Klaus Hart Brasilientexte

Aktuelle Berichte aus Brasilien – Politik, Kultur und Naturschutz

Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. und der Ausbau der Windkraft in Deutschland. Wie der Begriff von Natur-und Umweltschutz erfolgreich umgedeutet wurde. Vernichtung der Schöpfung = Umweltschutz.

Gott mit Dir Du Land der Bayern – Januar 2012

Deutschland setzt auf Windenergie. Der Trend hat auch Bayern erfasst. Dort hält die Staatsregierung in den nächsten 10 Jahren zu den vorhandenen 700 Anlagen weitere 1.000 bis 1.500 Anlagen für vorstellbar. Bayern unternimmt alles, damit diese Zahlen überboten werden. Ein im Dezember 2011 in Kraft getretener Erlass des Umweltministeriums macht es möglich. Darin werden Hinweise gegeben, wie mit Einwendungen des Naturschutzes zu verfahren ist und was überhaupt als Einwendung gelten darf. Bis auf die beiden bayerischen Nationalparks, Naturschutzgebiete, Kernzonen der Biospärenreservate und die engste Alpenzone (das sind weniger als fünf Prozent des Freistaates) ist in Bayern nichts sicher vor der Windenergiewirtschaft. Und auch nur einige wenige Gebiete mehr dürfen auf eine sensible Behandlung hoffen; z. B. bedeutende Rastgebiete für Zugvögel, Wiesenbrütergebiete und die Alpenzone.

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/01/28/tatsachliche-produktion-wind-daten-und-fakten-zum-windkraftbluff/

http://www.wattenrat.de/tag/windenergie/

Massive Vernichtung von Fledermäusen durch Windkraftwerke:  http://www.hart-brasilientexte.de/2013/09/06/naturschutzreport-fledermause-in-thuringen-erschienen-fledermausforscher-wolfgang-sauerbier/

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Wolfgang Sauerbier, Fledermausforscher aus Bad Frankenhausen, “Europäische Fledermausnacht 2013?:”Es gibt verheerende Verluste durch Windkraftwerke – wie die neue Studie zeigt. Windkraftwerke sind eine neue Gefahr für Fledermäuse – die zahlreichen Totfunde beweisen dies seit langem.”  

Das Kollisionsrisiko, mit dem einige Vogelarten an den Anlagen konfrontiert sind, lässt der Erlass nur gelten für die wenigen hochgradig gefährdeten Vogelarten, zu deren Schutz die Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten vor Jahren Abstandsempfehlungen ausgesprochen hat. Einige der kollisionsgefährdeten Arten sind darin aber gar nicht enthalten – so zum Beispiel verbreitete Arten wie Mäusebussard, Turmfalke und Waldohreule. Dabei gilt für diese wie für alle europäischen Vogelarten das strikte Tötungs- und Schädigungsverbot des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Dieses Verbot spielte für die Vogelschutzwarten bei der Abfassung der Empfehlungen schon deswegen keine Rolle, weil Deutschland dieses Verbot damals gemeinschaftsrechtswidrig einfach hatte unter den Tisch fallen lassen. Erst die Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof erzwang unter Androhung von Strafgeldern das Ende dieser Ignoranz. Die bayerische Ministerialbürokratie scheint das Ereignis am Laptop und in der Lederhose schlicht verschlafen zu haben. Eine Kollisionsgefahr misst der Erlass jedenfalls nur den Vogelarten zu, die selten genug sind, um der Windenergiewirtschaft nicht in die Quere zu kommen. Diese Lücke ist eine Achillesferse des Erlasses, auf die sich künftig konzentrieren sollte, wer Standortplanungen in Bayern mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg einer Prüfung unterziehen möchte. Ob der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern wohl dazu gehören werden?

