von kompetenten Wissenschaftlern bereits ziemlich alles gesagt worden.

http://www.imhof-verlag.de/2010/die-groessten-politik-irrtuemer-der-heutigen-zeit.htm

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Windkraftwerke als Politikirrtum…

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Zitat – Ausriß.

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Ausriß.

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Mythen und Fakten.

Katholik Schlingensief: http://www.hart-brasilientexte.de/2010/09/23/den-leuten-zu-sagen-in-was-fur-einer-verlogenen-scheise-wir-alle-leben-schlingensief-in-sao-paulo/

http://de.wikipedia.org/wiki/Das_deutsche_Kettens%C3%A4genmassaker

Schlingensief:  http://www.youtube.com/watch?v=OM8ZevwUf2A

Was heute in Deutschland offiziell unter Naturschutz, Umweltfreundlichkeit verstanden wird. Bundesamt für Naturschutz verkündet Resultate der heute gezielt betriebenen Artenvernichtung. “Europaweit hat die Agrarlandschaft inzwischen etwa die Hälfte ihrer ursprünglich dort heimischen Vögel verloren.” **

Tags:

http://www.hart-brasilientexte.de/2009/11/14/selten-hat-sich-eine-moderne-gesellschaft-schneller-und-radikaler-von-einem-mehrheitlich-akzeptierten-postulat-verabschiedet-als-die-deutschen-vom-schutz-der-natur-horst-stern-bereits-1996-manf/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/25/deutschlands-umweltverbrecher-und-artenkiller-erfolgreicher-neoliberaler-naturschutz-die-resultate-weisen-auf-die-ziele-bundesnaturschutzgesetz-de-facto-auser-kraft-gesetzt/

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 Foto von Manfred Knake.

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/13/deutschlands-wertloses-bundesnaturschutzgesetz-mindestens-200000-fledermause-aus-nordosteuropa-lassen-jedes-jahr-an-deutschen-windradern-ihr-lebenfrankfurter-allgemeine-zeitung-wie-heute-auc/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/25/deutschlands-umweltverbrecher-und-artenkiller-erfolgreicher-neoliberaler-naturschutz-die-resultate-weisen-auf-die-ziele-bundesnaturschutzgesetz-de-facto-auser-kraft-gesetzt/

Die jüngste Erklärung des Bundesamtes für Naturschutz zeigt die Resultate des heute gezielt betriebenen neoliberalen “Naturschutzes”. Gäbe es einen echten Naturschutz laut Gesetz und Verfassung, müßte das Bundesamt für Naturschutz schließlich genau entgegengesetzte Resultate verkünden. Die Strategie ist längst jedermann bekannt: “Grün” öffentlich daherreden, umweltfeindlich denken und handeln. Andernfalls wären die Ergebnisse entsprechend, könnte man wieder auf Artenbestände verweisen, die es vor dieser “Umweltpolitik”  gab. Kurioserweise gibt es immer noch Leute in Deutschland, die das täglich von interessierter Seite in Medien durchgeschaltete “grüne” Geschwätz ernstnehmen.

Bezeichnend, daß das BfN bei Feldvögeln als Vergleichsjahr just 1990 nennt – das Jahr besonders intensiver offizieller Umweltpropaganda…

Naturschutz, Artenschutz

BfN und DDA weisen auf dramatische Bestandsentwicklungen der Vögel in der Agrarlandschaft hin

  • Zahl der europäischen Feldvögel innerhalb von 30 Jahren halbiert.
  • Landwirtschaftspolitik der EU muss schnell und umfassend naturverträglicher werden

Münster/Bonn, 24. Juli 2012: Seit 1980 ist in der Europäischen Union jeder zweite Vogel in der Agrarlandschaft verloren gegangen. “Allein in Deutschland sind seit 1990 mehr als eine Million Feldlerchen verstummt, eine Entwicklung, die besorgniserregend ist”, sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. “Denn dies ist nur ein Beispiel von vielen Arten, deren Bestände unter der Intensität der Landnutzung leiden”, so BfN-Präsidentin Jessel. Eine jetzt vorgelegte europaweite Analyse zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf.

Die neue Studie von BirdLife International und dem European Bird Census Council lässt keine Zweifel offen: Trotz vieler internationaler Bemühungen und Richtlinien, den Rückgang an biologischer Vielfalt zu stoppen, konnte die Abnahme der Feldvogelbestände bisher nicht wirksam eingedämmt werden. Europaweit hat die Agrarlandschaft inzwischen etwa die Hälfte ihrer ursprünglich dort heimischen Vögel verloren.

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/24/grose-erfolge-neoliberaler-naturschutzpolitik-in-deutschland-warum-man-selbst-in-ostdeutschland-die-fruher-so-haufigen-rabenvogel-immer-seltener-zu-sehen-kriegt/

“Naturschutz” heute in Deppenland:  http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/13/deutschlands-wertloses-bundesnaturschutzgesetz-mindestens-200000-fledermause-aus-nordosteuropa-lassen-jedes-jahr-an-deutschen-windradern-ihr-lebenfrankfurter-allgemeine-zeitung-wie-heute-auc/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/30/der-kohleverbrauch-steigt-kraftig-auch-in-deutschland-laut-faz-ubliches-geschrei-der-windkraftbefurworter-scharfe-forderungen-nach-deutlicher-reduzierung-des-kohleverbrauchs-bleiben-kurioserw/

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/11/08/rio20-konferenz-an-den-resultaten-der-uno-umweltkonferenz-von-1992-lassen-sich-die-tatsachlichen-ziele-und-absichten-erkennen-damals-unter-betroffenheitsgeschwatz-und-entschlossenheitsrhetorik-ver/

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Nach Angaben des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gehen auch in Deutschland die Bestände vieler häufiger Brutvögel von Äckern, Wiesen und Weiden in dem Beobachtungszeitraum seit 1990 weiter deutlich zurück. “In den vergangenen zwei Jahrzehnten gab es beim Feldsperling eine Verringerung auf zwei Drittel des Bestandes, beim Kiebitz haben wir sogar nur noch etwa ein Drittel der Vögel”, führte Bernd Hälterlein, Vorsitzender des DDA, einige Beispiele an und ergänzte: “Der europaweite Bestandseinbruch beim Rebhuhn hat mit über 90% in den letzten drei Jahrzehnten inzwischen dramatische Ausmaße angenommen.”

Vögel sind ausgezeichnete Zeigerarten für den Zustand der biologischen Vielfalt. Deshalb haben die Europäische Union wie auch die Bundesregierung Indikatoren entwickelt, die auf der Bestandsentwicklung von Vogelarten beruhen. Sie werden regelmäßig im Rahmen gemeinschaftlicher und nationaler Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsstrategien aktualisiert. Die aktuelle Analyse der EU-weiten Vogeltrends bestätigt nicht nur das erschreckende Ausmaß des Verlustes an biologischer Vielfalt, sondern stellt vielmehr deutlich heraus, dass der Artenschwund vor allem in der intensiv genutzten Agrarlandschaft in den letzten Jahren weiter zugenommen hat.

So zeigt der europäische “Farmland Bird Indicator” (Agrarvogelindikator), der auf der Erfassung von 37 Vogelarten beruht, dass derzeit davon etwa viermal soviel Arten ab- wie zunehmen. Besonders betroffen von negativen Bestandsentwicklungen sind viele ehemals häufige Arten. Aktuell zeigt der europäische Indikator seit 1980 eine Abnahme um 52 Prozent.

