Singvögel – sehr häufig von Windkraftwerken getötet. Politmarionetten – kein Herz für Tiere.
http://www.deutschlandradiokultur.de/die-palme-braucht-den-tukan.1067.de.html?dram:article_id=258181
Was taten doch gleich hochsubventionierte Alibi-Umweltorganisationen und „Öko-Parteien“, um den katastrophalen Artenrückgang in Deutschland, beispielsweise bei Massenvogelarten wie Sperlingen und Feldlerchen aufzuhalten? Fordern diese Organisationen, Parteien jetzt von den Schuldigen die rasche Nachzucht der vernichteten Bestände, sorgen sie für beste Umweltbedingungen, damit es wieder mehr Singvögel gibt, die Schönheit der Natur zurückkehrt?
Da durch Studien sehr gut bekannt ist, wie große Glasfronten und bestimmte Fenstertypen die massive Tötung von Vögel bewirken, wurden – und werden – auch in Ländern wie Deutschland immer mehr solcher Glasfronten und Fenstertypen installiert – Hinweis auf die perversen Hirne von bestimmten Architekten sowie politisch Verantwortlichen, die das Bundesnaturschutzgesetz außer Kraft setzen. Glasfassaden haben, wie u.a. deutsche Ornithologen ermittelten, fast auf der Stelle die erwarteten Resultate erbracht, wurden teilweise Dutzende von Singvögeln, darunter seltene, unter den entsprechenden Gebäuden kurz nach der Installierung der Glasflächen gefunden.
Gezielte massive Vernichtung von Vogelarten – die Wertvorstellungen neoliberaler Machthaber:http://www.hart-brasilientexte.de/2017/05/04/deutschlands-umweltverbrecher-weit-straffrei-beispiel-gezielte-vernichtung-von-vogelarten-300-millionen-brutpaare-weniger-zahl-der-voegel-sinkt-seit-jahren-mdr-2017/
Anschluß 1990, gezielte Naturvernichtung in Ostdeutschland – Resultate und Ziele: http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/06/mauerfall-und-anschlus-1990-was-fur-natur-und-biodiversitat-der-zuvor-artenreiche-ex-ddr-geplant-war-erreichte-resultate-weisen-auf-umweltvernichtungsziele/
Stieglitz-Vernichtung in Deutschland
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Deutsche Umweltverbrecher reduzierten den Bestand des Stieglitz seit dem Anschluß von 1990 um rd. die Hälfte – dennoch sind die fast jedermann bekannten Schuldigen weiter auf freiem Fuß:
“Der Bestand des Stieglitzes hat in Deutschland laut den Daten des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten von 1990 bis 2013 um 48 Prozent abgenommen.” NABU 2016
Bis 1990 war der Stieglitz in Ostdeutschland häufig – nahezu überall anzutreffen. Dann sorgten die neuen Machthaber mit zahlreichen berüchtigten Methoden und Maßnahmen dafür, daß die ostdeutsche Artenvielfalt möglichst rasch verringert, auch der Stieglitzbestand unter Ausschaltung des Bundesnaturschutzgesetzes attackiert wurde. Das Wirken sogenannter Naturschutzorganisationen, Umweltverbände ist so armselig, daß sich bis heute kein einziger deutscher Ministerpräsident öffentlich dafür rechtfertigen mußte, warum er mit seiner Politik für eine rapide Vernichtung der Artenvielfalt, für tote Landschaften sorgt. Nicht zufällig ist häufig von Naturschutzexperten zu hören, daß sogenannte Naturschutzorganisationen in Wahrheit gekauft, korrupt seien, lediglich Alibi-Aktionen betreiben. Das Motto sei: So tun als ob – auf keinen Fall etwas bewirken; grün-ökologisch daherreden, umweltfeindlich handeln. Die Heimat-und Naturvernichtungspolitik weise auf perverse, neoliberale lebensfeindliche Wertvorstellungen der Politikerkaste.Wie die Faktenlage in Ostdeutschland zeigt, hatten es die neuen Machthaber nicht nur auf die Vernichtung der Stieglitzbestände abgesehen – auch die Bestände anderer bislang häufiger Singvögel sowie der Greifvögel werden mit entsprechenden Maßnahmen zügig verringert. Als wirksames Mittel gegen wildlebende Tiere, darunter Vögel, haben sich Agrargifte erwiesen, werden deshalb immer massiver zwecks Naturzerstörung eingesetzt. Nach Angaben von Naturschutzfachleuten zählt Glyphosat zu den besonders gerne eingesetzten Naturvernichtungsmitteln.
Mythen und Fakten.
Dr. Michael Stubbe 2012 – und jene, die Fakten-Vergleiche anstellen: http://www.hart-brasilientexte.de/2012/09/24/deutschlands-beachtliche-erfolge-im-neoliberalen-naturschutz-der-ruckgang-der-vogelbestande-ist-erschreckend-besonders-in-der-agrarlandschaft-artenexperte-dr-michael-stubbe-halle-schre/
http://www.nabu.de/nh/300/adler300.htm
Der Windkraft-und Energiewende-Bluff – Text-und Foto-Sammlung:
http://www.hart-brasilientexte.de/2015/05/29/der-windkraft-und-energiewende-bluff-textsammlung/
http://www.hart-brasilientexte.de/2011/05/20/belo-monte-und-der-indianerprotest-in-sao-paulo-2011-scharfe-kritik-an-brasiliens-prasidentin-dilma-rousseff-belo-monte-de-merda-fotoserie/
http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/11/brasiliens-uber-1000-giftspruhflugzeuge-der-umwelthorror-monokulturen-von-soja-mais-kaffee-zitrusfruchten-bananen-und-getreide-aus-der-luft-eingenebelt-energische-proteste-von-umweltorganisati/
“Pestizide rotten die Bienen aus” – Schlagzeile zu Wissenschaftsbericht in Qualitätszeitung “O Globo” 2011.
Bienensterben und Straffreiheit für Verursacher: http://www.hart-brasilientexte.de/2012/04/03/bienensterben-bewust-von-agrargift-mafia-in-kauf-genommen-uralt-beobachtungen-der-naturfreunde-bestatigt/
Man weiß es längst – in Deutschland geben sich viele Natur-und Umweltfeinde als Umweltschützer aus – und viele Rechte als von Gutmenschen-Ethik beseelte Links-Progressive. In bestimmten NGOs, hat man den Eindruck, wimmelt es geradezu von Leuten der Gegenseite.
http://www.wiwo.de/blogs/chefsache/2011/01/08/das-neue-natursterben/
„Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz fließen Hunderte von Milliarden Euro in Formen der Energiegewinnung, die auf absehbare Zeit extrem unwirtschaftlich bleiben. Was lange Spielerei der Ökobewegten war, ist heute eine Subventionsmaschine für den ökoindustriellen Komplex, der flächendeckend die Natur dem Geschäft mit dem Klimawandel unterwirft; dominiert wird dieser von Industriegiganten, die sich auf diese Weise auch noch ein grünes Mäntelein umhängen.Es wäre an der Zeit, eine neue Ökologiebewegung zu gründen, die gegen diese Ökoprofitbewegung zu Felde zieht und realistische Kosten-Nutzen-Abwägungen trifft, statt eine subventionierte Ideologiewirtschaft zu betreiben.“
Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum.
“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.
http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/11/brasiliens-uber-1000-giftspruhflugzeuge-der-umwelthorror-monokulturen-von-soja-mais-kaffee-zitrusfruchten-bananen-und-getreide-aus-der-luft-eingenebelt-energische-proteste-von-umweltorganisati/
http://www.hart-brasilientexte.de/2009/05/31/wie-gut-ist-windenergie-reiner-schopf-wattenrat-ostfriesland/
Naturschutz und Schäfer in Seehausen/Thüringen:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/24/schaefer-in-seehausenthueringen-24-9-2016-huete-wettbewerb/
Böse „Blaublütige“/DIE ZEIT
In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern führen Forstleute und Naturschützer bittere Klage gegen adlige Waldbesitzer und Politiker, die klein beigeben
Von Klaus Hart
24. Februar 2000, 13:00 UhrQuelle: DIE ZEIT, 09/2000
Fürst zu Solms-Lich betreibt moderne Waldbewirtschaftung. Im Brandenburgischen kaufte er nach der Wende günstig weit über 2000 Hektar. Er engagierte eine finnische Firma mit großer Holzerntemaschine, die sich forsch voranarbeitete. Abgeholzt wurde im vergangenen Jahr im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Die zuständige Umwelt- und Forstbehörde hat dem Fürsten mitgeteilt, dass in seinem Wald auch vom Aussterben bedrohte Arten wie der Schreiadler lebten – und er deshalb für Fällarbeiten stets eine Genehmigung beantragen müsse. Doch das hat er nicht getan. Die Holzpreise waren gerade günstig – also wurde auch mitten in der Vegetationsperiode, der Adler- und Kranichbrutzeit, viel Holz eingeschlagen. So viel wie sonst in zehn Jahren nicht, sagt ein Förster. Rund um die Uhr, nachts gar im Scheinwerferlicht.
Die Dörfler staunten. Adlerhorstschutzzonen, Altbäume, in deren Höhlen Jungvögel gefüttert werden, ein Schreiadlerhorststamm, Vogelnester von Bodenbrütern – weg damit. Amphibientümpel und sensible Moorflächen wurden schwer beschädigt. Auch denkmalgeschützte Hügelgräber aus der Bronzezeit wurden nicht geschont…
Bürgerinitiative zum Schutz des Hochschwarzwaldes e. V.79274 St. Märgen, Waldweg 16. Tel. 7669/548. Fax:7669/921469. e-mail: eklein-St.Maergen@t-online.de.www.windkraftgegner-schwarzwald.de. Konto 5228051, BLZ 680 510 04, Spark. Hochschwarzwald.
HerrnRoland Tichy
Wirtschaftswoche
Sehr geehrter Herr Tichy!