An weiteren Schwachstellen ist im Erlass kein Mangel. Die Fledermausaktivität in Höhe der Rotoren soll offenbar nach (!) der Zulassung der Anlagen bei laufendem Betrieb gemessen werden, um dann u. U. für die Zeit der größten Verluste Abschaltalgorithmen festzulegen. Eine Operation am offenen Herzen. Dabei ist bereits die Methode der Bestandsaufnahmen mehr als fraglich. Gemessen wird nur ein winziger Ausschnitt des vom Rotor durchschnittenen Luftraumes, so dass die tatsächliche Aktivität vermutlich eher im Dunkeln bleibt. Ob die Abschaltalgorithmen auch einen Sommer wie den letztjährigen berücksichtigen, in dem Fledermäuse um nicht zu verhungern zu ganz ungewöhnlichen Zeiten jagen mussten, ist mehr als fraglich. Was schadet es schon, wenn es zwei Fledermäuse pro Anlage und Jahr an den Anlagen die Innereien zerreißt oder die Tiere der Schlag trifft. Verluste dieser Größenordnung klassifiziert der Erlass – übrigens in Übereinstimmung mit Naturschutzverbänden – als „sozial adäquates allgemeines Lebensrisiko“. Rechnet man die Zahl auf die 25.000 und wohl bald 30.000 Anlagen in Deutschland hoch, wird ansatzweise sichtbar, was die angekündigte Energiewende der Natur abverlangt. Dass der Umstieg auf regenerative Quellen gelingt, ist zudem mehr Wunsch als Wirklichkeit. Jedenfalls erzeugen auch noch so viele Windenergieanlagen bei Windstille keinen Strom. Eine sichere Stromversorgung braucht andere Quellen. Wie heißt es in der Bayernhymne? „Gott mit dir, du Land der Bayern, deutsche Erde, Vaterland. Über deinen weiten Gauen ruhe seine Segenshand. Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau und erhalte dir die Farben weiß und blau.“

Während die Parteien allmählich ansatzweise ahnen, welchen volkswirtschaftlichen Unsinn sie mit der dem Stromkunden auferlegten Abgabe zugunsten der dennoch siechen Solarbranche angerichtet haben, bleibt die Windenergie die von restlos allen Parteien gehätschelte Branche. Wer der FDP ihre nicht unberechtigte Kritik an der allerdings von ihr selbst mit zu verantwortenden Energiewende abnimmt, sofern diese Partei überhaupt noch jemand ernstnimmt, dürfte sich gerade angesichts der Haltung auch dieser Partei der Windenergiewirtschaft gegenüber getäuscht sehen. Wo sie in den Ländern noch mitregiert, rollt sie der Windenergie nämlich den Teppich aus. Auch in diesem Fall vermutlich, damit die Kinder des derzeitigen Parteivorsitzenden einmal sagen können: „Das war die FDP von meinem Papa“.

Windenergieanlagen über Wald? – Januar 2012

„Windenergieanlagen über Wald“, so überschrieb das Bundesamt für Naturschutz kürzlich sein Positionspapier zu der Frage, inwieweit Windenergieanlagen im Wald einen Platz haben können – ganz so, als könne der Wald unter den Rotoren seine Identität behalten. Das Bundesamt kann sich eine Ablehnung der Anlagen im Wald schon aus politischen Gründen nicht leisten, steht es doch gerade bei diesem Thema unter dem Erwartungsdruck des ihm vorgesetzten Bundesumweltministeriums. Immerhin ist das Amt um Schadensbegrenzung bemüht, plädiert für einen Ausschluss der Anlagen wenigstens in bestimmten Kategorien von Wald und sieht reichlich Forschungsbedarf für Folgenabschätzung und -bewältigung. Das ist nicht der schlechteste Standpunkt.

Die großen Umweltorganisationen sehnen die Öffnung des Waldes für die Windenergiewirtschaft geradezu herbei. Das gilt auch für beträchtliche Teile der Forstwirtschaft. Staatliche, kommunale und private Waldbesitzer rechnen sich jährliche Platzmieten im fünf- und sechsstelligen Bereich aus. Pro Anlage versteht sich. Auf der regionalen und lokalen Ebene stellen sich die Dinge allerdings mitunter anders dar. Während in den räumlich wie in der Sache bisweilen entrückten Geschäftsstellen der Verbände die konkrete Natur an Ort und Stelle in der Gefahr buchstäblich distanzierter Wahrnehmung steht, leisten sich die örtlichen Aktivisten tendenziell einen stärker am Naturschutz orientieren Standpunkt. Ein Beispiel dafür ist die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände im Kreis Euskirchen. Wir veröffentlichen diese Stellungnahme an dieser Stelle als Muster für eine gelungene Kooperation der Naturschutzverbände. Vielleicht mögen andere Organisationen anderenorts sich daran ein Beispiel nehmen. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 376 KB), wenn Sie die Stellungnahme lesen möchten.