Das deutsche Gegenstück, der auf Vogeldaten basierende Indikator “Artenvielfalt und Landschaftsqualität”, weist für das Agrarland über die letzten zehn Jahre einen signifikant negativen Trend auf und entfernt sich zunehmend von dem für das Jahr 2015 festgelegten Zielwert. Im letzten Berichtsjahr 2009 lag der Indikatorwert bei lediglich 66 Prozent des anvisierten Zielwerts.

Die alarmierenden Zahlen zum Rückgang der Agrarvögel wurden der Europäischen Kommission jetzt im Rahmen der Diskussion um die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Naturschutzverbände und Wissenschaft drängen darauf, dass die aktuelle Entwicklung nicht weiter ignoriert sondern maßgeblich bei der Neugestaltung der GAP berücksichtigt wird. Die bisherige Förderpolitik der GAP hat den Trend zu natur- und umweltschädigenden Praktiken verstärkt. In Deutschland haben erhebliche Grünlandverluste einerseits und die vielfache Intensivierung der Ackernutzung mit massiv gestiegenem Maisanbau sowie der Beseitigung von Kleinstrukturen wie Hecken und Feldrainen vielfach den Charakter der Agrarlandschaften und Landschaftsbilder stark verändert. Neben den Verlusten an biologischer Vielfalt sind vielerorts hohe Belastungen von Böden und Grundwasser die Folge dieser Intensivierung.

“Wir sind der Meinung, dass der negative Trend aufzuhalten ist”, sagte Beate Jessel. “Die neuen Zahlen sollen dazu beitragen, die Diskussion wieder auf den Punkt zu bringen. Die Landwirtschaft als der größte Flächennutzer in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Die GAP muss daher einen entscheidenden Beitrag leisten, damit die bis zum Jahr 2020 vereinbarten Biodiversitätsziele auf europäischer und bundesdeutscher Ebene erreicht werden können”. Ein wichtiger Schritt ist, dass die EU-Kommission plant, zukünftig den Bezug von Direktzahlungen an die verpflichtende Einhaltung naturverträglicher Bewirtschaftungsmethoden zu knüpfen. Dabei kommt den sogenannten “Ökologischen Vorrangflächen”, insbesondere in intensiv genutzten Agrarlandschaften entscheidende Bedeutung zu. Mit der Verpflichtung eines jeden Betriebs mindestens 7 % Ökologische Vorrangflächen bereitzustellen (ausgenommen sind Ökolandbaubetriebe), könnten wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten geschaffen und damit ein Beitrag zu einer naturverträglicheren Landbewirtschaftung geleistet werden.

Hintergrundinformationen:
Die Daten für die hier zitierte europäische Analyse stammen aus wissenschaftlichen Erhebungen in 23 EU-Mitgliedstaaten, die mit Unterstützung der Europäischen Kommission regelmäßig von BirdLife International – einem Zusammenschluss von Naturschutzverbänden – in Zusammenarbeit mit dem European Bird Census Council – einem Netzwerk von Vogelbeobachtungsprogrammen – EU-weit ausgewertet werden.

In Deutschland werden die relevanten Zahlen vom Dachverband Deutscher Avifaunisten analysiert und auf nationaler Ebene in den – gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz und den Naturschutzfachbehörden der Länder – alljährlich herausgegebenen Berichten “Vögel in Deutschland” der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die aktuellen Daten zu den Bestandsentwicklungen europäischer Brutvogelarten sind (in englischer Sprache) unter www.ebcc.info/trends2012.html einzusehen.

In einem Faltblatt wurden die Bestandsveränderungen häufiger Brutvogelarten in Europa zusammengefasst: www.ebcc.info/wpimages/video/Leaflet2012.pdf

Ein ausführliches Positionspapier zur Situation der Agrarvögel in Deutschland, die die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) und der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) erstellt haben, steht unter www.dda-web.de/downloads/texts/positionspapier_agrarvoegel_dda_dog.pdf zum Download bereit.

Bezeichnenderweise wird auf die Forderung verzichtet, daß der Umweltzustand, die Artenvielfalt vergangener Jahrzehnte durch die schuldigen politisch-wirtschaftlichen Verantwortlichen  wiederherzustellen ist…

Wie war das damals – aus Hintergrundtext: Biologe Dr. Wolfgang Wendt, heute Referatsleiter für Arten-und Biotopschutz im Umweltministerium von Sachsen-Anhalt, zu DDR-Zeiten zehn Jahre lang Kreisnaturschutzbeauftragter, erinnert sich noch gut an den 20. Deutschen Naturschutztag von 1990 in Bad Reichenhall. Die Politiker versprechen, den Osten, der ökologisch ruiniert sei, auf Vordermann zu bringen. Wendt glaubt noch, Mittel, die die DDR nicht hatte, würden nun fließen, der Natur zugute kommen. „Mit dem Geld, das ihr kriegt, geht’s der Natur kein Stück besser“, hört er verdutzt von Hamburger Kollegen. „Zehn Jahre hin, und ihr seid auf dem selben Niveau wie wir, die Rote Liste wird länger und länger.“

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/10/01/der-milan-dreht-ab-zitiert-aus-kleinod-hakelwald-die-wahren-ziele-des-heutigen-offiziellen-naturschutzes-und-der-alibi-oko-organisationen/

Massenhafte Vernichtung theoretisch streng geschützter Fledermäuse durch Windkraftwerke in Deutschland. Wattenrat Ostfriesland zu Uralt-Fakten, bestätigt durch eine neue Studie. Umweltfreundlichkeit – die Neudefinition eines Begriffs. (”umweltfreundliche Windräder”) ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin. **

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http://www.hart-brasilientexte.de/2008/05/27/offizieller-artenschutz-in-deutschland-beispiel-rotmilan-nabu-vogel-des-jahres-2000/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/15/das-schmutzige-geheimnis-der-energiewende-financial-times-deutschland-zur-abzocke-in-deppenland/

16. August 2013

Windenergie und Fledermäuse: Massentod für das Investitionsklima

Tote Fledermaus unter Windkraftanlage, Foto (C): Archiv EGE

Von Januar 2007 bis Dezember 2009 untersuchten Wissenschaftler der Universität Hannover – Institut für Umweltplanung –  das Tötungsrisiko von Fledermäusen in dem Forschungsprojekt „Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“. Einer der Kooperationspartner des Projektes war der Windkraftanlagenhersteller Enercon aus Aurich.

Gefördert wurde das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Bundesumweltministeriums mit 1,1 Millionen Euro. An insgesamt 84 (vierundachtzig) bundesweit ausgewählten Windkraftanlagen- von derzeit mehr als 23.000 in Deutschland – wurden Fledermausaktivitäten und -verluste ermittelt und modellhaft fledermausfreundliche Betriebsalgorithmen zur Reduzierung des Schlagrisikos entwickelt. Ganz nebenbei: Das Institut der Universität Hannover geht in seiner Projektbeschreibung tatsächlich davon aus, dass Windkraftanlagen einen Einfluss auf das Wetter und damit in der Folge auch auf das Klima und die “globale Erwärmung” haben, obwohl seit mehr als zehn Jahren keine messbare Erwärmung mehr festgestellt wird und die Temperaturen sinken.