Bravo zu Ihrem Leitartikel „Das neue Natursterben“ in 1/ 2 ! Dürfen wir diesen als Jahresmotto der Wirtschaftswoche auffassen? Danke! Dann haben Sie der Meinungsvielfalt der Medien wirksam auf die Sprünge geholfen. Denn, fehlt es wirklich am Gründen von Gegenbewegungen wider die heutigen, teuren Ideologien wie Windkraft, Photovoltaik oder Klimaretten?. Uns im Hochschwarzwald fehlt es am Echo in den Medien, fehlt es an Journalisten die mit Herz und Verstand auch die Gegenseiten darstellen! Unsere Zeitungen berichten nur von den Wünschen der Windunternehmer oder wenn es passt der Regierung und der Behörden. Journalisten wie Politiker scheinen befangen, eingewickelt in der sehr festen, allgemeinen Öffentlichen Meinung. Als Dank darf ich Ihnen per Post mein Buch „Das war das Waldsterben“ zusenden. Ich habe es auch als Beispiel wider völlig unbegründete, oft von Medien mitinszenierte Horror-Psychosen geschrieben aber natürlich hat es nur minimale Wirkung. Wir hoffen und bauen auf die Wirtschaftswoche! Mit Dank und Gruß Dr. Elmar Klein, Vorsitzender
http://www.wilfriedheck.de/
http://www.hart-brasilientexte.de/2009/11/14/selten-hat-sich-eine-moderne-gesellschaft-schneller-und-radikaler-von-einem-mehrheitlich-akzeptierten-postulat-verabschiedet-als-die-deutschen-vom-schutz-der-natur-horst-stern-bereits-1996-manf/
„Kommt kein Vogel geflogen
Ornithologen schlagen Alarm
Von Stephan BörneckeFeldspatz? Feldlerche? Goldammer? Wer hat sie gesehen? Die Vögel der Agrarlandschaften machen sich europaweit rar. Ob in England, Belgien oder Deutschland: „Nur eine durchgreifende Umsteuerung in der Agrarpolitik“, sagt der Ornithologe Martin Flade, könne die einstigen Massenarten der Ackerlandschaften vor dem Gang ins Raritätenkabinett bewahren. Dass das Ziel der Konvention über biologische Artenvielfalt (CBD), den Artenrückgang zu bis 2010 signifikant zu verringern, erreicht wird, daran hat der Fachmann vom Dachverband der deutschen Avifaunisten (DDA) arge Zweifel. Die ehrgeizige Vorgabe der Europäischen Union, 2001 in Göteborg formuliert, den Artenrückgang bis 2010 sogar zu stoppen, erscheint ihm unerreichbar.Denn die jüngsten Zahlen, die eine Heerschar ehrenamtlicher Ornithologen in den vergangenen Monaten zusammengetragen hat, zeigen eine deutliche Tendenz: Vor allem Vögel der Feldflur, der Wiesen und Weiden, aber auch Vögel der Strände und insbesondere die Langstreckenzieher, die südlich der Sahara überwintern, nehmen in ihrer Zahl rapide ab. Selbst in Ostdeutschland, wo nach der Wende kurzzeitig 15 bis 20 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen nach jahrzehntelanger Intensivbewirtschaftung brach fielen, gehen die Bestandszahlen längst wieder nach unten. Eine ähnliche Tendenz erwarten die Fachleute auch für die neuen östlichen EU-Länder, wo mit dem Beitritt eine Intensivierung der Agrarwirtschaft den Artenschwund wieder beschleunigt. Flade, der beim Landesumweltamt in Brandenburg arbeitet, beobachtet im Osten eine „alarmierende Trendumkehr“, belegt unter anderem durch das DDA-Monitoring. Derweil setzt sich im Westen der ohnehin nie gebrochene, seit Jahrzehnten anhaltende Abwärtstrend fort. „Wir entfernen uns wieder mit zunehmender Geschwindigkeit von dem hochgesteckten Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen – statt uns anzunähern.Schlimmer noch: Die von Umweltorganisationen seit Monaten bekämpfte Aufhebung der bisherigen EU-weiten Zwangsstilllegung von Äckern, um den „Hunger“ nach Biosprit zu befrieden, werde zu „dramatischen Bestandseinbrüchen“ bei Feldvögeln führen. Das CBD-Ziel rückt damit in weite Ferne, denn Brachen aufgrund von Flächenstilllegungen waren zuletzt so etwas wie der Hoffnungsschimmer für viele Vögel, Insekten und Pflanzen. Sie galten als „Schlüsselfaktor für die Bestandssicherung und Bestandserholung“, so fasst Flade die Erkenntnisse der deutschen Ornithologen zusammen. Das EU-Ziel „kann so nicht erreicht werden“.Im Südwesten der Republik ist die Feldlerche längst zur Seltenheit geworden, im Osten ging es bis vor zehn Jahren noch einigermaßen glimpflich ab, doch seither geht es auch dort rapide bergab für den über den Ackerschlägen singenden Sommergast.Kiebitz, Wiesenpieper und Braunkehlchen sind seit langem Opfer früher Wiesenschnitte für Gras-Silage, und einige Wiesenvögel sind gar am Rande des Aussterbens: Die moderne Agrartechnik vertreibt Seggenrohrsänger oder Kampfläufer und dezimiert die Bestände der Uferschnepfe binnen zwei Jahrzehnten auf die Hälfte. Die Gentechnik, ahnt Flade, werde vielen Vögeln den Rest geben. Denn erwünschter Effekt gentechnisch veränderter Pflanzen sei es ja gerade, die Nutzung noch einmal zu intensivieren. Und wieder würden Opfer die Feldvögel werden…“ http://www.telegraph.ostbuero.de/100/rotmilan.html
http://www.zeit.de/2000/09/Boese_Blaubluetige
http://www.hart-brasilientexte.de/2011/01/12/der-zuckerrohrboom-und-die-ausrottung-der-tierwelt-brasiliens-was-auch-europas-alibi-umweltorganisationen-nicht-interessiert/
http://www.hart-brasilientexte.de/2011/01/07/zuschlag-fur-vier-weitere-atomkraftwerke-in-brasilien-erwartet-neuer-energieminister-fur-2011/
http://www.hart-brasilientexte.de/2009/03/18/brasiliens-zunehmender-entwicklungsruckstand-immer-noch-keine-fahrradwege-in-millionenstadten-wie-sao-paulo-absurde-forderung-des-pkw-und-busverkehrs-keine-personenzuge-mehr-zwischen-rio-und-sao-pa/
Leonardo Boff in der Katastrophenregion bei Rio: http://www.hart-brasilientexte.de/2011/01/18/leonardo-boff-zur-rio-katastrophe-der-preis-nicht-auf-die-natur-zu-horen-hauptursache-ist-die-art-wie-wir-mit-der-natur-umspringen/
http://www.hart-brasilientexte.de/2010/05/30/oko-protest-in-der-city-sao-paulos/
Brasiliens Kirche appelliert an Europas Christen: Schweigt nicht zu diesen Zuständen hier. Hintergrund von 2008
Sklavenarbeit, Umweltvernichtung, teure Nahrungsmittel und Misere in Brasilien – für volle Auto-Tanks in europäischen Staaten wie Deutschland? Die katholische Kirche des Tropenlandes hat jetzt an die deutschen Gläubigen appelliert, zu den unmenschlichen Bedingungen bei der Erzeugung des Kraftstoffs Ethanol aus Zuckerrohr nicht zu schweigen. Padre Antonio Garcia Peres, Generalsekretär der brasilianischen Wanderarbeiter-Seelsorge, sagte, die deutschen Kirchen müßten die Öffentlichkeit über die gravierenden Hintergründe und Folgen der Ethanolproduktion aufklären, vor allem brutale Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltzerstörung anprangern. Padre Peres lebt, arbeitet seit vielen Jahren nahe der Wirtschaftsmetropole Sao Paulo mitten in einer traditionellen Landwirtschaftsregion. „Die Böden im Teilstaat Sao Paulo zählen zu den fruchtbarsten der Erde – deshalb wurden hier früher alle wichtigen Grundnahrungsmittel, von Bohnen bis Reis, Getreide aller Art, angebaut. Wenn ich mich jetzt umschaue – ein wahrer Ozean von Zuckerrohr zur Ethanolerzeugung. Es ist der reine Wahnsinn – pure Geld-und Profitgier hat diesen absolut verrückten Ethanolboom ausgelöst, das muß man entlarven!“ Durch die Ethanolproduktion werde die Nahrungserzeugung stark reduziert, erhöhten sich die Lebensmittelpreise. In Sao Paulo, Brasiliens größter Stadt, seien schwarze Bohnen, ein wichtiges, sehr nährstoffhaltiges Grundnahrungsmittel im Lande, in den letzten zwölf Monaten um 168 Prozent verteuert worden. Mit zunehmenden Ethanolexporten auch nach Deutschland werde all diese negative Entwicklung weiter forciert.
Ist das die einsame Position eines Provinzpadres, der die Welt, die neuen Zeiten nicht mehr versteht? Schließlich rühmt auch Deutschlands Wirtschaft jenes Ethanol als „Biosprit“, als sauber, umweltfreundlich, fortschrittlich. Padre Peres ist längst gefragter Experte, reist häufig in europäische Länder, wird von Nichtregierungsorganisationen ebenso wie von der UNO regelmäßig konsultiert. Nicht zufällig nennt diese die Erzeugung von Agro-Treibstoffen sogar „ein Verbrechen gegen die Menschheit“ – Lateinamerika werde ebenfalls von der neuen, weltweiten Hunger-und Nahrungsmittelkrise erfaßt. Padre Peres hat die gesamte Bischofskonferenz Brasiliens hinter sich, arbeitet eng mit kirchlichen, nicht-kirchlichen Umwelt-und Menschenrechtsaktivisten zusammen. Und beruft sich stets auf Jesus Christus: „Er hat uns gelehrt, brüderlich zu handeln, für christliche Werte zu kämpfen. Kirche darf nicht heißen, nur Gottesdienste zu zelebrieren, eine leere Spiritualität zu predigen. Echter Glaube zeigt sich in der täglichen Praxis! Deshalb darf die Kirche jetzt Jesus Christus nicht verraten, darf nicht mithelfen, diese unerträglichen Zustände zu verstecken oder zu bemänteln, sondern muß ganz im Sinne von Jesus klar Position beziehen, muß informieren und hinterfragen, hat dort in Deutschland jetzt eine ganz wichtige Rolle.“ Vor dem Hintergrund der Nahrungskrise müßten die Kirchen zudem ein weltweites Netz der Solidarität knüpfen, auf die Einhaltung der Menschenrechte dringen. „Die Wohnlager der Zuckerrohrarbeiter erinnern mich an deutsche KZs – nur durch abstoßendes, inhumanes Sozialdumping sind brasilianisches Ethanol, brasilianischer Zucker auf dem Weltmarkt so billig!“
Padre Peres beobachtet, wie nicht nur im Teilstaate Sao Paulo mit seinen deutschen Auto-Multis von VW bis Mercedes-Benz europäische, darunter deutsche Investoren Milliarden Euro in die Ethanolerzeugung stecken. „Pflegt man in Deutschland nicht diesen wunderschönen Diskurs von der sozialen Verpflichtung des Eigentums, vom Wert des human factor – vergißt das aber in Brasilien?“, fragt er ironisch. Und richtet auch an die Investoren einen Appell:“Sie dürfen nicht nur auf rasche Superprofite schauen, sondern müssen hier beim Respektieren von Menschenrechtsnormen und Sozialstandards ein Beispiel geben! Mit Menschenleben darf man nicht spielen – Investoren sollten sich nicht zu Komplizen skandalöser Zustände machen!“
Brasilien ist die zehntgrößte Wirtschaftsnation, Sao Paulo ihr reichster , ökonomisch führender Teilstaat. „Und dennoch verdeckte Sklaverei, viele Arbeiter sterben vor Erschöpfung!“ Kaum zu fassen, aber Zuckerrohrarbeiter auf den endlosen Plantagen verdienen monatlich allerhöchstens umgerechnet etwa 300 Euro. Wer als Zuckerrohrschneider mit dem schweren Haumesser pro Tag nicht mindestens acht Tonnen schafft, fliegt raus. Immer mehr Arbeiter nehmen deshalb harte Drogen wie Crack, um durchzuhalten, die körperlichen Schmerzen zu ertragen. „Das sind bitterarme, häufig schlecht ernährte Wanderarbeiter aus dem tausende Kilometer entfernten Nordosten – man braucht sich nur vorzustellen, wie die am Ende des Arbeitstages aussehen – fix und fertig!“ Unter den Zuckerrohrplantagen liegt das bis Argentinien reichende, weltgrößte Süßwasservorkommen. „Das wird durch den massiven Pestizideinsatz kontaminiert.“
Über dreitausend Kilometer von Padre Peres entfernt, fordert in Amazonien der aus Österreich stammende Bischof Erwin Kräutler sogar einen Stopp für weitere Zuckerrohrplantagen, kritisiert den Ethanolboom ebenfalls scharf. „Wer im Weg ist, wird erschossen“, sagt Kräutler zu den vielen Morden an Umwelt-und Menschenrechtsaktivisten, die sich den Vernichtern der Schöpfung in den Weg stellten. Der Bischof selbst überlebte Attentate, ist von Mord bedroht, wird rund um die Uhr durch Polizisten bewacht. Daß man in Europa meist so gleichgültig gegenüber den Zuständen in Lateinamerika ist, erbittert ihn. „Es ist kurzsichtig zu sagen, damit habe ich nichts zu tun! Wir sind in einer einzigen Welt. Wir tragen auch Verantwortung für andere Teile der Welt und die Menschen, die dort leben. Gerechtigkeit heißt, daß wir uns gerade für diese Völker, die heute im Abseits stehen, einsetzen – und das ist auch Aufgabe der Kirche. Profitgier zerstört Amazonien!“
Aber was stimmt denn nun? Deutsche Politiker, deutsche Wirtschaftsexperten sagen doch immer, die Ethanolproduktion schädige Brasiliens Regenwälder nicht, in Amazonien wachse gar kein Zuckerrohr, nur viel weiter südlich – und Brasiliens Staatschef Lula sagt das auch. Der französische Menschenrechtsanwalt und Franziskaner Xavier Plassat, der in Brasilien die Anti-Sklaverei-Aktionen der Bischofskonferenz leitet, widerspricht diesen „Experten“ und auch Lula:“Das ist die Unwahrheit. Lula sagte all dies in Europa just an dem Tag, als auf einer Zuckerrohrplantage in Amazonien über eintausend Sklavenarbeiter befreit worden sind! Ein alter Hut, daß in vier Amazonas-Teilstaaten seit Jahren Zuckerrohr angebaut wird!“
Moment mal: Sagen nicht Lula, seine zu einer Wunderheilersekte zählende Umweltministerin Marina Silva, zudem europäische Politiker nicht immer, Ethanol-Treibstoff werde nachhaltig erzeugt, europäische Nachhaltigkeitskriterien für den Ethanol-Import würden bereits erfüllt? „Allein der massive Einsatz von Sklavenarbeitern bei der Ethanolerzeugung beweist, daß von Nachhaltigkeit keine Rede sein kann“, betont Padre Antonio Canuto, Generalsekretär der bischöflichen Landpastoral (CPT). „Wenn unsere Ministerin Marina Silva der deutschen Seite erklärt, daß die Ethanolproduktion weder zu Lasten des Regenwaldes noch der Nahrungserzeugung gehe, sagt sie nicht die Wahrheit!“ Roberto Malvezzi, Umweltexperte der Bischofskonferenz und Misereor-Partner, ist gerade von einer Vortragsreise durch Deutschland zurückgekehrt, stimmt im Interview Padre Canuto zu, weist auf die grauenhafte Ausbeutung ungezählter Sklavenarbeiter. „Der Zuckerrohranbau zerstört nicht nur Amazonien, sondern auch unsere wertvollen Savannenregionen und das Pantanal!“ In dieses tierreichste Feuchtgebiet der Erde reisen auch viele europäische Touristen – manche bemerken, wie man auch das zerstört. Dort hatte sich bereits 2005 der bekannte brasilianische Umweltaktivist Francisco Barros aus Protest gegen die forcierte naturvernichtende Ethanolproduktion selbst verbrannt.