Bornheim bald Biotop mit Kauz? – Januar 2012

Nach den letzten harten Wintern ist der diesjährige bisher mild, was so ungewöhnlich nicht ist. Das dürfte den Steinkäuzen zu Gute kommen. Dank der Anstrengungen der EGE hat sich der Steinkauzbestand in den nordrhein-westfälischen Kreisen Düren und Euskirchen in den letzten Jahren einigermaßen behauptet oder sogar positiv entwickelt. In den beiden Kreisen betreibt die EGE ein Schutzprogramm für den Charaktervogel der Dörfer in der Kölner Bucht.

Die EGE weitet diese Aktivitäten nun auf das Gebiet der Stadt Bornheim aus. Bornheim grenzt im Osten unmittelbar an den Kreis Euskirchen, umfasst eine Fläche von rund 83 km² und gehört zum Rhein-Sieg-Kreis. In Bornheim steht es nicht gut um den Steinkauz, zumal die Stadt zwischen Bonn und Köln zu den am stärksten wachsenden Städten der Region zählt. Vielleicht darf nicht allein die Wirtschaft, sondern dürfen auch die Steinkäuze in der drittgrößten Stadt des Rhein-Sieg-Kreises auf Wachstum hoffen. Dafür setzt sich jedenfalls EGE-Mitarbeiterin Ursula Sammann nachdrücklich ein. In dem mit Obstbäumen bestandenen Grünland sollen bald 45 Steinkauzröhren auf Bewohner warten. Die Nisthilfen hat die Stadt Bornheim finanziert. Die EGE setzt bei diesem Projekt neben der städtischen Unterstützung auch auf das Interesse von Grundstückseigentümern und Landwirten. – Von Zeit zu Zeit werden wir Sie an dieser Stelle über den Fortgang des Projektes informieren und hoffentlich die erste Wiederansiedlung melden können.

Urteil zu Artenschutz und Eingriffsregelung – Januar 2012

Auch im vergangenen Jahr hat die Rechtsprechung Natur und Landschaft in einer Vielzahl von Urteilen zum Recht verholfen. Natur und Landschaft sind ja keineswegs rechtlos, sondern ihr Schutz ist eine in Deutschland durch Gesetze für Staat und Bürger verpflichtende Aufgabe. Das gilt auch und gerade für die Zulassung von Infrastrukturprojekten. Allerdings wird dieses Recht oft fehlerhaft oder unzureichend angewandt. Das Vollzugsdefizit naturschutzrechtlicher Vorschriften ist das ungelöste Problem des Naturschutzes, nicht ein Mangel an Vorschriften.

Verantwortlich dafür sind die Stellen, die unter Vernachlässigung naturschutzrechtlicher Maßstäbe und mitunter von Gutachtern schlecht beraten über die Zulassung von Eingriffen entscheiden. Die Naturschutzbehörden trifft eine Mitschuld, wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – auf diese Maßstäbe nicht aufmerksam machen und ihre Beachtung nicht anmahnen. Zu diesen Gründen zählt der Druck aus Wirtschaft und Politik, der die Wahrnehmung dieser Aufgabe erschwert. Das ist die Stunde der Naturschutzverbände. Der Gesetzgeber weiß um die Schwäche und Schwachstellen in den Naturschutzbehörden einerseits und die Stärke der Kontrahenten andererseits. Um der öffentlichen Sache des Naturschutzes willen, hat er die Naturschutzverbände mit Mitwirkungs- und Klagerecht ausgestattet.

Auf diesem Klagerecht beruht das Urteil vom 14.07.2011 des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9 A 12.10); ein von einem sächsischen Naturschutzverband erstrittenes Urteil, das die Planungspraxis aufgeschreckt hat. Streitbefangen war der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Ortsumgehung Freiberg im Zuge zweier Bundesstraßen. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass der Beschluss wegen naturschutzrechtlicher Fehlbeurteilungen rechtswidrig sei und nicht vollzogen werden dürfe.