Auszug aus der Projektbeschreibung:

Hintergrund und Ziel des Vorhabens:
Angesichts der globalen Erwärmung ist schon vor Jahren das politische Ziel formuliert worden, den weiteren Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu begrenzen. In Deutschland wurde daher schon 1991 eine gesetzlich gesicherte Einspeisevergütungen geführt, mit der Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichten werden elektrische Energie aus regenerativen Quellen abzunehmen. Das hieraus resultierende günstige Investitionsklima hat dazu geführt, dass Deutschland heute das Land mit der größten installierten Windenergieleistung weltweit ist. Trotzdem sind weitere Anstrengungen im Klimaschutz notwendig um die bislang formulierten Ziele zu erreichen. In der Folge wird die Bedeutung der regenerativen Energien – auch der Windenergie – weiter zunehmen und ihr Ausbau weiter voranschreiten. Seit einigen Jahren ist jedoch bekannt, dass Fledermäuse auch in Deutschland an bestimmten Standorten an Windkraftanlagen verunglücken. Zuvor war dieses Phänomen aus den USA und anderen Ländern bekannt geworden. Mittlerweile wurden von den 24 in Deutschland vorkommenden Arten 13 Arten als Schlagopfer unter hiesigen Windkraftanlagen gefunden. Nach dem aktuellen Kenntnisstand scheinen fünf Arten, auf die 90 % aller bisher gefundenen verunglückten Tiere entfallen, besonders betroffen zu sein (Dürr 2007). Auf der anderen Seite genießen Fledermäuse europa- und bundesweit (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG bzw. Bundesnaturschutzgesetz) einen strengen Schutz. Sie gehören zu den streng geschützten Arten, die – neben anderen Verboten – nicht getötet werden dürfen. […]

Das Ergebnis: Es wurden dramatisch hohe Verluste an einzelnen Anlagen festgestellt, durchschnittlich mehr als neun – nach anderen Zahlen der Universität Hannover durchschnittlich 12 – und bis zu 57 tote Tiere je Anlage zwischen Juli und September eines Jahres. Hochgerechnet (durchschnittlich 9,5 Fledermäuse x 23.300 Windkraftanlagen) kommt man bei der Anzahl von Windkraftanlagen in Deutschland auf fast eine Viertelmillion getötete, aber streng geschützte Fledermäuse, pro Jahr! Die Fledermäuse kommen entweder durch den direkten Rotorkontakt ums Leben oder werden durch das Barotrauma getötet, das durch den enormen Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor die inneren Organe der Tiere zerfetzt. Auch für Fledermäuse gilt ein Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Vermutlich ist die Zahl der getöteten Tiere noch wesentlich höher, da als Erfassungszeitraum nur die Monate Juli bis September vorliegen, Fledermäuse aber schon von April bis in den Oktober hinein aktiv sind. Fledermäuse, die durch die Rotoren weit in angrenzende Getreide- oder Maisfelder geschleudert werden, werden ohnehin kaum gefunden.

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,[…]

Die untersuchten 84 Anlagen wurden nicht öffentlich bekannt gemacht. Es wurde vereinbart, die Anlagenstandorte aufgrund der Ergebnisse nicht bekanntzugeben, aus Rücksicht auf mögliche Ertragseinbußen für die Windkraftbetreiber, obwohl das Projekt mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde.

Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat diesen Skandal öffentlich gemacht. Dem Vernehmen nach hat die EGE auch versucht, die großen Umweltverbände NABU und BUND mit ins Boot zu holen. Diese Naturschutzverbände reagierten aber gar nicht. Das Bundesumweltministerium hat angeblich keine Kenntnis von den untersuchten Anlagenstandorten und antwortete nicht mehr auf ein Schreiben der EGE. Nachfolgend veröffentlichen wir den Text von der Webseite der Eulenfreunde ungekürzt mit deren freundlicher Genehmigung:

Das Verschleiern und Vertuschen von Fakten hat Methode in Deutschland – nicht nur beim Doping im Sport, Ausspähen der Bürger oder Spenden an Parteien. Die Verschleierung von Daten ist auch Geschäftsvereinbarung des mit 1,1 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium (BMU) geförderten Forschungsvorhabens der Universität Hannover. Das Forschungsvorhaben dient fraglos dem besseren Schutz von Fledermäusen, die in besorgniserregend hoher Zahl an den Anlagen ums Leben kommen. Den Ergebnissen des Forschungsvorhabens zufolge sterben an den 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland eine Viertelmillion Fledermäuse in einem einzigen Sommer.

Dem Forschungsvorhaben haftet indessen ein Makel an: Damit die Betreiber der für das Forschungsvorhaben zufällig ausgewählten Anlagen nicht nachträglich mit Betriebsbeschränkungen konfrontiert werden können und vor Gewinneinbußen geschützt sind, hat ihnen die Universität Hannover mit Billigung des BMU Diskretion zugesichert. Die Anlagenstandorte werden nicht bekanntgemacht.

Die EGE hatte dieses Gebaren kritisiert und sich mehrfach (zuletzt am 22.07.2013) an das BMU gewandt, es möge den im Rahmen des Forschungsvorhabens bekanntgewordenen hohen Verlusten nachgehen und für die betreffenden Einzelanlagen die Festlegung befristeter Abschaltzeiten veranlassen. Nachdem eine Antwort des BMU ausgeblieben ist, wendet sich die EGE in einer Presseinformation an die Medien. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 140 KB), wenn Sie die Presseinformation lesen möchten.

#edit 19. August: Die Nachrichtenagentur dpa berichtete am 17., 18. und 19. August bundesweit ausführlich über den von der EGE berichteten Skandal:

Spiegel online, 19. August 2013

Hochrechnung: Studie sieht Fledermaus-Massensterben an Windrädern

Eine Stichprobe alarmiert Behörden: Eine Viertelmillion Fledermäuse könnten demnach pro Jahr in Deutschland durch Windräder zu Tode kommen. Vogelschützer fordern, gefährliche Rotoren zu bremsen – doch die untersuchten Anlagen bleiben geheim. […] “Rechnet man den Befund auf die aktuell 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland hoch, sterben an ihnen jährlich eine Viertelmillion Fledermäuse”, warnt die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), die auch für die fliegenden Säugetiere kämpft. […] Brisant auch: Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Studie mit rund 1,1 Millionen Euro gefördert. Der Vorwurf der EGE lautet nun, dass der Bund Steuergeld für ein Projekt ausgebe, bei dem herauskomme, dass untersuchte Windanlagen womöglich nur mit neuen Auflagen gesetzeskonform sind. […] Bislang hatte das Bundesumweltministerium stets bestritten, dass Windräder eine erhebliche Bedrohung für Vögel wären. Ein BMU-Sprecher weist nun darauf hin, dass seine Behörde die Daten nicht habe. “Gleichwohl nehmen wir das Thema des Kollisionsrisikos von Fledermäusen mit Windkraftanlagen sehr ernst.” […]

Hintergrund:

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/26/wer-windkraftanlagen-als-umweltfreundlich-einstuft-und-warum-das-beispiel-der-theoretisch-streng-geschutzten-fledermause-in-deutschland-werte-und-definitionswandel-und-der-heutige-rest-naturs/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/07/31/windkraft-und-vogel-der-wattenrat-ostfriesland-2012/