Greenaction: http://www.hart-brasilientexte.de/2011/03/12/samba-im-autotank-und-hungrige-zeiten-greenaction-zitiert-aus-website-text-uber-umwelt-und-menschenfeindliche-ethanol-und-zuckererzeugung-in-brasilien/
http://www.imhof-verlag.de/2010/die-groessten-politik-irrtuemer-der-heutigen-zeit.htm
Windkraftwerke als Politikirrtum…
Zitat – Ausriß.
Ausriß.
Windkraftpropaganda im Internet:
„Windräder schützen Vögel“
Windräder stören weder Hasen noch Vögel“
Katholik Schlingensief: http://www.hart-brasilientexte.de/2010/09/23/den-leuten-zu-sagen-in-was-fur-einer-verlogenen-scheise-wir-alle-leben-schlingensief-in-sao-paulo/
http://de.wikipedia.org/wiki/Das_deutsche_Kettens%C3%A4genmassaker
Schlingensief: http://www.youtube.com/watch?v=OM8ZevwUf2A
Massenhafte Vernichtung theoretisch streng geschützter Fledermäuse durch Windkraftwerke in Deutschland. Wattenrat Ostfriesland zu Uralt-Fakten, bestätigt durch eine neue Studie. Umweltfreundlichkeit – die Neudefinition eines Begriffs. (”umweltfreundliche Windräder”) ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin. **
tags: fledermaus-vernichtung durch windkraftwerke in deutschl, wolfgang sauerbier
http://www.hart-brasilientexte.de/2008/05/27/offizieller-artenschutz-in-deutschland-beispiel-rotmilan-nabu-vogel-des-jahres-2000/
http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/
http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/15/das-schmutzige-geheimnis-der-energiewende-financial-times-deutschland-zur-abzocke-in-deppenland/
16. August 2013
Windenergie und Fledermäuse: Massentod für das Investitionsklima
Tote Fledermaus unter Windkraftanlage, Foto (C): Archiv EGE
Greenpeace verzichtet weiterhin auf Protestaktionen gegen deutsche Windkraftwerke, die massenhaft geschützte Tiere töten.
Von Januar 2007 bis Dezember 2009 untersuchten Wissenschaftler der Universität Hannover – Institut für Umweltplanung – das Tötungsrisiko von Fledermäusen in dem Forschungsprojekt „Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“. Einer der Kooperationspartner des Projektes war der Windkraftanlagenhersteller Enercon aus Aurich.
Gefördert wurde das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Bundesumweltministeriums mit 1,1 Millionen Euro. An insgesamt 84 (vierundachtzig) bundesweit ausgewählten Windkraftanlagen- von derzeit mehr als 23.000 in Deutschland – wurden Fledermausaktivitäten und -verluste ermittelt und modellhaft fledermausfreundliche Betriebsalgorithmen zur Reduzierung des Schlagrisikos entwickelt. Ganz nebenbei: Das Institut der Universität Hannover geht in seiner Projektbeschreibung tatsächlich davon aus, dass Windkraftanlagen einen Einfluss auf das Wetter und damit in der Folge auch auf das Klima und die “globale Erwärmung” haben, obwohl seit mehr als zehn Jahren keine messbare Erwärmung mehr festgestellt wird und die Temperaturen sinken.
Auszug aus der Projektbeschreibung:
Hintergrund und Ziel des Vorhabens:
Angesichts der globalen Erwärmung ist schon vor Jahren das politische Ziel formuliert worden, den weiteren Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu begrenzen. In Deutschland wurde daher schon 1991 eine gesetzlich gesicherte Einspeisevergütungen geführt, mit der Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichten werden elektrische Energie aus regenerativen Quellen abzunehmen. Das hieraus resultierende günstige Investitionsklima hat dazu geführt, dass Deutschland heute das Land mit der größten installierten Windenergieleistung weltweit ist. Trotzdem sind weitere Anstrengungen im Klimaschutz notwendig um die bislang formulierten Ziele zu erreichen. In der Folge wird die Bedeutung der regenerativen Energien – auch der Windenergie – weiter zunehmen und ihr Ausbau weiter voranschreiten. Seit einigen Jahren ist jedoch bekannt, dass Fledermäuse auch in Deutschland an bestimmten Standorten an Windkraftanlagen verunglücken. Zuvor war dieses Phänomen aus den USA und anderen Ländern bekannt geworden. Mittlerweile wurden von den 24 in Deutschland vorkommenden Arten 13 Arten als Schlagopfer unter hiesigen Windkraftanlagen gefunden. Nach dem aktuellen Kenntnisstand scheinen fünf Arten, auf die 90 % aller bisher gefundenen verunglückten Tiere entfallen, besonders betroffen zu sein (Dürr 2007). Auf der anderen Seite genießen Fledermäuse europa- und bundesweit (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG bzw. Bundesnaturschutzgesetz) einen strengen Schutz. Sie gehören zu den streng geschützten Arten, die – neben anderen Verboten – nicht getötet werden dürfen. […]
Das Ergebnis: Es wurden dramatisch hohe Verluste an einzelnen Anlagen festgestellt, durchschnittlich mehr als neun – nach anderen Zahlen der Universität Hannover durchschnittlich 12 – und bis zu 57 tote Tiere je Anlage zwischen Juli und September eines Jahres. Hochgerechnet (durchschnittlich 9,5 Fledermäuse x 23.300 Windkraftanlagen) kommt man bei der Anzahl von Windkraftanlagen in Deutschland auf fast eine Viertelmillion getötete, aber streng geschützte Fledermäuse, pro Jahr! Die Fledermäuse kommen entweder durch den direkten Rotorkontakt ums Leben oder werden durch das Barotrauma getötet, das durch den enormen Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor die inneren Organe der Tiere zerfetzt. Auch für Fledermäuse gilt ein Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Vermutlich ist die Zahl der getöteten Tiere noch wesentlich höher, da als Erfassungszeitraum nur die Monate Juli bis September vorliegen, Fledermäuse aber schon von April bis in den Oktober hinein aktiv sind. Fledermäuse, die durch die Rotoren weit in angrenzende Getreide- oder Maisfelder geschleudert werden, werden ohnehin kaum gefunden.
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,[…]
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Die untersuchten 84 Anlagen wurden nicht öffentlich bekannt gemacht. Es wurde vereinbart, die Anlagenstandorte aufgrund der Ergebnisse nicht bekanntzugeben, aus Rücksicht auf mögliche Ertragseinbußen für die Windkraftbetreiber, obwohl das Projekt mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde.
Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat diesen Skandal öffentlich gemacht. Dem Vernehmen nach hat die EGE auch versucht, die großen Umweltverbände NABU und BUND mit ins Boot zu holen. Diese Naturschutzverbände reagierten aber gar nicht. Das Bundesumweltministerium hat angeblich keine Kenntnis von den untersuchten Anlagenstandorten und antwortete nicht mehr auf ein Schreiben der EGE. Nachfolgend veröffentlichen wir den Text von der Webseite der Eulenfreunde ungekürzt mit deren freundlicher Genehmigung:
Das Verschleiern und Vertuschen von Fakten hat Methode in Deutschland – nicht nur beim Doping im Sport, Ausspähen der Bürger oder Spenden an Parteien. Die Verschleierung von Daten ist auch Geschäftsvereinbarung des mit 1,1 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium (BMU) geförderten Forschungsvorhabens der Universität Hannover. Das Forschungsvorhaben dient fraglos dem besseren Schutz von Fledermäusen, die in besorgniserregend hoher Zahl an den Anlagen ums Leben kommen. Den Ergebnissen des Forschungsvorhabens zufolge sterben an den 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland eine Viertelmillion Fledermäuse in einem einzigen Sommer.
Dem Forschungsvorhaben haftet indessen ein Makel an: Damit die Betreiber der für das Forschungsvorhaben zufällig ausgewählten Anlagen nicht nachträglich mit Betriebsbeschränkungen konfrontiert werden können und vor Gewinneinbußen geschützt sind, hat ihnen die Universität Hannover mit Billigung des BMU Diskretion zugesichert. Die Anlagenstandorte werden nicht bekanntgemacht.
Die EGE hatte dieses Gebaren kritisiert und sich mehrfach (zuletzt am 22.07.2013) an das BMU gewandt, es möge den im Rahmen des Forschungsvorhabens bekanntgewordenen hohen Verlusten nachgehen und für die betreffenden Einzelanlagen die Festlegung befristeter Abschaltzeiten veranlassen. Nachdem eine Antwort des BMU ausgeblieben ist, wendet sich die EGE in einer Presseinformation an die Medien. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 140 KB), wenn Sie die Presseinformation lesen möchten.