Der Beschluss weist nach dem Urteil des Gerichts entscheidungserhebliche artenschutzrechtliche Mängel auf. Die Planfeststellungsbehörde hatte eine Verletzung der artenschutzrechtlichen Tötungsverbote verneint, das Gericht ein infolge der Straße signifikant gesteigertes Tötungsrisiko aber nicht ausschließen können. Die von der Behörde zum Ausschluss von Risiken vorgesehenen Maßnahmen hielt das Gericht für ungeeignet. Das Gericht ließ sich auch von einem vorgesehenen Monitoring nicht beeindrucken, welches die Maßnahmen hatte begleiten sollen. Das Monitoring stelle kein zulässiges Mittel dar, um die behördlichen Ermittlungsdefizite und Bewertungsmängel zu kompensieren, umso weniger, weil offenbliebe mit welchen Mitteln nachträglich zu Tage tretenden Eignungsmängeln des Schutzkonzeptes begegnet werden solle.

Auch bei anderen Bauvorhaben geht der Streit oft darum, ob Tierverluste z. B. infolge neuer Verkehrswege oder an Windenergieanlagen sozialadäquat und dann hinzunehmen sind oder das Tötungsrisiko signifikant steigt. An dieser Grenze entscheidet sich die artenschutzrechtliche Zulässigkeit des jeweiligen Vorhabens. Keine andere Grenze im deutschen Naturschutzrecht ist so hart umkämpft. An ihr messen sich die Gutachter – engagierte und solche, die sich engagieren lassen. Am Ende sind es oft die Gerichte, die die Mängel aufdecken. Insofern ist das Urteil so ungewöhnlich nicht.

Wenn die EGE hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts herausstellt, dann eines anderen Umstandes wegen. Das Gericht hatte auch festgestellt, dass die Planung bereits den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nicht gerecht werde und auch deswegen mängelbehaftet sei. Unter diesen Voraussetzungen könne das Vorhaben nicht als zulässiger Eingriff angesehen werden. Diese Feststellung ist entscheidend, weil die artenschutzrechtlichen Vorschriften – nach der Verknüpfung von Artenschutzrecht und Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz – bekanntermaßen nur im Falle eines zulässigen Eingriffs gelockert sind.

Das Urteil rückt damit die Eingriffsregelung in den Vordergrund und stärkt ihre Bedeutung. Die Eingriffsregelung wird in der Praxis vielfach unzureichend angewandt, insbesondere wenn die Eingriffsfolgen nicht ausreichend ermittelt, die Vermeidungs- und Kompensationspflichten gerade für den Schutz von Arten nicht ausgeschöpft werden. Das Urteil stellt klar, dass solche Mängel auf die Anwendung des Artenschutzrechts zurückwirken.

Die zulässigen Eingriffen in § 44 Abs. 5 BNatSchG eingeräumten Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten kann ein Vorhaben, das die Anforderungen der Eingriffsregelung verfehlt, nicht in Anspruch nehmen. Unter diesen Voraussetzungen können die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände auch dann erfüllt sein, wenn trotz des Eingriffs die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Und unter diesen Umständen können die Verbote auch nicht auf die europäischen Vogelarten und die Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie beschränkt werden. Beachtlich sind dann vielmehr alle besonders und streng geschützten Arten. Das sind in Deutschland immerhin ca. 2.585 Arten und insofern deutlich mehr Arten, als beispielsweise manche Bundesländer als „planungsrelevant“ bezeichnen. Zu diesen Ländern zählt Nordrhein-Westfalen, das in einer Veröffentlichung „Geschützte Arten“ die Anzahl auf nur 213 (!) Arten beschränkt hat. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sollte insofern insbesondere dort genau gelesen werden. Aber sicherlich nicht nur dort.

Das Urteil hat die Planungspraxis überrascht und mache Personen in den Behörden und Planungsbüros unsanft geweckt. Dabei ist dieses Urteil nur konsequent: Der Bundesgesetzgeber hatte im Jahr 2007 die artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbote auf die europarechtlich geschützten Arten beschränkt, weil er im Falle zulässiger Eingriffe den Schutz der anderen entscheidungserheblichen Arten von der rechtmäßigen Anwendung der Eingriffsregelung erwartet. Die Straßenplanung in Sachsen aber hatte die Vorschriften der Eingriffsregelung, die auch einen Mindestschutz von Arten entfalten sollen, vernachlässigt. Der Fall belegt, dass Naturschutzverbände ein wichtiges Korrektiv für das Naturschutzhandeln sein können. Schade nur, dass sie so oft ihre Möglichkeiten nicht nutzen. Zu diesen Versäumnissen zählt das Zurückziehen erfolgversprechender Klagen gegen Geldzahlungen.