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Wolfgang Sauerbier, Fledermausforscher aus Bad Frankenhausen, 2013:”Es gibt verheerende Verluste durch Windkraftwerke – wie die neue Studie zeigt. Windkraftwerke sind eine neue Gefahr für Fledermäuse – die zahlreichen Totfunde beweisen dies seit langem.”  

http://fledermaeuse-in-thueringen.de/

http://www.stiftung-fledermaus.de/projekte/abgeschlossene-projekte/fledermausfauna-kyffhauser/

 http://fledermaeuse-in-thueringen.de/uber-uns/

 http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=131632

 http://www.zeit.de/news/artikel/2006/10/27/78609.xml

 http://www.fmthuer.de/

 Wolfgang Sauerbier, Norbert Röse, Lothar Hörning & David Petrat

Geheimnisse der Nacht. Verbreitung der Fledermäuse (Chiroptera) in der Kyffhäuserregion, Schutzstrategien und Öffentlichkeitsarbeit
Sondershausen, 2010
76 Seiten, 82 Abb.
Erhältlich über

Schlossmuseum Sondershausen, Schloss, PF 1120, 99701 Sondershausen
Tel. 03632 / 622 420, Fax 03632 / 622 410, Mail schlossmuseum@sondershausen.de

Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen
Tel. 03632/ 7410, Fax 03632/ 741-352, Mail pressestelle@kyffhaeuser.de

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Tobias Dürr: “Fledermäuse als Opfer von Windkraftanlagen in Deutschland”(2002)

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“Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

Vernichtung von Fledermäusen aus Skandinavien in Deutschland ebenfalls Hinweis auf gewachsene neoliberale Herzenskälte bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidern und Akteuren Deutschlands:  http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/13/deutschlands-wertloses-bundesnaturschutzgesetz-mindestens-200000-fledermause-aus-nordosteuropa-lassen-jedes-jahr-an-deutschen-windradern-ihr-lebenfrankfurter-allgemeine-zeitung-wie-heute-auc/

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 Foto von Manfred Knake.  

”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin.  Wie das Umweltministerium den Begriff der Ungefährlichkeit völlig neu definiert.

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Ausriß.  “Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

Massentötung von streng geschützten Fledermäusen durch Windkraftwerke – nach heutigem neoliberalen Werteverständnis werden die Industrieanlagen daher als “umweltfreundlich” eingestuft… 

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“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.

 http://www.fr-online.de/frankfurt/naturschutz-windraeder-massakrieren-fledermaeuse,1472798,20722496.html

2007:  Über den Schutzstatus der Fledermäuse und dessen Bedeutung

in Bauleitplanungs- und Genehmigungsverfahren

von

Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto1
Potsdam/Berlin

1. Einleitung
Fledermäuse und ihre Lebensräume werden zunehmend bedroht. Bei Errichtung, Änderung oder Abbruch baulicher Anlagen ebenso wie bei der Abholzung von Bäumen können die Wochenstuben der Fledermäuse zerstört oder ihre Lebens-und Jagdräume vernichtet werden. Ohne daß bislang abschließend geklärt werden konnte, warum und wie Fledermäuse durch Windenergieanlagen getötet werden, läßt sich doch inzwischen der Fledermausschlag an Windkraftanlagen als verbreitetes Phänomen nachweisen [2]. Deshalb ist die Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, insbesondere von Windkraftanlagen, auch danach zu beurteilen, ob die rechtlich geschützten Belange der Fledermäuse der Erteilung einer Genehmigung oder der Aufstellung eines Bebauungsplans entgegenstehen. Im Folgenden wird deshalb zunächst der Schutzstatus der Fledermäuse bestimmt. Sodann wird die Bedeutung dieses Schutzstatus’ für die Bauleitplanung oder die Erteilung einer Bau-oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung dargelegt.

2. Der Schutzstatus der Fledermaus nach Europäischem Gemeinschaftsrecht
Das Artenschutzrecht im Europäischen Gemeinschaftsrecht kennt grundsätzlich zwei verschiedene Ansätze zum Schutz von Tierarten. Zum einen setzt es auf die Ausweisung von Schutzräumen nach der Vogelschutzrichtlinie bzw. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL – [3]. In diesen Schutzgebieten sind die Lebensräume der Tiere vor Eingriffen geschützt. Nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL muß in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten vermieden werden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken können.

Danben setzt das Europäische Recht in Art. 12 FFH-RL auf das Verbot bestimmter schädigender Handlungen für solche Tierarten, die in Anhang der FFH-RL genannt sind. Da alle Arten von Fledermäusen in Anhang IV Buchstabe a der FFH-RL aufgelistet sind [4], sind Fledermäuse Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, die nach Art. 12 FFH-RL einen strengen Schutz genießen. Jedoch gilt das Schutzsystem des Art. 12 FFH-RL nicht uneingeschränkt. Nach Art. 16 FFH-Richtlinie ist eine Störung der Art bzw. eine Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Dieser strenge Schutz bestimmter Tierarten wird von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch den Erlaß entsprechender gesetzlicher Regelungen garantiert. In der Bundesrepublik sind die die Regelungen in §§ 42 ff. und § 62 BNatSchG sowie auf Länderebene die entsprechenden Regelungen in den Landesnaturschutzgesetzen.

3. Der Schutz von Fledermäusen nach nationalem Recht
a) Schutzstatus
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte Arten. Fledermäuse sind darüber hinaus auch nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 b BNatSchG streng geschützte Arten, da sie als besonders geschützte Arten in Anhang IV FFH-RL aufgeführt sind. Bei der Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes gelten für Fledermäuse die Vorschriften über besonders geschützte Arten und über streng geschützte Arten.

Der Schutz der Fledermäuse in besonderen Schutzgebieten – FFH-Gebieten – wird bereits über die Verschlechterungsverbote nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG und das Vorsorgeprinzip nach Art 6 Abs. 3 FFH-RL gewährleistet [5]. Dort sind Windkraftanlagen regelmäßig unzulässig. Außerhalb dieser Gebiete greifen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 42 BNatSchG bzw. Art. 12 FFH-RL, so daß dieses Schutzregime im Mittelpunkt dieses Beitrags steht.

b) Artenschutzrechtliche Verbote nach nationalem Recht
Nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten, zu denen alle Fledermausarten gehören, nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nicht zu den Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gehören die Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse. In diesen greift jedoch das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen, die ein besonderes großes Kollisionspotential für Vögel und Fledermäuse besitzen, unzulässig sein können [6]. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der durch § 42 BNatSchG vermittelte Schutz der Tierarten nicht populationsbezogen, sondern individuumbezogen. Jedes einzelne Individuum wird also geschützt [7].

Von besonderer Relevanz sind bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen das Verletzungs- und Tötungsverbot sowie das Verbot, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten zu stören. Störungen können physische Zerstörung aber auch durch Einwirkungen infolge Lärms, Luftschadstoffen, Verschattungen, Vibrationen sein. Eine Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten in diesem Sinne ist deshalb bereits dann anzunehmen, wenn die Scheuchwirkung durch den Betrieb der Windkraftanlagen zur Aufgabe der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten führt. Unzulässig ist es auch, Großbäume zu entfernen, wenn dadurch die im Gehölz vorhandener Sommerquartiere der betroffenen Fledermausarten endgültig verloren gehen. Denn dies stellt eine Zerstörung von Wohnstätten im Sinne der Vorschrift dar [8]. Dem steht nicht entgegen, dass sich die Fledermausarten typischerweise nur während ihrer Aktivitätsphase im Gehölz aufhalten und während ihrer Winterstarre andere Wohnstätten aufsuchen. Auch wenn das Gehölz den Tieren nicht ganzjährig als Schlaf- und Ruheplatz dient, handelt es sich um einen regelmäßigen Aufenthaltsort während eines beträchtlichen Teil des Jahres, der in den Schutzbereich des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG fällt. Ebenso werden die von § 42 Abs. 1 Nr. 1 geschützten Nist- und Brutstätten nicht typischerweise während des gesamten Jahres genutzt werden [9].