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#edit 19. August: Die Nachrichtenagentur dpa berichtete am 17., 18. und 19. August bundesweit ausführlich über den von der EGE berichteten Skandal:
Spiegel online, 19. August 2013
Eine Stichprobe alarmiert Behörden: Eine Viertelmillion Fledermäuse könnten demnach pro Jahr in Deutschland durch Windräder zu Tode kommen. Vogelschützer fordern, gefährliche Rotoren zu bremsen – doch die untersuchten Anlagen bleiben geheim. […] “Rechnet man den Befund auf die aktuell 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland hoch, sterben an ihnen jährlich eine Viertelmillion Fledermäuse”, warnt die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), die auch für die fliegenden Säugetiere kämpft. […] Brisant auch: Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Studie mit rund 1,1 Millionen Euro gefördert. Der Vorwurf der EGE lautet nun, dass der Bund Steuergeld für ein Projekt ausgebe, bei dem herauskomme, dass untersuchte Windanlagen womöglich nur mit neuen Auflagen gesetzeskonform sind. […] Bislang hatte das Bundesumweltministerium stets bestritten, dass Windräder eine erhebliche Bedrohung für Vögel wären. Ein BMU-Sprecher weist nun darauf hin, dass seine Behörde die Daten nicht habe. “Gleichwohl nehmen wir das Thema des Kollisionsrisikos von Fledermäusen mit Windkraftanlagen sehr ernst.” […]
Hintergrund:
http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/26/wer-windkraftanlagen-als-umweltfreundlich-einstuft-und-warum-das-beispiel-der-theoretisch-streng-geschutzten-fledermause-in-deutschland-werte-und-definitionswandel-und-der-heutige-rest-naturs/
http://www.hart-brasilientexte.de/2012/07/31/windkraft-und-vogel-der-wattenrat-ostfriesland-2012/
Wolfgang Sauerbier, Fledermausforscher aus Bad Frankenhausen, 2013:”Es gibt verheerende Verluste durch Windkraftwerke – wie die neue Studie zeigt. Windkraftwerke sind eine neue Gefahr für Fledermäuse – die zahlreichen Totfunde beweisen dies seit langem.”
http://fledermaeuse-in-thueringen.de/
http://www.stiftung-fledermaus.de/projekte/abgeschlossene-projekte/fledermausfauna-kyffhauser/
http://fledermaeuse-in-thueringen.de/uber-uns/
http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=131632
http://www.zeit.de/news/artikel/2006/10/27/78609.xml
http://www.fmthuer.de/
Wolfgang Sauerbier, Norbert Röse, Lothar Hörning & David Petrat
Geheimnisse der Nacht. Verbreitung der Fledermäuse (Chiroptera) in der Kyffhäuserregion, Schutzstrategien und Öffentlichkeitsarbeit
Sondershausen, 2010
76 Seiten, 82 Abb.
Erhältlich über
Schlossmuseum Sondershausen, Schloss, PF 1120, 99701 Sondershausen
Tel. 03632 / 622 420, Fax 03632 / 622 410, Mail schlossmuseum@sondershausen.de
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen
Tel. 03632/ 7410, Fax 03632/ 741-352, Mail pressestelle@kyffhaeuser.de
Tobias Dürr: “Fledermäuse als Opfer von Windkraftanlagen in Deutschland”(2002)
“Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde
Vernichtung von Fledermäusen aus Skandinavien in Deutschland ebenfalls Hinweis auf gewachsene neoliberale Herzenskälte bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidern und Akteuren Deutschlands: http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/13/deutschlands-wertloses-bundesnaturschutzgesetz-mindestens-200000-fledermause-aus-nordosteuropa-lassen-jedes-jahr-an-deutschen-windradern-ihr-lebenfrankfurter-allgemeine-zeitung-wie-heute-auc/
Foto von Manfred Knake.
”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin. Wie das Umweltministerium den Begriff der Ungefährlichkeit völlig neu definiert.
Ausriß. “Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde
Massentötung von streng geschützten Fledermäusen durch Windkraftwerke – nach heutigem neoliberalen Werteverständnis werden die Industrieanlagen daher als “umweltfreundlich” eingestuft…
“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.
http://www.fr-online.de/frankfurt/naturschutz-windraeder-massakrieren-fledermaeuse,1472798,20722496.html
2007: Über den Schutzstatus der Fledermäuse und dessen Bedeutung
in Bauleitplanungs- und Genehmigungsverfahren
von
Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto1
Potsdam/Berlin
1. Einleitung
Fledermäuse und ihre Lebensräume werden zunehmend bedroht. Bei Errichtung, Änderung oder Abbruch baulicher Anlagen ebenso wie bei der Abholzung von Bäumen können die Wochenstuben der Fledermäuse zerstört oder ihre Lebens-und Jagdräume vernichtet werden. Ohne daß bislang abschließend geklärt werden konnte, warum und wie Fledermäuse durch Windenergieanlagen getötet werden, läßt sich doch inzwischen der Fledermausschlag an Windkraftanlagen als verbreitetes Phänomen nachweisen [2]. Deshalb ist die Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, insbesondere von Windkraftanlagen, auch danach zu beurteilen, ob die rechtlich geschützten Belange der Fledermäuse der Erteilung einer Genehmigung oder der Aufstellung eines Bebauungsplans entgegenstehen. Im Folgenden wird deshalb zunächst der Schutzstatus der Fledermäuse bestimmt. Sodann wird die Bedeutung dieses Schutzstatus’ für die Bauleitplanung oder die Erteilung einer Bau-oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung dargelegt.
2. Der Schutzstatus der Fledermaus nach Europäischem Gemeinschaftsrecht
Das Artenschutzrecht im Europäischen Gemeinschaftsrecht kennt grundsätzlich zwei verschiedene Ansätze zum Schutz von Tierarten. Zum einen setzt es auf die Ausweisung von Schutzräumen nach der Vogelschutzrichtlinie bzw. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL – [3]. In diesen Schutzgebieten sind die Lebensräume der Tiere vor Eingriffen geschützt. Nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL muß in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten vermieden werden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken können.
Danben setzt das Europäische Recht in Art. 12 FFH-RL auf das Verbot bestimmter schädigender Handlungen für solche Tierarten, die in Anhang der FFH-RL genannt sind. Da alle Arten von Fledermäusen in Anhang IV Buchstabe a der FFH-RL aufgelistet sind [4], sind Fledermäuse Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, die nach Art. 12 FFH-RL einen strengen Schutz genießen. Jedoch gilt das Schutzsystem des Art. 12 FFH-RL nicht uneingeschränkt. Nach Art. 16 FFH-Richtlinie ist eine Störung der Art bzw. eine Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Dieser strenge Schutz bestimmter Tierarten wird von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch den Erlaß entsprechender gesetzlicher Regelungen garantiert. In der Bundesrepublik sind die die Regelungen in §§ 42 ff. und § 62 BNatSchG sowie auf Länderebene die entsprechenden Regelungen in den Landesnaturschutzgesetzen.
3. Der Schutz von Fledermäusen nach nationalem Recht
a) Schutzstatus
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte Arten. Fledermäuse sind darüber hinaus auch nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 b BNatSchG streng geschützte Arten, da sie als besonders geschützte Arten in Anhang IV FFH-RL aufgeführt sind. Bei der Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes gelten für Fledermäuse die Vorschriften über besonders geschützte Arten und über streng geschützte Arten.
Der Schutz der Fledermäuse in besonderen Schutzgebieten – FFH-Gebieten – wird bereits über die Verschlechterungsverbote nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG und das Vorsorgeprinzip nach Art 6 Abs. 3 FFH-RL gewährleistet [5]. Dort sind Windkraftanlagen regelmäßig unzulässig. Außerhalb dieser Gebiete greifen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 42 BNatSchG bzw. Art. 12 FFH-RL, so daß dieses Schutzregime im Mittelpunkt dieses Beitrags steht.
b) Artenschutzrechtliche Verbote nach nationalem Recht
Nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten, zu denen alle Fledermausarten gehören, nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nicht zu den Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gehören die Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse. In diesen greift jedoch das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen, die ein besonderes großes Kollisionspotential für Vögel und Fledermäuse besitzen, unzulässig sein können [6]. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der durch § 42 BNatSchG vermittelte Schutz der Tierarten nicht populationsbezogen, sondern individuumbezogen. Jedes einzelne Individuum wird also geschützt [7].
Von besonderer Relevanz sind bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen das Verletzungs- und Tötungsverbot sowie das Verbot, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten zu stören. Störungen können physische Zerstörung aber auch durch Einwirkungen infolge Lärms, Luftschadstoffen, Verschattungen, Vibrationen sein. Eine Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten in diesem Sinne ist deshalb bereits dann anzunehmen, wenn die Scheuchwirkung durch den Betrieb der Windkraftanlagen zur Aufgabe der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten führt. Unzulässig ist es auch, Großbäume zu entfernen, wenn dadurch die im Gehölz vorhandener Sommerquartiere der betroffenen Fledermausarten endgültig verloren gehen. Denn dies stellt eine Zerstörung von Wohnstätten im Sinne der Vorschrift dar [8]. Dem steht nicht entgegen, dass sich die Fledermausarten typischerweise nur während ihrer Aktivitätsphase im Gehölz aufhalten und während ihrer Winterstarre andere Wohnstätten aufsuchen. Auch wenn das Gehölz den Tieren nicht ganzjährig als Schlaf- und Ruheplatz dient, handelt es sich um einen regelmäßigen Aufenthaltsort während eines beträchtlichen Teil des Jahres, der in den Schutzbereich des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG fällt. Ebenso werden die von § 42 Abs. 1 Nr. 1 geschützten Nist- und Brutstätten nicht typischerweise während des gesamten Jahres genutzt werden [9].
Die Verbote in § 42 Ab. 1 Nr. 1 BNatSchG, das Tötungs-/Verletzungsverbot und das Störungsverbot, sind jedoch von unterschiedlicher Schutzqualität. Dies ist darauf zurückzuführen, daß das Tötungs-/Verletzungsverbot nur die absichtliche Tötung erfaßt. Die unabsichtliche Tötung ist also nicht durch § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten. Absicht in diesem Sinne liegt vor, wenn der Handlungserfolg erkannt und die Handlung dennoch vorgenommen wird [10]. Deshalb ist die Errichtung einer Windkraftanlage etwa in einem Jagdgebiet der Fledermäuse, wo es zwangsläufig zu Kollisionen kommen muß, wegen eines Verstoßes gegen das Tötungs-/Verletzungsverbotes mit § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unvereinbar.
Hingegen umfaßt das Störungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG jede, also auch die nicht absichtliche Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten. Diese Auslegung ist nach der entsprechenden Regelung in Art. 12 Abs. 1 lit. d) FFH-Richtlinie zwingend, die den Schutz – anders als bei anderen unzulässigen Handlungen – nicht auf die absichtliche Beschädigung oder Vernichtung von Ruhestätten beschränkt [11]. In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist anerkannt, daß die Zerstörung von Wohnstätten verboten ist, wenn die Zerstörung zwar nicht das Ziel des Eingriffs darstellt, wenn dies aber in Kenntnis und im Bewußtsein dieses Erfolges erfolgt [12].
c) Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten
Ausnahmsweise ist eine Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermäuse jedoch zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 1 BNatSchG vorliegen. Durch § 62 Abs. 1 BNatSchG wird die die Ausnahmeregelung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie nicht nur umgesetzt, sondern auch in das deutsche Recht inkorporiert. Nach § 62 Abs. 1 BNatSchG darf von den Verboten des § 42 auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn
1. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall
a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder
b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder
2. überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern [13] und die Artikel 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie oder die Artikel 5 bis 7 und 9 der Vogelschutzrichtlinie [14] nicht entgegenstehen. Bei diesen Ausnahmevoraussetzungen handelt es sich um strikte rechtliche Schranken für die Planungs- und Genehmigungsverfahren, die auch im Wege der fachplanerischen Abwägung nicht überwunden werden können [15].