Der Falke – Januar 2012

In einem „Journal für Vogelbeobachter“ mit Namen „Der Falke“ sollte man scharfsichtige Beiträge erwarten. Die Ausgabe aus dem Dezember 2011 weist allerdings einige Unschärfe und blinde Flecken auf. Dabei handelt das Heft in sechs Beiträgen nicht von einer bloßen Ansichtssache, sondern von Windenergieanlagen, die einer ganzen Reihe von Vogelarten nachweislich gefährlich werden können.

Die Autoren der Beiträge befassen sich beruflich mit diesen Gefahren – in diesem Heft Dr. Hermann Hötker mit den Auswirkungen der gesamten regenerativen Energiegewinnung auf Vögel; Dr. Ulrike Kubetzki, Dr. Stefan Garthe und Dr. Ommo Hüppop mit den Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf See- und Zugvögel; Stefan Stübing mit diesem Konflikt in waldreichen Mittelgebirgen; Tobias Dürr mit den Anflugopfern an den bodennahen Mastsegmenten; Dr. Klaus Richarz mit möglichen Konfliktlösungen. Ein Beitrag von Alvaro Camina Cardenal über die Folgen von Windenergieanlagen für Geier in Spanien vervollständigt das Heft.

Alle Beiträge eint gewiss die Sorge um die Vögel, aber auch die Akzeptanz, zumindest die Abwesenheit kritischer Fragen hinsichtlich des massiven Ausbaus der Windenergiewirtschaft, der der Avifauna Deutschlands bevorsteht. Stattdessen allenthalben Verständnis bis Genugtuung für die eingeschlagene energiepolitische Entwicklung und die Hoffnung, „bei guter Planung“ und „einer geeigneten Standortwahl“ ließen sich regenerative Energieerzeugung und Vogelschutz miteinander vereinbaren.

Wie wenig diese Hoffnung begründet ist, zeigt sich in Norddeutschland, wo vor 20 Jahren der Ausbau der Windenergiewirtschaft den Anfang nahm und kein Ende findet. Mangels verfügbarer anderer Standorte werden dort die Abstandsempfehlungen für eine „gute Planung“ und „geeignete Standortwahl“ unter dem Druck der Branche fortlaufend verletzt – beispielsweise zu Lasten der Wiesenweihe. Vogelkundler – darunter Dr. Hermann Hötker – schlossen noch 2010 ein Kollisionsrisiko für die seltenen Greifvögel, die jetzt in die Opferliste aufgenommen werden mussten, aus. Dieselben Fachleute hatten auch die inzwischen dramatisch hohen Opferzahlen beim Rotmilan nicht vorhergesehen. Ganz im Unterschied zu einem Klimawandel, der erwiesen oder nicht „von vielen Experten neben der Intensivierung in der Land- und Forstwirtschaft als langfristig größte Bedrohung für die Biodiversität angesehen wird“ (Dr. Hötker) und dessen Abwendung nun die Kollateralschäden der Windenergiewirtschaft rechtfertigen soll.

Das Heft spart den Ausbau der Windenergiewirtschaft im Wald nicht aus. Zwar trifft es zu, dass Windenergieanlagen im Wald nicht von vornherein für den Vogelschutz problematischer sind als solche im Offenland (Stefan Stübing). Es bedarf aber schon eines Grundmaßes an Naivität, mit der Öffnung des Waldes für die Windenergiewirtschaft eine Entlastung des Offenlandes zu verbinden. Die Entwicklung belegt das Gegenteil: Der Branche werden alle verfügbaren Standorte geopfert – im Offenland und im geschlossenen Wald. Dies ist für eine Umstellung der Energieerzeugung auf regenerative Quellen nur folgerichtig, denn für einen nennenswerten Beitrag muss man mit Windenergieanlagen klotzen und darf nicht kleckern. Stefan Stübing und Hermann Hötker, die als Gutachter mit und durch die Branche zu tun haben, schreiben um dieses Problem herum, obgleich sie die Dynamik, um nicht zu sagen die Gier der Branche kennen dürften.