Die Verbote in § 42 Ab. 1 Nr. 1 BNatSchG, das Tötungs-/Verletzungsverbot und das Störungsverbot, sind jedoch von unterschiedlicher Schutzqualität. Dies ist darauf zurückzuführen, daß das Tötungs-/Verletzungsverbot nur die absichtliche Tötung erfaßt. Die unabsichtliche Tötung ist also nicht durch § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten. Absicht in diesem Sinne liegt vor, wenn der Handlungserfolg erkannt und die Handlung dennoch vorgenommen wird [10]. Deshalb ist die Errichtung einer Windkraftanlage etwa in einem Jagdgebiet der Fledermäuse, wo es zwangsläufig zu Kollisionen kommen muß, wegen eines Verstoßes gegen das Tötungs-/Verletzungsverbotes mit § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unvereinbar.

Hingegen umfaßt das Störungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG jede, also auch die nicht absichtliche Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten. Diese Auslegung ist nach der entsprechenden Regelung in Art. 12 Abs. 1 lit. d) FFH-Richtlinie zwingend, die den Schutz – anders als bei anderen unzulässigen Handlungen – nicht auf die absichtliche Beschädigung oder Vernichtung von Ruhestätten beschränkt [11]. In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist anerkannt, daß die Zerstörung von Wohnstätten verboten ist, wenn die Zerstörung zwar nicht das Ziel des Eingriffs darstellt, wenn dies aber in Kenntnis und im Bewußtsein dieses Erfolges erfolgt [12].

c) Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten
Ausnahmsweise ist eine Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermäuse jedoch zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 1 BNatSchG vorliegen. Durch § 62 Abs. 1 BNatSchG wird die die Ausnahmeregelung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie nicht nur umgesetzt, sondern auch in das deutsche Recht inkorporiert. Nach § 62 Abs. 1 BNatSchG darf von den Verboten des § 42 auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn

1. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall

a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder
b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder

2. überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern [13] und die Artikel 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie oder die Artikel 5 bis 7 und 9 der Vogelschutzrichtlinie [14] nicht entgegenstehen. Bei diesen Ausnahmevoraussetzungen handelt es sich um strikte rechtliche Schranken für die Planungs- und Genehmigungsverfahren, die auch im Wege der fachplanerischen Abwägung nicht überwunden werden können [15].

Da durch § 62 Abs. 1 BNatSchG die unmittelbare Geltung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie vorgeschrieben ist, kommt es entscheidend darauf an, ob die gemeinschaftsrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Nach Art. 16 FFH-RL darf es im Rahmen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens “keine andere zufriedenstellende Lösung“ geben, die den Erhalt der geschützten Tiere an dem Standort des Vorhabens ermöglicht, die Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermausarten also unverändert erhalten bleiben [16]. Gemeint ist damit die Prüfung von Alternativen. Diese können eine Änderung des Standortes, den Verzicht auf einzelne Standorte aber auch Beschränkungen im Betriebsumfang (Nutzungsbeschränkungen) umfassen.

Zudem muß, wie der Verweis in § 42 Abs. 1 BNatSchG auf Art. 16 FFH-RL deutlich macht, das Vorhaben im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit liegen oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt erforderlich sein [17]. Zwingende Gründe liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann vor, wenn eine Enteignung zulässig wäre [18]. Regelmäßig wird die Errichtung eines Windparks nicht von überwiegenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt, weil das öffentliche Interesse an dem Ausbau von Anlagen der Erneuerbaren Energien nicht auf die Errichtung einzelner Windkraftanlagen an einem konkreten Standort gebunden ist. Auch überwiegen die Belange des Naturschutzes regelmäßig dem wirtschaftlichen Interesse des Windfarmbetreibers. Windkraftanlagen sind insoweit keine Infrastruktureinrichtungen wie Straßen oder Flughäfen.

4. Artenschutzrechtliche Anforderungen an Planung- und Genehmigungsverfahren
Aus den Verboten nach § 42 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich für die Fachplanungs- und Genehmigungsverfahren besondere Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Belange der Fledermäuse [19]. Dazu gehört unbedingt die vollständige Erstellung des Abwägungsmaterials, das der Bewertung der Belange von Natur und Landschaft zugrunde zu legen ist. Dies umfaßt eine Bestandsaufnahme des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen und eine sachkundige Auswertung derselben und der Eingriffsfolgen sowie eine Zusammenstellung möglicher Ausgleichsmaßnahmen [20]. Erforderlich ist dabei die standortgerechte Ist-Aufnahme der vorfindlichen Tierbestände im Plangebiet und dem betroffenen Nahbarbereich [21]. Die Kartierung der faunistischen einschließlich der ornithologischen Bestandsergebnisse, insbesondere auch der Fledermauspopulationen ist erforderlich, damit die planaufstellende Behörde sie bei ihrer Abwägung der Belange des Naturschutzes berücksichtigen kann [22]. Zu prüfen ist insbesondere, welche Bedeutung Winter- oder Sommerquartiere im konkreten Gebiet für die ansässigen Fledermausarten und deren Population haben, ob dies also als Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einzustufen sind. Dazu gehört auch die Feststellung, ob etwa ihr zielgerichteter Wegfall in der Natur, z. B. durch die Fällung von Bäumen, eine absichtliche Störung nach Art. 12 Abs. 1 b FFH-Richtlinie darstellt. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es durch den Betrieb der Windkraftanlagen zu einer, wenn auch nur unabsichtlichen Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten im Sinne von Art 12 Abs. 1 d) FFH-RL oder wegen der erkennbaren Kollisionsgefahr zu einem Verstoß gegen das Verletzungs-/Tötungsverbotes kommen wird.

Stellt sich bei dieser Prüfung heraus, daß es zu einer verbotenen Verletzung-/Tötung der Individuen oder zu einer Störung der Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten kommen kann, ist zu prüfen, ob eine alternative Verwirklichung des Vorhabens möglich ist. Der Zweck der Regelung sowie die weiteren Tatbestandsmerkmale des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie machen deutlich, daß diese Frage nicht allein im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesamtvorhabens (Betrieb einer Windfarm an einem bestimmten Standort) zu beurteilen ist, sondern auch im Hinblick auf die konkrete, den artenschutzrechtlichen Eingriff auslösende Maßnahme bei der Verwirklichung des vorgesehen Vorhabens. Denn der Erhalt von artenschutzrelevanten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann typischerweise auch einzelne Betriebsweisen eines Vorhabens betreffen, die die Verwirklichung des Gesamtvorhabens nicht in Frage stellen. Deshalb ist zu prüfen, ob Einzelheiten in der Betriebsweise den artenschutzrechtlichen Zielsetzungen Rechnung tragen. Dazu gehören im Hinblick auf den Schutz der Fledermäuse insbesondere die Bestimmung von Abschaltzeiten von Windkraftanlagen. Ist eine alternative Lösung nicht möglich, ist zu prüfen, ob zwingende Gründe des überwiegenden Interesses einschließlich wirtschaftlicher Art das Vorhaben angesichts der Betroffenheit der besonders geschützten Fledermausarten rechtfertigen [23]. Dies ist bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben oftmals [24], bei Windkraftanlagen regelmäßig nicht der Fall.