Da durch § 62 Abs. 1 BNatSchG die unmittelbare Geltung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie vorgeschrieben ist, kommt es entscheidend darauf an, ob die gemeinschaftsrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Nach Art. 16 FFH-RL darf es im Rahmen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens “keine andere zufriedenstellende Lösung“ geben, die den Erhalt der geschützten Tiere an dem Standort des Vorhabens ermöglicht, die Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermausarten also unverändert erhalten bleiben [16]. Gemeint ist damit die Prüfung von Alternativen. Diese können eine Änderung des Standortes, den Verzicht auf einzelne Standorte aber auch Beschränkungen im Betriebsumfang (Nutzungsbeschränkungen) umfassen.
Zudem muß, wie der Verweis in § 42 Abs. 1 BNatSchG auf Art. 16 FFH-RL deutlich macht, das Vorhaben im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit liegen oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt erforderlich sein [17]. Zwingende Gründe liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann vor, wenn eine Enteignung zulässig wäre [18]. Regelmäßig wird die Errichtung eines Windparks nicht von überwiegenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt, weil das öffentliche Interesse an dem Ausbau von Anlagen der Erneuerbaren Energien nicht auf die Errichtung einzelner Windkraftanlagen an einem konkreten Standort gebunden ist. Auch überwiegen die Belange des Naturschutzes regelmäßig dem wirtschaftlichen Interesse des Windfarmbetreibers. Windkraftanlagen sind insoweit keine Infrastruktureinrichtungen wie Straßen oder Flughäfen.
4. Artenschutzrechtliche Anforderungen an Planung- und Genehmigungsverfahren
Aus den Verboten nach § 42 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich für die Fachplanungs- und Genehmigungsverfahren besondere Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Belange der Fledermäuse [19]. Dazu gehört unbedingt die vollständige Erstellung des Abwägungsmaterials, das der Bewertung der Belange von Natur und Landschaft zugrunde zu legen ist. Dies umfaßt eine Bestandsaufnahme des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen und eine sachkundige Auswertung derselben und der Eingriffsfolgen sowie eine Zusammenstellung möglicher Ausgleichsmaßnahmen [20]. Erforderlich ist dabei die standortgerechte Ist-Aufnahme der vorfindlichen Tierbestände im Plangebiet und dem betroffenen Nahbarbereich [21]. Die Kartierung der faunistischen einschließlich der ornithologischen Bestandsergebnisse, insbesondere auch der Fledermauspopulationen ist erforderlich, damit die planaufstellende Behörde sie bei ihrer Abwägung der Belange des Naturschutzes berücksichtigen kann [22]. Zu prüfen ist insbesondere, welche Bedeutung Winter- oder Sommerquartiere im konkreten Gebiet für die ansässigen Fledermausarten und deren Population haben, ob dies also als Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einzustufen sind. Dazu gehört auch die Feststellung, ob etwa ihr zielgerichteter Wegfall in der Natur, z. B. durch die Fällung von Bäumen, eine absichtliche Störung nach Art. 12 Abs. 1 b FFH-Richtlinie darstellt. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es durch den Betrieb der Windkraftanlagen zu einer, wenn auch nur unabsichtlichen Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten im Sinne von Art 12 Abs. 1 d) FFH-RL oder wegen der erkennbaren Kollisionsgefahr zu einem Verstoß gegen das Verletzungs-/Tötungsverbotes kommen wird.
Stellt sich bei dieser Prüfung heraus, daß es zu einer verbotenen Verletzung-/Tötung der Individuen oder zu einer Störung der Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten kommen kann, ist zu prüfen, ob eine alternative Verwirklichung des Vorhabens möglich ist. Der Zweck der Regelung sowie die weiteren Tatbestandsmerkmale des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie machen deutlich, daß diese Frage nicht allein im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesamtvorhabens (Betrieb einer Windfarm an einem bestimmten Standort) zu beurteilen ist, sondern auch im Hinblick auf die konkrete, den artenschutzrechtlichen Eingriff auslösende Maßnahme bei der Verwirklichung des vorgesehen Vorhabens. Denn der Erhalt von artenschutzrelevanten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann typischerweise auch einzelne Betriebsweisen eines Vorhabens betreffen, die die Verwirklichung des Gesamtvorhabens nicht in Frage stellen. Deshalb ist zu prüfen, ob Einzelheiten in der Betriebsweise den artenschutzrechtlichen Zielsetzungen Rechnung tragen. Dazu gehören im Hinblick auf den Schutz der Fledermäuse insbesondere die Bestimmung von Abschaltzeiten von Windkraftanlagen. Ist eine alternative Lösung nicht möglich, ist zu prüfen, ob zwingende Gründe des überwiegenden Interesses einschließlich wirtschaftlicher Art das Vorhaben angesichts der Betroffenheit der besonders geschützten Fledermausarten rechtfertigen [23]. Dies ist bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben oftmals [24], bei Windkraftanlagen regelmäßig nicht der Fall.
Ist das Vorhaben danach gem. § 42 BNatSchG ausnahmsweise zulässig, sind in der genehmigungsrechtlichen und planungsrechtlichen Abwägung schließlich diese europarechtlichen Vorgaben des Naturschutzes bzw. Artenschutzes mit einzubeziehen. Kollidiert das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort mit dem Belang des Fledermausschutzes und ist diese Kollision unvermeidbar, ist eine Abwägung zwischen dem privilegierten Vorhaben und dem berührten Belang der Fledermäuse durchzuführen. In diese Abwägung ist sowohl die Privilegierung mit dem gebotenen Gewicht einzustellen [25] als auch der berührte öffentliche Belang entsprechend seiner allgemeinen Bedeutung und konkreten Beeinträchtigung zu gewichten. Bei der Gewichtung des Belanges des Fledermausschutzes im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung sind in erster Linie die Schutzwürdigkeit der Fledermäuse und des betroffenen Lebensraumes sowie die Intensität und die Auswirkungen des Eingriffes zu berücksichtigen. Dabei ist für die Bewertung der Schutzwürdigkeit der Fledermäuse auf deren Schutzstatus nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 BNatSchG in Verbindung mit Anhang IV der FFH-RL maßgebend. Insbesondere folgt daraus, dass bei der Frage der Gewichtung der jeweiligen Belange dem Artenschutz im Hinblick auf die Fledermausarten, die von gemeinschaftlichem Interesse sind, ein hohes Gewicht zukommt [26]. Je schutzwürdiger danach die Fledermäuse und deren durch das Vorhaben beeinträchtigter Lebensräume sind, umso geringere Anforderungen sind an die Schwere des Eingriffs und an die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung des geschützten Bestandes und dessen Lebensraum zu stellen [27].
5. Artenschutzrechtliche Besonderheiten bei der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung unterliegt den gleichen Voraussetzungen, die auch für die Genehmigungs- und Fachplanung gelten. Von den Verboten des § 42 BNatSchG ist auch die Bauleitplanung nach § 43 Abs. 4 BNatSchG nicht freigestellt ist. Die Verbote sind auch im Rahmen der Bauleitplanung abwägungsfest. Von ihnen kann nur unter den Voraussetzungen des § 62 BNatSchG befreit werden. Gleichfalls genießen die Belange besonders oder streng geschützter Tierarten aufgrund ihres Schutzstatus ein entsprechend großes Gewicht [28].
In der Bauleitplanung sind artenschutzrelevante Eingriffe nicht auf der Grundlage der Ausnahmeregelung in § 43 Abs. 4 BNatSchG in Verbindung mit § 19 BNatSchG zulässig. Die Verbote des § 42 BNatSchG werden durch diese Regelungen nicht aufgehoben. Von § 43 Abs. 4 BNatSchG wird nämlich gerade nicht der Fall erfaßt, daß die Zulassung des Vorhabens erstmals durch den Bebauungsplan erfolgen soll [29]. Angesichts des Wortlauts des § 43 Abs. 4 BNatSchG hat der Europäische Gerichtshof zudem in seinem Urteil vom 10. Januar 2006 [30] u. a. die Feststellung getroffen, dass § 43 Abs. 4 BNatSchG keinen rechtlichen Rahmen vorsehe, der mit der durch Art. 16 FFH-Richtlinie eingeführten Ausnahmeregelung in Einklang stehe [31]. § 43 Abs. 4 BNatSchG ist deshalb in der Planung nicht anwendbar [32]. In Planungsverfahren ist folglich § 42 in Verbindung mit § 62 BNatSchG in Übereinstimmung mit Art. 16 FFH-RL anzuwenden [33].
Bei der Prüfung von Alternativen im Sinne von Art. 16 FFH-RL ist in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, daß die Belange von Vögeln und Fledermäusen häufig nicht durch die Existenz der Windkraftanlagen an einzelnen Standorten, sondern durch deren Betrieb gestört wird. Deshalb sind in der Bauleitplanung zunächst Festsetzungen zu prüfen, die einen mit den Anforderungen des Artenschutzes vereinbaren Betrieb bestimmen. Auf diese Weise können nicht nur ungeeignete Standorte von einer Bebauung freigehalten und diesen eine artenschutzverträgliche Nutzung zugewiesen werden. Die Ermächtigungsgrundlage in § 9 Abs. 2 BauGB erlaubt es auch, die Nutzungsdauer von Anlagen so zu bestimmen, daß der Betrieb der Anlagen in Zeiträumen, in denen die Fledermäuse gestört werden können, unzulässig ist. Gem. § 9 Abs. 2 BauGB darf die Nutzungsdauer sogar in nach Tagen bestimmte Zeiträume festgesetzt werden [34] Zulässig, wenn auch umstritten [35] ist es, Festsetzungen über die Zulässigkeit zu bestimmten Tageszeiten zu treffen [36].
Auch kann das schutzbedürftige Verhalten der Fledermäuse als besondere Umstände nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Festsetzung von Betriebsbeschränkungen führen. Alternativ können auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den Grünordnungsplänen, z. B. § 6 BbgNatSchG, Festsetzungen über Maßnahmen des Naturschutzes zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und zum Schutz bestimmter Teile von Natur erlassen werden. Maßnahmen in diesem Sinne können auch Betriebsbeschränkungen sein. Ergänzend können derartige Betriebsbeschränkungen auch durch städtebauliche Verträge vereinbart werden. Jedenfalls sind die zum Schutz der Fledermäuse erforderlichen Beschränkungen in die Begründung des Bebauungsplans zu beschreiben. Wenn der Betrieb der Windkraftanlagen planerisch jedoch nicht gesteuert werden kann und auch die Befreiungsvoraussetzungen nach § 62 BNatSchG iVm. Art. 16 FFH-RL nicht vorliegen, muß auf die Festsetzung von Standorten verzichtet werden.
6. Zusammenfassung
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) und Nr. 11 BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte und als streng geschützte Arten. In Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Von diesen darf nur unter den strengen Voraussetzungen des § 62 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL befreit werden. In Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse greift das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen unzulässig sind. Für Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten (Wochenstuben) gilt ein auch unabsichtliche Störungen erfassendes Verbot.
1
Der Autor ist Partner der Kanzlei Thur Fülling Otto in 10719 Berlin, Meinekestraße 26.