Ist das Vorhaben danach gem. § 42 BNatSchG ausnahmsweise zulässig, sind in der genehmigungsrechtlichen und planungsrechtlichen Abwägung schließlich diese europarechtlichen Vorgaben des Naturschutzes bzw. Artenschutzes mit einzubeziehen. Kollidiert das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort mit dem Belang des Fledermausschutzes und ist diese Kollision unvermeidbar, ist eine Abwägung zwischen dem privilegierten Vorhaben und dem berührten Belang der Fledermäuse durchzuführen. In diese Abwägung ist sowohl die Privilegierung mit dem gebotenen Gewicht einzustellen [25] als auch der berührte öffentliche Belang entsprechend seiner allgemeinen Bedeutung und konkreten Beeinträchtigung zu gewichten. Bei der Gewichtung des Belanges des Fledermausschutzes im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung sind in erster Linie die Schutzwürdigkeit der Fledermäuse und des betroffenen Lebensraumes sowie die Intensität und die Auswirkungen des Eingriffes zu berücksichtigen. Dabei ist für die Bewertung der Schutzwürdigkeit der Fledermäuse auf deren Schutzstatus nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 BNatSchG in Verbindung mit Anhang IV der FFH-RL maßgebend. Insbesondere folgt daraus, dass bei der Frage der Gewichtung der jeweiligen Belange dem Artenschutz im Hinblick auf die Fledermausarten, die von gemeinschaftlichem Interesse sind, ein hohes Gewicht zukommt [26]. Je schutzwürdiger danach die Fledermäuse und deren durch das Vorhaben beeinträchtigter Lebensräume sind, umso geringere Anforderungen sind an die Schwere des Eingriffs und an die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung des geschützten Bestandes und dessen Lebensraum zu stellen [27].

5. Artenschutzrechtliche Besonderheiten bei der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung unterliegt den gleichen Voraussetzungen, die auch für die Genehmigungs- und Fachplanung gelten. Von den Verboten des § 42 BNatSchG ist auch die Bauleitplanung nach § 43 Abs. 4 BNatSchG nicht freigestellt ist. Die Verbote sind auch im Rahmen der Bauleitplanung abwägungsfest. Von ihnen kann nur unter den Voraussetzungen des § 62 BNatSchG befreit werden. Gleichfalls genießen die Belange besonders oder streng geschützter Tierarten aufgrund ihres Schutzstatus ein entsprechend großes Gewicht [28].

In der Bauleitplanung sind artenschutzrelevante Eingriffe nicht auf der Grundlage der Ausnahmeregelung in § 43 Abs. 4 BNatSchG in Verbindung mit § 19 BNatSchG zulässig. Die Verbote des § 42 BNatSchG werden durch diese Regelungen nicht aufgehoben. Von § 43 Abs. 4 BNatSchG wird nämlich gerade nicht der Fall erfaßt, daß die Zulassung des Vorhabens erstmals durch den Bebauungsplan erfolgen soll [29]. Angesichts des Wortlauts des § 43 Abs. 4 BNatSchG hat der Europäische Gerichtshof zudem in seinem Urteil vom 10. Januar 2006 [30] u. a. die Feststellung getroffen, dass § 43 Abs. 4 BNatSchG keinen rechtlichen Rahmen vorsehe, der mit der durch Art. 16 FFH-Richtlinie eingeführten Ausnahmeregelung in Einklang stehe [31]. § 43 Abs. 4 BNatSchG ist deshalb in der Planung nicht anwendbar [32]. In Planungsverfahren ist folglich § 42 in Verbindung mit § 62 BNatSchG in Übereinstimmung mit Art. 16 FFH-RL anzuwenden [33].

Bei der Prüfung von Alternativen im Sinne von Art. 16 FFH-RL ist in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, daß die Belange von Vögeln und Fledermäusen häufig nicht durch die Existenz der Windkraftanlagen an einzelnen Standorten, sondern durch deren Betrieb gestört wird. Deshalb sind in der Bauleitplanung zunächst Festsetzungen zu prüfen, die einen mit den Anforderungen des Artenschutzes vereinbaren Betrieb bestimmen. Auf diese Weise können nicht nur ungeeignete Standorte von einer Bebauung freigehalten und diesen eine artenschutzverträgliche Nutzung zugewiesen werden. Die Ermächtigungsgrundlage in § 9 Abs. 2 BauGB erlaubt es auch, die Nutzungsdauer von Anlagen so zu bestimmen, daß der Betrieb der Anlagen in Zeiträumen, in denen die Fledermäuse gestört werden können, unzulässig ist. Gem. § 9 Abs. 2 BauGB darf die Nutzungsdauer sogar in nach Tagen bestimmte Zeiträume festgesetzt werden [34] Zulässig, wenn auch umstritten [35] ist es, Festsetzungen über die Zulässigkeit zu bestimmten Tageszeiten zu treffen [36].

Auch kann das schutzbedürftige Verhalten der Fledermäuse als besondere Umstände nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Festsetzung von Betriebsbeschränkungen führen. Alternativ können auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den Grünordnungsplänen, z. B. § 6 BbgNatSchG, Festsetzungen über Maßnahmen des Naturschutzes zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und zum Schutz bestimmter Teile von Natur erlassen werden. Maßnahmen in diesem Sinne können auch Betriebsbeschränkungen sein. Ergänzend können derartige Betriebsbeschränkungen auch durch städtebauliche Verträge vereinbart werden. Jedenfalls sind die zum Schutz der Fledermäuse erforderlichen Beschränkungen in die Begründung des Bebauungsplans zu beschreiben. Wenn der Betrieb der Windkraftanlagen planerisch jedoch nicht gesteuert werden kann und auch die Befreiungsvoraussetzungen nach § 62 BNatSchG iVm. Art. 16 FFH-RL nicht vorliegen, muß auf die Festsetzung von Standorten verzichtet werden.

6. Zusammenfassung
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) und Nr. 11 BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte und als streng geschützte Arten. In Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Von diesen darf nur unter den strengen Voraussetzungen des § 62 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL befreit werden. In Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse greift das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen unzulässig sind. Für Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten (Wochenstuben) gilt ein auch unabsichtliche Störungen erfassendes Verbot.

1
Der Autor ist Partner der Kanzlei Thur Fülling Otto in 10719 Berlin, Meinekestraße 26.
2
Vgl. hierzu: Institut für Tierökologie und Naturbildung im Auftrag des Landratsamtes Bautzen, “Gutachterliche Stellungnahme zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Fledermäuse“ m.w.N. und die aus Mitteln des Bundesumweltministeriums finanzierte und vom Bundesamt für Naturschutz fachlich betreute Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU “Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse“ ( http://www.nabu.de/m05/m05 -03/03410.html).