2
Vgl. hierzu: Institut für Tierökologie und Naturbildung im Auftrag des Landratsamtes Bautzen, “Gutachterliche Stellungnahme zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Fledermäuse“ m.w.N. und die aus Mitteln des Bundesumweltministeriums finanzierte und vom Bundesamt für Naturschutz fachlich betreute Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU “Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse“ ( http://www.nabu.de/m05/m05 -03/03410.html).
3
Vgl. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003.
4
alle Arten Microchiroptera; das sind alle in Europa verbreiteten Fledermausarten.
5
Vgl. dazu Sobotta, ZUR 2006, 353 ff.
6
Vgl. auch Nr. 12 der Tierökologischen Abstandskriterien des Landes Brandenburg und 4.4 der Empfehlungen zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Entscheidungen über Standorte für Windenergieanlagen der Arbeitsgruppe Naturschutz und Windenergie des Niedersächsischen Landkreistages vom 1.10. 2004.
7
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 563.
8
Vgl. OVG Hamburg, NuR 2006, 459 – 464.
9
Vgl. z.B. Gassner/Bendomier-Kahle/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. A., § 42 Rn. 7; Schumacher/Fischer-Hüftle, a.a.O., § 42 Rn. 14.
10
Vgl. Gellermann, NuR 2003, 385; Fischer-Hüftle, NuR 2005, 768, 770; EuGH, NuR 2004, 596 (Caretta); VGH Kassel, NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.; Schlußantrag Kokott in: Rs C-221/04 Rdnr. 49.
11
Vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung EuGH, U. v. 4. 7. 2006 – C-212/04 -, NJW 2006, 2465.
12
Vgl. EuGH, NUR 2004, 596 (Caretta) ferner U. v. 17. 9. 1987 – E 1987, 3503 ff.; Gellermann, Artenschutz in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, NuR 2003, 385, 388; so Louis, NuR 2004, 557, 559; VGH Kassel NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.
13
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld); BVerwG, NVwZ 2006 1161 (Ortsumgehung Stendal).
14
79/409/EWG.
15
Vgl. BVerwG, Urt. v. 1.4.2004, BVerwGE 120, S. 276, 288 zur Vogelschutz-Richtlinie
16
Vgl. OVG Münster, U. v. 13.07.2006 – 20 D 80/05.AK
17
Vgl. dazu auch Wrase, NuR 2004, 356 ff. m. w. N.
18
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld).
19
Dazu auch Vogt, ZUR 2006, 21 ff.
20
Vgl. VGH Kassel, U. vom 31. 5. 2001 – 3 N 4010/97.
21
Vgl. VGH Kassel, NuR 1995, 147.
22
Vgl. VGH Kassel in den Urteilen vom 24. November 2003 – 3 N 1080/03 – und 25. 2. 2004 – 3 N 1699/03 -; VG Dresden U. v. 2. 6. 2003 – 7 K 253/02 -; BVerwG, B. v. 3. 6. 2004 – 4 BN 25.04.
23
Vgl. VG Koblenz, ZfB 2006, 209-211.
24
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161.
25
BVerwGE 68, 311 in NVwZ 1984, 367.
26
Vgl. VG Gera, RdL 2006, 63-65.
27
Vgl. VG Stuttgart, NuR 2005, 673-675; OVG Koblenz, NuR 2006, 520 ff.
28
Vgl. Louis/Wolf, NuR 2002, 455, 460.
29
zur unzureichenden inhaltlichen Umsetzung des Art. 16 FFH-Richtlinie durch § 43 Abs. 4 BNatSchG, vgl. z.B. Louis, Artenschutz in der Fachplanung, NuR 2004, S. 557, 559.
30
Rs. C-98/03.
31
S. a. VG Koblenz, ZfB 2006, 209 – 211.
32
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161; Vogt, ZUR 2006, 21, 24.
33
Ebenso Nr. 2 der LANA-Hinweise.
34
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k;Battis/Otto, UPR 2006, 165 ff.
35
Ablehnend Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, Rn. 660.
36
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k.
”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin.
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/wissenschaft/2218551/
“Autobahn-Pelikan von Windrad zerteilt” (Bild) Warum Windkraftwerke heute laut strengen Berichterstattungsvorschriften als “umweltfreundlich” bezeichnet werden müssen. “Bewahrung der Schöpfung – nein, danke…” Uhus, Fledermäuse… **
tags: windkraftwerke in deutschland-pelikan getötet 2013
Ausriß.
Wenn 2013 in Deutschland bei Schwegenheim(Rheinland-Pfalz) ein streng geschützter Pelikan von einem Windkraftwerk getötet wird, ist dies gemäß heute in deutschen Medien geltenden Vorschriften ein klarer Beweis, daß Windkraftwerke zutiefst umweltfreundlich sind. Vor über einem Jahrzehnt hätte sich womöglich noch eine Bevölkerungsmehrheit an den Kopf gegriffen, wäre einer solchen Logik nicht gefolgt. Inzwischen, dank entsprechender Gehirnwäsche, sind noch ganz andere Absurdidäten möglich – siehe Energiewende-Bluff, siehe Soja-Bluff…
Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum.
“Wer nicht täuschen kann, soll nicht Politiker werden.” Konrad Adenauer, zitiert nach Weimarer Taschenbuchverlag.
http://www.hart-brasilientexte.de/2012/07/02/der-energiewende-bluff-und-die-macht-der-solarlobby-im-prinzip-muss-jede-solaranlage-durch-ein-konventionelles-reservekraftwerk-abgesichert-werden-eine-teure-doppelstruktur-der-spiegel-2012-mit/
http://www.hart-brasilientexte.de/2012/09/06/soja-und-die-folgen-des-imports-nach-deutschland-in-die-schweiz-sogenannte-oko-parteien-pseudo-umweltverbande-und-die-realitat-hintergrund-wie-war-es-vor-der-soja-schwemme-in-welchen-deutschen-r/
http://www.hart-brasilientexte.de/2013/02/28/papst-benedikt-xvi-und-die-bewahrung-der-schopfung-markante-momente-seiner-amtzeit-im-umwelt-und-naturschutz-des-grosten-katholischen-landes-hungerstreik-bischof-luiz-flavio-cappio-in-bahia-amazon/
http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/
http://www.hart-brasilientexte.de/2011/03/14/toter-uhu-unter-windkraftwerk-warum-bestimmte-oko-politiker-windanlagen-als-umweltfreundlich-bezeichnen/
http://www.hart-brasilientexte.de/2008/04/28/herausragende-resultate-offizieller-umweltschutzpolitik-im-nachwende-deutschland-prasentiert-vom-bundesamt-fur-naturschutz/
Bildzeitung, 2013.
Ausriß.
Anmerkung:
Mit den Ostfriesen kann man es ja machen: Man nehme den
Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Leer-Wittmund, einen pensionierten
Landrat aus Wittmund und einen Geschäftsführer eines universitären
Zentrums für Windenergieforschung, das auf Drittmittel z.B. vom
Bundesumweltministerium angewiesen ist, um existenzfähig zu sein, und
erzähle der staunenden Leserschaft das Märchen von den “Investitionen
in diese Branche”, die “auf jeden Fall ein lohnenswertes Geschäft”
sein solle. Es fehle den erneuerbaren Energien aber noch eine Lobby
wie der Atomindustrie, so der Herr Geschäftsführer von “ForWind”.
Irgendwie muss dieser windige Klüngel übersehen haben, dass das
Offshore-Geschäft erheblich stockt: Zurückhaltung der Banken und
Investoren, BARD-Emden notleidend, BARD- Insolvenz in der
Fundamentefertigung, keine Netzanbindung, bei Riffgat drehen
Dieselgeneratoren die Propeller. Und vor allem die Unwägbarkeiten beim
Erneuerbare Energien Gesetz EEG), der Zwangsabgabe für alle
Stromkunden, das der eigentliche Motor für die hochsubventionierte
Windbranche ist. Der Präsident des Bundeskartellamtes und der Chef der
Deutschen Energieagentur forderten kürzlich im Handelsblatt eine
grundlegende Änderung des EEG, das mit der Rundumsorglosversicherung
der Windmacher zu Lasten der Stromkunden Schluss machen soll, damit
die Strompreise nicht weiter durch die Decke gehen, man solle den
Strom gefälligst selbst vermarkten. Dazu kommt auch, dass auch der
Offshore-Strom nicht grundlastfähig ist, aber enorme Strommengen zur
falschen Zeit völlig unregelmäßig ins Netz eingespeist werden, die dem
Verbraucher nichts nützen und deshalb an der Börse zu Minuspreisen
verschenkt werden; auch auf See weht der Wind unregelmäßig, das weiß
jeder Segler. Die hohen Wartungskosten der Offshore-Anlagen mit
Schiffs- und Hubschrauberinfrastruktur verteuern das Geschäft weiter
enorm. Und die erwähnte Atomlobby ist längst umgestiegen zur
Windlobby. Die großen Energieversorger, die vorher mit Atomstrom
handelten, sind jetzt im Windgeschäft tätig; fragt sich nur, wie lange
noch. Und ausgerechnet in Wittmund bietet man die letzten Reserven
auf, um das angeschlagene Offshore-Geschäft schönzureden, damit die
Forschungsmittel weiter fließen.Wer´s glaubt…
—-
Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS,
Veröffentlicht: 29.08.2013
http://harlinger.de/Nachrichten.aspx?ArtikelNr=12844&ReturnTab=125
„Wir müssen den Wind genau verstehen lernen“
„ForWind“ kommt bei der Erforschung von Offshore voran –
Investitionen sollten sich auf jeden Fall lohnen
WITTMUND
|
WJA
„ForWind“-Geschäftsführer Dr. Stephan Barth, in die Mitte genommen
von Heinz Feldmann (links) und Henning Schultz. Die beiden Botschafter
der Oldenburger Universitätsgesellschaft luden Barth zu einem Vortrag
ein. © WILKO JANßEN
Die Nordsee ist weltweit eine der besten Standorte für Offshore-Parks.
Forschung und Industrie verfolgen oft unterschiedliche Interessen,
bestes Beispiel ist dafür momentan die Diskussion um die
Offshore-Windparks. Während die Industrie diese Projekte langsam aus
dem Auge zu verlieren scheint und die Politik offensichtlich die
Weichen falsch gestellt hat, gibt es bei den für die Erforschung
dieser Technik Verantwortlichen eine Hochstimmung. Dies wurde in den
Ausführungen von Dr. Stephan Barth aus Jever, Geschäftsführer von
„ForWind“, vor 60 Interessierten in der Wittmunder Sparkasse deutlich.
Eingeladen zu dieser Veranstaltung hatten Henning Schultz und Heinz
Feldmann, ihres Zeichens Botschafter der Universitätsgesellschaft
Oldenburg.
Und die Universitäten Oldenburg, Hannover sowie mittlerweile auch
Bremen haben ihre Windenergieforschung in dem Zentrum „ForWind“
zusammengefasst. Seit zehn Jahren wird dort nun an inzwischen 14
verschiedenen Standorten geforscht und gelehrt. Der Hauptsitz von
„ForWind“ ist die Universität Oldenburg , ein zentrales Thema ist die
Nutzung der Offshore-Windenergie. „Eine Windmühle beinhaltet ein
extrem kompliziertes System mit viel Elektronik“, stimmte Barth die
Besucher denn auch gleich entsprechend ein. Außerdem sei Wind eine
fluktuelle Energiequelle und müsse weiter erforscht werden, damit die
Energiewende gelingen könne. So seien die Off-shore-Windparks
komplexen Windströmungen ausgesetzt. Es gelte noch, den optimalen
Abstand der Anlagen zueinander herauszufinden. Barth nannte übrigens
einen entscheidenden Vorteil von Offshore- gegenüber
Onshore-Windmühlen: „An Land reibt sich der Wind stark an dem Boden
und an Bauten, dadurch entsteht ein turbulenterer Windkanal als auf
hoher See.“
Überhaupt machten die Eigenschaften des Windes es den Menschen
schwer, ihn rentabel zu nutzen. Schließlich wechsele der Wind ständig
seine Richtung und Geschwindigkeit. „Wir müssen den Wind genau
verstehen lernen“, war somit eine Schlussfolgerung des
Geschäftsführers. Bei Offshore-Anlagen komme die Problematik der
Tragstrukturen hinzu. So seien bei einer Wassertiefe von 40 Metern
dreibeinige Träger notwendig, bei einer Wassertiefe von über 50 Metern
müssten es sogar schwimmende Windenergieanlagen sein. Der sich
momentan in der Diskussion befindliche Offshore-Windpark Riffgat stehe
übrigens „nur“ 20 Meter über den Meeresgrund.
Überhaupt nicht verstehen kann der Jeveraner die mittlerweile
aufgekommene Skepsis gegenüber der Offshore-Technik. So stellten
während der sich anschließenden Diskussion einige Teilnehmer die
Rentabilität von Offshore in Frage und forderten vielmehr eine
verstärkte Erforschung der Energiespeicherung. Dem entgegnete Barth:
„Wenn On-shore und Offshore erst richtig laufen, ergänzen sich die
beiden Techniken wunderbar und man braucht kaum noch
Speicherkapazitäten.“ Die Bevölkerung vergesse leicht, dass sich die
Windenergieforschung durch eine schnell ansteigende Lernkurve
auszeichne. Eine Windmühle sei außerdem eine kompliziertere Maschine
als ein Flugzeug. Zwar gebe es auch in der Speicherforschung enorme
Fortschritte, aber noch nicht für große Kapazitäten.
Des Weiteren brach der Geschäftsführer eine Lanze für die Nordsee als
Standort für Offshore-Windparks, da es hier eine optimale Wassertiefe
gebe. Außerdem wehe ein ausreichend starker Wind, ohne dass
Extremwindsituationen vorlägen. Die Ostsee sei dagegen zu klein und
von einer starken Schifffahrtsnutzung geprägt. Standorte in Richtung
des Äquators hätten mit tropischen Winden zu kämpfen. Die Nordsee sei
somit eine der weltweit besten Standorte für Offshore-Windparks.
Barths Fazit: „ Hier entsteht ein Multimilliarden-Euro-Markt direkt
vor unserer Haustür.“ Investitionen in diese Branche sind auf jeden
Fall ein lohnenswertes Geschäft. Den erneuerbaren Energien fehle aber
noch eine Lobby wie der Atomindustrie.
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Übermittelt vom Wattenrat® Ost-Friesland
Büro und Koordination: Manfred Knake
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Tagesspiegel, Berlin 1999: “Die Natur verlor bei der Wende”.
Mythen und Fakten. Bundesamt für Naturschutz 2001: “Ostdeutsche Agrarlandschaft hat größere Artenvielfalt”. “…gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.”
Energiewende-Bluff: “Rotmilan von Windkraftanlage getötet”. Lübecker Nachrichten. Noch keine Protestaktionen von Greenpeace gegen Vernichtung streng geschützter Tierarten durch Windkraftwerke. **
tags: windkraftwerke – tötung von rotmilanen 2013
http://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Rotmilan-von-Windkraftanlage-getoetet
”Ein Jammer: Dieser Rotmilan, den Hans Wirth hier in den Händen hält, wurde von der Windkraftanlage im Hintergrund förmlich enthauptet.” Lübecker Nachrichten
”Am Wochenende wurde bereits der vierte Rotmilan ein Opfer der Anlagen im Tralauer Windpark.”
Bisher gab es dort offenbar noch keine Protestaktionen von Greenpeace, auch nicht von sogenannten Umweltschutz-Parteien. Daher wird nun mit Spannung erwartet, ob und wie in den nächsten Tagen Greenpeace und andere Umweltorganisationen vor Ort gegen die Vernichtung von Milanen durch Windkraftwerke protestieren werden. Schließlich ist bestens dokumentiert, daß Rotmilane deutschlandweit zu den am meisten betroffenen Greifvogelarten gehören. Trotz des theoretisch hohen Schutzstatus waren mitten in den Lebensräumen der Rotmilane solche Industrieanlagen errichtet worden – wo diese stehen, hat vielerorts die Zahl der Milan-Brutpaare deutlich abgenommen – Hinweis auf unchristliche neoliberale Herzenskälte u.a. bei den politisch Verantwortlichen.
Greenpeace: ”Immer wieder wird befürchtet, Windräder würden die Vogelwelt beeinträchtigen. Bis jetzt konnten aber bei den betriebenen Anlagen keine negativen Auswirkungen auf Vögel nachgewiesen werden.”
Ausriß. Greenpeace, das durch seine spektakulären Umweltschutzaktionen bekannt ist, hat bisher noch nicht verlauten lassen, ob es jetzt zum Schutz der Rotmilane vor Ort aktiv wird.
http://www.hart-brasilientexte.de/2013/09/30/der-energiewende-bluff-fakten-zur-vernichtung-von-vogeln-und-fledermausen-durch-windkraftwerke-und-peter-berthold-professor-und-direktor-ir-der-vogelwarte-radolfzell/
“Wenn die Natur unter die Räder kommt” – Nachrichtenmagazin FOCUS 2013
158.000 Vögel sterben jährlich durch Windräder – als besonders gefährdert gilt der Rote Milan – noch gibt es in Deutschland noch etwa 12.000 Brutpaare.
305.000 Fledermäuse werden pro Jahr getötet – den Säugetieren platzen in der Nähe der Rotoren durch den Luftdruck oft die Lungen.
10.000 Quadratmeter Wald fallen für ein Windrad – für Großanlagen bis in 196 m Höhe werden straßenbreite Transportschneisen in den Forst geschlagen.
Wenn die Natur unter die Räder kommt – ein erschütternder Bericht in der Focus-Druckausgabe 39/2013, Rubrik Forschung und Technik. “Selbst Naturschutzgebiete sind nicht mehr tabu für Windkraftinvestoren. Seltene Tiere können zwar Autobahnen stoppen, aber für die Energiewende werden sie bedenkenlos geopfert. Doch der Widerstand wächst. Oft stehen Grüne gegen Grüne.”
Auszug: Die Täter fuhren mit schwerer Technik vor: Im Sommer 2013 verschwand der Horst des seltenen Schwarzstorchs im Roßbacher Forst bei Bad Kissigen über Nacht vom Baum. Im matschigen Waldboden fanden Unterstützer des Bayerischen Landesverbandes Vogelschutz noch Reifenspuren eines großen Fahrzeugs…
Weitere Stichwörter: Ein derart rüdes Vorgehen schockiert die meisten Naturfreunde – Manche Touristen, meint die Ministerin, kämen extra in den Wald, um Windräder zu bestaunen. – Ein Großwindrad im Wald bringt bis zu 40.000 Euro Pacht – pro Jahr. Enoch zu Guttenberg, Dirigent,über den exzessiven Ausbau der Windenergie: “Da ist nur eine schädliche Großtechnologie durch die nächste ersetzt worden”. Speziell greift er den BUND an: “Ich sage, der BUND ist käuflich. Ich warte darauf, dass der BUND mich verklagt. Diesen Prozess würde ich gerne führen”. Focus-Druckausgabe 39/2013
(zitiert aus Website von Wilfried Heck)
“Grüne” Energieerzeugung, “sauberer” Strom. Zerfetzter Uhu unter deutscher Windkraftanlage – Beweis für deren “Umweltfreundlichkeit”? Einfach mal nachschauen, welche deutschen Parteien im Wahlkampf 2013 das heikle, gefährliche Thema unter den Tisch kehren…Bisher noch keine Stellungnahme zuständiger politischer und wirtschaftlicher Akteure.
Tote Fledermaus unter Windkraftanlage, Foto (C): Archiv EGE
Foto von Manfred Knake.
Ausriß. “Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde
http://www.hart-brasilientexte.de/2013/01/29/brasilien-wie-systematisch-die-albatrosse-wunder-der-evolution-ausgerottet-werden-und-naturlich-weder-regierung-noch-alibi-ngo-etwas-unternehmen/
http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/
Flugaffären deutscher Politiker: Wie ökologisch tickt “Umweltminister” Gabriel wirklich/ Die Merkel-Trittin-Künast-Fischer-Scharping-Rau-Schavan-Flugaffären. **
tags: brasilien, manipulation, medien, merkel, sigmar gabriel flugaffã¤re, trittin, umweltschutz
http://www.focus.de/politik/deutschland/flugaffaere-ein-minister-zwei-jets_aid_265404.html
Unvergessen ist die Trittin-Künast-Flugaffäre von 2003, Brasilien betreffend. Laut deutschen Medienangaben sollte damals eine vor allem für Kurzstreckenflüge geeignete Challenger-Regierungsmaschine leer nach Brasilien fliegen und dort dann den Delegationen der Minister für ihre, vom «Spiegel» als eher privat dargestellten Ausflüge zur Verfügung stehen.
Nach Bekanntwerden der Spiegel-Recherche, hieß es, habe man den Flug gestoppt und die schon auf den Kanaren angekommene Maschine zurückgerufen.
Das Nachrichtenmagazin habe unterstellt, dass die Minister das teure Gerät bestellten, obwohl sie von weit billigeren Alternativen vor Ort wussten. Der Leerflug sei bei der Luftwaffe als Trainingsflug angemeldet worden. (nz)
„Eine Challenger-Maschine der Bundeswehr”, so Der Spiegel, „sollte den Grünen für ein bisschen Luxus sorgen. Auf getrennten Wegen, aber auf jeden Fall bequem, sollten die beiden Minister exotische Ziele im fernen Brasilien ansteuern: Hin- und Rückflug in Komfortsesseln der Lufthansa, die kleinen Trips innerhalb des Amazonasstaats in Leder-Fauteuils eines Challenger-Jets der deutschen Luftwaffe¦.Bereits am Mittwoch hatten die Büroleiter der beiden Minister einen deutlichen Hinweis aus dem Hause von Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) erhalten: Der SPIEGEL recherchiere die Kosten des Challenger-Einsatzes, die Ressorts sollten lieber noch einmal nachdenken – auch über die potenziellen Schlagzeilen.
Der Aufwand wäre in der Tat beträchtlich. Allein der 20 000-Kilometer-Rundflug Köln-Sáo Paulo-Köln hätte die Atmosphäre mit den Abgasen von bis zu 20 Tonnen Kerosinverbrauch belastet – und die Staatskasse mit Ausgaben von rund 250 000 Euro.
Vergleichbare Chartermaschinen wie ein Learjet sind in Brasilien für weniger als 48 000 Euro pro Woche zu mieten. Zwischen Sáo Paulo und Rio de Janeiro, einem der ministeriellen Reiseziele, verkehrt alle Dreiviertelstunde ein Linienflug zum Schnäppchen-Preis von rund 200 Euro.
So gerieten die grünen Ressortleiter in Erklärungsnot¦
Beamte des Agrarressorts hatten vor Wochen immerhin ”alternativ innerbrasilianische Linienflüge herausgesucht – fanden aber nichts dabei, die Challenger zu buchen.”
Ausriß. Wie Falschgeld vor Naturschützer-Ständen.
Ertappt: Angela Merkel als Umwelttäterin im Ost-Schutzgebiet
(Erinnert sich jemand?)