3
Vgl. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003.

4
alle Arten Microchiroptera; das sind alle in Europa verbreiteten Fledermausarten.

5
Vgl. dazu Sobotta, ZUR 2006, 353 ff.

6
Vgl. auch Nr. 12 der Tierökologischen Abstandskriterien des Landes Brandenburg und 4.4 der Empfehlungen zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Entscheidungen über Standorte für Windenergieanlagen der Arbeitsgruppe Naturschutz und Windenergie des Niedersächsischen Landkreistages vom 1.10. 2004.

7
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 563.

8
Vgl. OVG Hamburg, NuR 2006, 459 – 464.

9
Vgl. z.B. Gassner/Bendomier-Kahle/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. A., § 42 Rn. 7; Schumacher/Fischer-Hüftle, a.a.O., § 42 Rn. 14.

10
Vgl. Gellermann, NuR 2003, 385; Fischer-Hüftle, NuR 2005, 768, 770; EuGH, NuR 2004, 596 (Caretta); VGH Kassel, NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.; Schlußantrag Kokott in: Rs C-221/04 Rdnr. 49.

11
Vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung EuGH, U. v. 4. 7. 2006 – C-212/04 -, NJW 2006, 2465.

12
Vgl. EuGH, NUR 2004, 596 (Caretta) ferner U. v. 17. 9. 1987 – E 1987, 3503 ff.; Gellermann, Artenschutz in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, NuR 2003, 385, 388; so Louis, NuR 2004, 557, 559; VGH Kassel NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.

13
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld); BVerwG, NVwZ 2006 1161 (Ortsumgehung Stendal).

14
79/409/EWG.

15
Vgl. BVerwG, Urt. v. 1.4.2004, BVerwGE 120, S. 276, 288 zur Vogelschutz-Richtlinie

16
Vgl. OVG Münster, U. v. 13.07.2006 – 20 D 80/05.AK

17
Vgl. dazu auch Wrase, NuR 2004, 356 ff. m. w. N.

18
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld).

19
Dazu auch Vogt, ZUR 2006, 21 ff.

20
Vgl. VGH Kassel, U. vom 31. 5. 2001 – 3 N 4010/97.

21
Vgl. VGH Kassel, NuR 1995, 147.

22
Vgl. VGH Kassel in den Urteilen vom 24. November 2003 – 3 N 1080/03 – und 25. 2. 2004 – 3 N 1699/03 -; VG Dresden U. v. 2. 6. 2003 – 7 K 253/02 -; BVerwG, B. v. 3. 6. 2004 – 4 BN 25.04.

23
Vgl. VG Koblenz, ZfB 2006, 209-211.

24
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161.

25
BVerwGE 68, 311 in NVwZ 1984, 367.

26
Vgl. VG Gera, RdL 2006, 63-65.

27
Vgl. VG Stuttgart, NuR 2005, 673-675; OVG Koblenz, NuR 2006, 520 ff.

28
Vgl. Louis/Wolf, NuR 2002, 455, 460.

29
zur unzureichenden inhaltlichen Umsetzung des Art. 16 FFH-Richtlinie durch § 43 Abs. 4 BNatSchG, vgl. z.B. Louis, Artenschutz in der Fachplanung, NuR 2004, S. 557, 559.

30
Rs. C-98/03.

31
S. a. VG Koblenz, ZfB 2006, 209 – 211.

32
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161; Vogt, ZUR 2006, 21, 24.

33
Ebenso Nr. 2 der LANA-Hinweise.

34
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k;Battis/Otto, UPR 2006, 165 ff.

35
Ablehnend Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, Rn. 660.

36
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k.

 ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin.

 http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/wissenschaft/2218551/

“Autobahn-Pelikan von Windrad zerteilt” (Bild) Warum Windkraftwerke heute laut strengen Berichterstattungsvorschriften als “umweltfreundlich” bezeichnet werden müssen. “Bewahrung der Schöpfung – nein, danke…” Uhus, Fledermäuse… **

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pelikanwindkraftwerk13.jpg

Ausriß.

Wenn 2013 in Deutschland bei Schwegenheim(Rheinland-Pfalz) ein streng geschützter Pelikan von einem Windkraftwerk  getötet wird, ist dies gemäß heute in deutschen Medien geltenden Vorschriften ein klarer Beweis, daß Windkraftwerke zutiefst umweltfreundlich sind. Vor über einem Jahrzehnt hätte sich womöglich noch eine Bevölkerungsmehrheit an den Kopf gegriffen, wäre einer solchen Logik nicht gefolgt. Inzwischen, dank entsprechender Gehirnwäsche, sind noch ganz andere Absurdidäten möglich – siehe Energiewende-Bluff, siehe Soja-Bluff…

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

“Wer nicht täuschen kann, soll nicht Politiker werden.” Konrad Adenauer, zitiert nach Weimarer Taschenbuchverlag.

 http://www.hart-brasilientexte.de/2012/07/02/der-energiewende-bluff-und-die-macht-der-solarlobby-im-prinzip-muss-jede-solaranlage-durch-ein-konventionelles-reservekraftwerk-abgesichert-werden-eine-teure-doppelstruktur-der-spiegel-2012-mit/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/09/06/soja-und-die-folgen-des-imports-nach-deutschland-in-die-schweiz-sogenannte-oko-parteien-pseudo-umweltverbande-und-die-realitat-hintergrund-wie-war-es-vor-der-soja-schwemme-in-welchen-deutschen-r/

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/02/28/papst-benedikt-xvi-und-die-bewahrung-der-schopfung-markante-momente-seiner-amtzeit-im-umwelt-und-naturschutz-des-grosten-katholischen-landes-hungerstreik-bischof-luiz-flavio-cappio-in-bahia-amazon/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/03/14/toter-uhu-unter-windkraftwerk-warum-bestimmte-oko-politiker-windanlagen-als-umweltfreundlich-bezeichnen/

http://www.hart-brasilientexte.de/2008/04/28/herausragende-resultate-offizieller-umweltschutzpolitik-im-nachwende-deutschland-prasentiert-vom-bundesamt-fur-naturschutz/

wkabilddiesel13.jpg

Bildzeitung, 2013.

wkadieselbild2.jpg

Ausriß.

Anmerkung:

Mit den Ostfriesen kann man es ja machen: Man nehme den
Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Leer-Wittmund, einen pensionierten
Landrat aus Wittmund und einen Geschäftsführer eines universitären
Zentrums für Windenergieforschung, das auf Drittmittel z.B. vom
Bundesumweltministerium angewiesen ist, um existenzfähig zu sein, und
erzähle der staunenden Leserschaft das Märchen von den “Investitionen
in diese Branche”, die “auf jeden Fall ein lohnenswertes Geschäft”
sein solle. Es fehle den erneuerbaren Energien aber noch eine Lobby
wie der Atomindustrie, so der Herr Geschäftsführer von “ForWind”.
Irgendwie muss dieser windige Klüngel übersehen haben, dass das
Offshore-Geschäft erheblich stockt: Zurückhaltung der Banken und
Investoren, BARD-Emden notleidend, BARD- Insolvenz in der
Fundamentefertigung, keine Netzanbindung, bei Riffgat drehen
Dieselgeneratoren die Propeller. Und vor allem die Unwägbarkeiten beim
Erneuerbare Energien Gesetz EEG), der Zwangsabgabe für alle
Stromkunden, das der eigentliche Motor für die hochsubventionierte
Windbranche ist. Der Präsident des Bundeskartellamtes und der Chef der
Deutschen Energieagentur forderten kürzlich im Handelsblatt eine
grundlegende Änderung des EEG, das mit der Rundumsorglosversicherung
der Windmacher zu Lasten der Stromkunden Schluss machen soll, damit
die Strompreise nicht weiter durch die Decke gehen, man solle den
Strom gefälligst selbst vermarkten. Dazu kommt auch, dass auch der
Offshore-Strom nicht grundlastfähig ist, aber enorme Strommengen zur
falschen Zeit völlig unregelmäßig ins Netz eingespeist werden, die dem
Verbraucher nichts nützen und deshalb an der Börse zu Minuspreisen
verschenkt werden; auch auf See weht der Wind unregelmäßig, das weiß
jeder Segler. Die hohen Wartungskosten der Offshore-Anlagen mit
Schiffs- und Hubschrauberinfrastruktur verteuern das Geschäft weiter
enorm. Und die erwähnte Atomlobby ist längst umgestiegen zur
Windlobby. Die großen Energieversorger, die vorher mit Atomstrom
handelten, sind jetzt im Windgeschäft tätig; fragt sich nur, wie lange
noch. Und ausgerechnet in Wittmund bietet man die letzten Reserven
auf, um das angeschlagene Offshore-Geschäft schönzureden, damit die
Forschungsmittel weiter fließen.Wer´s glaubt…

—-

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS,
Veröffentlicht: 29.08.2013
http://harlinger.de/Nachrichten.aspx?ArtikelNr=12844&ReturnTab=125

„Wir müssen den Wind genau verstehen lernen“
„ForWind“ kommt bei der Erforschung von Offshore voran –
Investitionen sollten sich auf jeden Fall lohnen
WITTMUND
|
WJA

„ForWind“-Geschäftsführer Dr. Stephan Barth, in die Mitte genommen
von Heinz Feldmann (links) und Henning Schultz. Die beiden Botschafter
der Oldenburger Universitätsgesellschaft luden Barth zu einem Vortrag
ein.   © WILKO JANßEN

Die Nordsee ist weltweit eine der besten Standorte für Offshore-Parks.

Forschung und Industrie verfolgen oft unterschiedliche Interessen,
bestes Beispiel ist dafür momentan die Diskussion um die
Offshore-Windparks. Während die Industrie diese Projekte langsam aus
dem Auge zu verlieren scheint und die Politik offensichtlich die
Weichen falsch gestellt hat, gibt es bei den für die Erforschung
dieser Technik Verantwortlichen eine Hochstimmung. Dies wurde in den
Ausführungen von Dr. Stephan Barth aus Jever, Geschäftsführer von
„ForWind“, vor 60 Interessierten in der Wittmunder Sparkasse deutlich.
Eingeladen zu dieser Veranstaltung hatten Henning Schultz und Heinz
Feldmann, ihres Zeichens Botschafter der Universitätsgesellschaft
Oldenburg.

Und die Universitäten Oldenburg, Hannover sowie mittlerweile auch
Bremen haben ihre Windenergieforschung in dem Zentrum „ForWind“
zusammengefasst. Seit zehn Jahren wird dort nun an inzwischen 14
verschiedenen Standorten geforscht und gelehrt. Der Hauptsitz von
„ForWind“ ist die Universität Oldenburg , ein zentrales Thema ist die
Nutzung der Offshore-Windenergie. „Eine Windmühle beinhaltet ein
extrem kompliziertes System mit viel Elektronik“, stimmte Barth die
Besucher denn auch gleich entsprechend ein. Außerdem sei Wind eine
fluktuelle Energiequelle und müsse weiter erforscht werden, damit die
Energiewende gelingen könne. So seien die Off-shore-Windparks
komplexen Windströmungen ausgesetzt. Es gelte noch, den optimalen
Abstand der Anlagen zueinander herauszufinden. Barth nannte übrigens
einen entscheidenden Vorteil von Offshore- gegenüber
Onshore-Windmühlen: „An Land reibt sich der Wind stark an dem Boden
und an Bauten, dadurch entsteht ein turbulenterer Windkanal als auf
hoher See.“

Überhaupt machten die Eigenschaften des Windes es den Menschen
schwer, ihn rentabel zu nutzen. Schließlich wechsele der Wind ständig
seine Richtung und Geschwindigkeit. „Wir müssen den Wind genau
verstehen lernen“, war somit eine Schlussfolgerung des
Geschäftsführers. Bei Offshore-Anlagen komme die Problematik der
Tragstrukturen hinzu. So seien bei einer Wassertiefe von 40 Metern
dreibeinige Träger notwendig, bei einer Wassertiefe von über 50 Metern
müssten es sogar schwimmende Windenergieanlagen sein. Der sich
momentan in der Diskussion befindliche Offshore-Windpark Riffgat stehe
übrigens „nur“ 20 Meter über den Meeresgrund.

Überhaupt nicht verstehen kann der Jeveraner die mittlerweile
aufgekommene Skepsis gegenüber der Offshore-Technik. So stellten
während der sich anschließenden Diskussion einige Teilnehmer die
Rentabilität von Offshore in Frage und forderten vielmehr eine
verstärkte Erforschung der Energiespeicherung. Dem entgegnete Barth:
„Wenn On-shore und Offshore erst richtig laufen, ergänzen sich die
beiden Techniken wunderbar und man braucht kaum noch
Speicherkapazitäten.“ Die Bevölkerung vergesse leicht, dass sich die
Windenergieforschung durch eine schnell ansteigende Lernkurve
auszeichne. Eine Windmühle sei außerdem eine kompliziertere Maschine
als ein Flugzeug. Zwar gebe es auch in der Speicherforschung enorme
Fortschritte, aber noch nicht für große Kapazitäten.

Des Weiteren brach der Geschäftsführer eine Lanze für die Nordsee als
Standort für Offshore-Windparks, da es hier eine optimale Wassertiefe
gebe. Außerdem wehe ein ausreichend starker Wind, ohne dass
Extremwindsituationen vorlägen. Die Ostsee sei dagegen zu klein und
von einer starken Schifffahrtsnutzung geprägt. Standorte in Richtung
des Äquators hätten mit tropischen Winden zu kämpfen. Die Nordsee sei
somit eine der weltweit besten Standorte für Offshore-Windparks.
Barths Fazit: „ Hier entsteht ein Multimilliarden-Euro-Markt direkt
vor unserer Haustür.“ Investitionen in diese Branche sind auf jeden
Fall ein lohnenswertes Geschäft. Den erneuerbaren Energien fehle aber
noch eine Lobby wie der Atomindustrie.

___________________________________________________

Übermittelt vom Wattenrat® Ost-Friesland
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D-26427 Esens-Holtgast/Ostfriesland
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tagesspiegelwendenatur1999.jpg

Tagesspiegel, Berlin 1999: “Die Natur verlor bei der Wende”.

bfnartenvielfalt2001.JPG

Mythen und Fakten. Bundesamt für Naturschutz 2001: “Ostdeutsche Agrarlandschaft hat größere Artenvielfalt”. “…gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.”

Dieser Beitrag wurde am Samstag, 09. Mai 2009 um 16:08 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Kultur, Naturschutz, Politik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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