Leistung muß sich wieder lohnen, predigte Einheitskanzler Helmut Kohl immer – und Angela Merkel an seiner Seite hatte nichts einzuwenden. Als Bundesumweltministerin zwischen 1994 und 1998 gibt sie vor, hocheffizient für den Schutz der Natur, immer kürzere Rote Listen zu wirken, setzt das Kohl-Wort zügig um: Wann immer möglich, läßt sie sich – vom Steuerzahler finanziert – mit dem Hubschrauber zu ihrem Haus in Hohenwalde bei Templin fliegen oder von dort abholen.
Das Vierzig-Einwohner-Dörfchen liegt höchst idyllisch im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, Kraniche zuhauf, auch seltenste, sehr scheue Adler – laut Schutzgebietsverordnung braucht Angela Merkel deshalb eine Sondererlaubnis. Hatte sie die beantragt? Auf Anfrage im Berliner Büro der CDU-Generalsekretärin wehrt man erst jegliche Stellungnahme ab, verweist an die Regierungs-Flugbereitschaft – die sei zuständig. Mühselige, zeitaufwendige Recherchen und Nachfragen, bis Bundesinnenministerium und Bundesgrenzschutz endlich offiziell erklären: Ministerin Merkels Landeplatz war außerhalb des Biosphärenreservats, man habe das extra berücksichtigt. Also kein Verstoß, alles sei korrekt gewesen, Routen würden vorher stets intensiv geprüft. Will man eine hohe Politikerin schützen, auch auf Kosten der Wahrheit, ist das so üblich? Denn genau das Gegenteil stimmt – Ministerin Merkel landete doch im Schutzgebiet. Ihre Sprecherin muß es schließlich zugeben – der Hubschrauber ging immer am Ortsausgang von Hohenwalde nieder – und somit im Biosphärenreservat.
ARD-Monitor greift den Fall auf – Frau Merkel, heißt es, unternimmt während ihrer Amtszeit rund zehn Flüge, gewöhnlich Wochenendflüge, die in der Freizeit enden oder aus ihr beginnen. Jeder kostet 5943 Mark, bezahlt aus der Tasche des Steuerzahlers. Das macht bei zehn Flügen satte 59430 Mark. Nicht eingerechnet, so Monitor, habe man die reinen Dienstflüge nach Hohenwalde, wo sie nur kurz dagewesen sei. Die kommen mit ihren Kosten noch dazu. Der Bundesrechnungshof kritisiert, daß Politiker wie Angela Merkel sich die Flüge selber genehmigen – man stellt den Fluganforderungsschein aus, das reicht. Es gibt keinerlei Kontrolle, warum, wohin man fliegt, ob privat oder dienstlich, rechtens oder nicht. Dabei steht in der entsprechenden Dienstvorschrift: Fliegen darf ein Minister nur dann , wenn der Zweck der Reise nur durch Benutzung eines Hubschraubers erreicht werden kann. Fragt sich, so der damalige Monitor-Chef Bednarz, was der Zweck einer Reise von Frau Merkel ins Wochenende gewesen ist. Vielleicht dringendes Aktenstudium am Seeufer von Hohenwalde.
Das Dorf ist von Naturschutzgebieten, einem Totalreservat umgeben, Fürst zu Solms-Lich, Bruder des FDP-Schatzmeisters, hat ganz in der Nähe viel Ost-Wald erworben. Revierförster Manfred Bönke wohnt im Dörfchen, ist ein wackeres, sehr aktives CDU-Mitglied und zeigt stolz, worüber sich die ganze Gegend scheckig lacht, ausgerechnet Monitor den Landeplatz. Von dort aus sei sie dann die dreihundert Meter bis zum Privathaus gefahren worden – „mit dem vorausgeschickten Dienstwagen, versteht sich.” Mit anderen Worten – es blieb nicht bei den 5943 Mark Flugkosten, hinzu kommen jene für den Regierungsdaimler, den Chauffeur undsoweiter, die nach getaner Kurz-Arbeit über dreihundert Meter wohl wieder verschwanden. Förster Bönke beschreibt, was bei der Merkel-Ankunft mit der Natur passiert:”Das Wild flüchtet natürlich in die Wälder, auf dem Feld sieht man keins mehr, das ist dann weg.”
Gewöhnlich kommt die Ministerin von Berlin – ab Flughafen Tegel bis zu ihrem Haus ist es nur eine knappe Autostunde – die Steuerzahler hätten weit weniger zu blechen gehabt.
„Schwachsinn, Nonsens hoch drei” nennt Dr. Eberhard Henne, Leiter des Biosphärenreservats, die offizielle Darstellung, der Merkel-Landeplatz habe nicht im Schutzgebiet gelegen. Der hochengagierte Thüringer Artenexperte ist nur kurze Zeit Brandenburgs Umweltminister, bis er vor allem auf Druck der Landwirtschaftslobby und der CDU aus dem Amt gedrängt, sein Ressort ausgerechnet dem Agrarministerium zugeschlagen wird. Die Merkel-Flüge liegen vor seiner Amtszeit, entsetzen ihn, wegen des gravierenden Störeffekts auf seltenste Tiere, darunter Schreiadler, Seeadler, Fischadler, Schwarzstörche. „Für die gelten gesetzlich Horstschutzzonen – beim Überflug mit dem Hubschrauber wurden die gröblichst verletzt!” Die Ministerin, heißt es, nahm bewußt in Kauf, daß besonders sensible, bedrohte Arten wegen des Helikopterlärms ihre Bruten verlassen.
Angela Merkel wuchs ganz in der Nähe, in Templin, auf, kannte daher die Schutzzonen. Als Bundesumweltministerin erst recht. „Da hätte sie eigentlich besonderen Wert darauf legen müssen, auf keinen Fall gegen Naturschutzgesetze zu verstoßen, um als oberste Dienstherrin unangreifbar zu sein.” Eine Sondererlaubnis, falls beantragt, hätte sie ohnehin nicht bekommen. Da blitzte laut Henne schon mal ein bayrischer Umweltminister 1993 ab. Der wollte mit dem Hubschrauber allen Ernstes ins Biosphärenreservat, dachte offenbar, daß inzwischen auch dort mit der Natur umgegangen wird wie im Westen. Doch gestandene DDR-Naturschützer wie Henne und dessen Kollegen verweigerten dem bayrischen Amtsträger das Lande-Okay – noch ging sowas. Der CSU-Mann reagiert verärgert, sagt den groß angekündigten Besuch ab. Und wie hielt es Angela Merkels Amtsvorgänger Klaus Töpfer, flog der ebenfalls einfach dreist ins Schutzgebiet? „Töpfer fragte vorher an, landete außerhalb des Biosphärenreservats, fuhr dann mit dem Auto hinein – ganz korrekt.” Da stellt sich die Frage, wieso die CDU-Ministerin Merkel unter Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe und Umweltminister Matthias Platzeck problemlos die Biosphären-Schutzverordnung verletzen durfte, von den Parteien auch die Grünen und die PDS zusammen mit den Medien durchweg stillhielten, den Verstoß deckten. „Mich wundert das gar nicht”, so Ost-Artenexperte Norbert Wilke, Vorstandsmitglied der Grünen Liga in Brandenburg, spricht von Amtsanmaßung und -mißbrauch, ist beeindruckt von der neofeudalen Merkel-Gepflogenheit, auch noch den Dienstwagen nach Hohenwalde zu beordern, wegen einiger lumpiger hundert Meter Wegstrecke bis zum Wohnhaus. „Angela Merkel ist eine sogenannte Hoffnungsträgerin auf der politischen Bühne – und die deckt man eben. Ähnlich wie im Falle des damaligen Umweltministers Matthias Platzeck – dessen Verfehlungen im Umweltbereich hat man ja auch nie veröffentlicht , da wurde viel unter den Tisch gekehrt.” Wilke erinnert nur an die Abwasserproblematik, die Aufweichung des Umweltrechts.
Helmut Kohl sammelt Spenden, muß zurückzahlen – muß dies Angela Merkel bei nachgewiesenem Verstoß auch? Die in Hamburg geborene Pfarrerstochter wuchs in Templin auf, ein Bruder von ihr ist bei den Grünen, eine Schwester grüne Sympathisantin. Die Hubschrauberflüge haben die Geschwister ihr aber offensichtlich nicht ausgeredet, der Papa als Pfarrer, etwa unter Hinweis auf die zehn Gebote oder die Bewahrung der Schöpfung, wohl auch nicht. Umweltaktivist Ernst Pries aus Templin, der sich zu DDR-Zeiten zugunsten der Natur kräftig mit dem System anlegte, erinnert sich gut, wie Kohl-hörig Angela Merkel stets war, zum großen Vorsitzenden aufschaute. „Als Umweltministerin hat sie fürchterlichen Schnee erzählt. Jetzt wollen die Industriellen mit Angel Merkel eine halbwegs integre Person an der CDU-Spitze, damit sie ihre Verbrechen weitermachen können.” Überall im Osten kennt man die Umwelt-Großtaten der damaligen Ministerin bestens: Interessenkonflikte wegen des groben Umgangs mit dem „Tafelsilber” sowie wegen der FFH-Ausweisungen brodeln überall. Weil die Flora-Fauna-Habitate nicht wie vorgeschrieben, bereits 1995 an Brüssel gemeldet wurden, die Bundesrepublik Deutschland um Jahre in Verzug geriet, läuft gegen sie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof. Schuld ist ganz allein die frühere Bundesregierung unter Helmut Kohl, speziell aber Angela Merkel, betont Dr.Eberhard Henne vom Biosphärenreservat. Denn die EU-Richtlinien mußten erst in deutsches Recht umgesetzt werden, damit die Bundesländer ihre FFH-Schutzgebiete an die EU melden konnten. Indessen – erst 1998, als eine ihrer letzten Amtshandlungen vor dem Abtreten, kommt Angela Merkel ihrer Pflicht nach. Im Klartext – ausgerechnet die Umweltministerin als Naturschutz-Blockierer, zur Freude der Privatwirtschaft. Und dennoch – 1999 lädt die West-Spitze des NABU die Ex-Ministerin ausdrücklich zum Zukunftskongreß des Verbandes nach Hamburg ein, gibt ihr kräftig Gelegenheit für Wahlpropaganda, läßt sie wegen der gravierenden FFH-Problematik und der Hubschrauberflüge aber ungeschoren. Im Osten greifen sich die Naturschützer wieder einmal an den Kopf – so funktioniert also Demokratie?
(”Der Rabe Ralf”, Umweltzeitung der Grünen Liga, Berlin)
http://www.welt.de/print-welt/article500413/Gabriel_Die_Wirkung_der_Affaeren_ist_verheerend.html
http://www.focus.de/politik/deutschland/flugaffaere-ein-minister-zwei-jets_aid_265404.html
Rau: http://www.focus.de/magazin/archiv/flugaffaere-raus-anwaelte-provozieren-dementi_aid_182789.html
Joseph Fischer: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,154619,00.html
Scharping: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,154720,00.html
Schavan: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Startseite/Artikel,-26500-Euro-Kurztrip-mit-der-Flugbereitchaft-_arid,1304724_regid,2_puid,2_pageid,4288.html
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E7A9F4D715A874477897628D623904EF7~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,574251,00.html
http://www.hart-brasilientexte.de/2009/08/16/wahlkampf-freiburgunstrut/
“Kranichhäcksler” haben viele Sympathisanten aus einem bestimmten politischen Spektrum. Vögel aller Art, die Windkraftwerken zum Opfer fallen, werden üblicherweise von unten schon lauernden Füchsen, Ratten etc. aufgefressen.
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