Zustimmen lässt sich am ehesten dem Beitrag über die Auswirkungen der Offshore-Windenergieanlagen auf See- und Zugvögel. Darin ist die Besorgnis über das Schicksal der Vögel spürbar, die in den übrigen Beiträgen bestenfalls verhalten zum Ausdruck kommt oder gar nicht erst aufscheint. So etwa, wenn die Opfer in Anführungszeichen geführt und eilfertig als „nicht populationsrelevant“ abgetan werden. Dabei bleiben die Maßstäbe des gemeinschaftsrechtlich fundierten Artenschutzrechts, das eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos bereits einzelner Individuen untersagt, geflissentlich unerwähnt. Auf einen Leseraufruf, sich an der Aufklärung der Dunkelziffer zu beteiligen, unter den Anlagen nach Opfern zu sehen und diese der zentralen Funddatei zu melden, verzichtet das Heft. Die Zeitschrift ist wohl eher ein Journal für Vogelbeobachter, nicht so sehr der Vogelschützer. Dass Autoren und Redaktion auf eine alarmistische Berichterstattung verzichtet haben, ist gewiss eine Stärke, die überwiegend um Beruhigung bemühten Beiträge sind aber zweifelsfrei die Schwäche des Heftes. An einigen Stellen hätten die Autoren zum Schutz der Vögel Signallichter setzen müssen oder wenigstens Ausrufezeichen. Tendenziell zeigt sich eher das Gegenteil. Beispielhaft dafür ist der Hinweis auf die Erkenntnisse über den Einfluss von Windenergieanlagen auf Geier in Spanien. Verluste, die tatsächlich dramatisch sind, im Vorspann des Beitrages aber als „spannend“ beschönigt werden. So schreibt man sich als Auftragnehmer ins Herz der Branche.

Die von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten in Deutschland 2007 herausgegebenen „Abstandsregelungen“ für Windenergieanlagen zum Schutz bedeutender Vogellebensräume erwähnt nur einer der Autoren: Dr. Klaus Richarz. Dass in dem Beitrag der bloße Orientierungscharakter dieser Regelungen herausgestellt wird, muss man nicht zwangsläufig kritisieren. Die vom Autor angestellte Relativierung der zum Schutz von 25 Arten definierten Prüfbereiche dürfte aber eindeutig zu weit gehen, wenn Anlagen dort nur noch „dann als kritisch einzuschätzen (sind), wenn der Prüfbereich von mehreren Vögeln dieser Arten oder verschiedenen Paaren als essenzielle Nahrungshabitate genutzt werden“. Diese Auslegung dürfte auch mit dem Artenschutzrecht nicht ohne weiteres vereinbar sein. Hier hat den Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ganz offenkundig der Mut verlassen, wofür die politisierten Flächenforderungen der Branche in diesen Ländern Erklärung sein könnten. Die Staatlichen Vogelschutzwarten stehen in allen Bundesländern unter einem enormen Druck, den Ausbau der Windenergiewirtschaft bloß nicht zu behindern. Der Druck kommt nicht allein aus den Wirtschaftsverbänden und Regierungen, sondern aus der Mitte der Umweltorganisationen.

Ganz gegenläufig zu dieser Entwicklung wenden sich aus allen Bundesländern immer häufiger Orts- und Kreisgruppen der großen Umweltschutzorganisationen an die EGE, sie möge bei der Bewertung und Abwendung von Windparks in bedeutenden Vogellebensräumen behilflich sein. Offenkundig wird ihnen diese Unterstützung seitens ihrer Landes- und Bundesverbände nicht zuteil. Die EGE verfügt im Unterschied zu den großen Umweltverbänden nicht über das Angestelltennetz, diese Erwartungen zu erfüllen. Sie bittet deshalb um Verständnis, wenn sie sich auf die Vermittlung von Gutachtern und Rechtsanwälten beschränkt. Die Hilfe suchenden Orts- und Kreisgruppen sollten sich allerdings die Frage vorlegen, inwieweit der rücksichtslose Ausbau der Windenergiewirtschaft nicht auch eine Folge der Haltungen der eigenen Landes- und Bundesverbände ist.

Renommierte Artenschutzexperten Ostdeutschlands betonten 2011 im Website-Interview, beim Rotmilan seien nach dem Anschluß von 1990 nur Rückgänge zu verzeichnen. 2011 habe es im Hakel gerade drei erfolgreiche Rotmilanbruten gegeben. Zu den Gründen allgemeinen Artenrückgangs zähle die naturfeindliche neue Landwirtschaft, die u.a. die letzten Hecken vernichte, den Boden auslauge, viel mehr Agrargifte einsetze als vor dem Anschluß. Nicht zufällig nehme selbst der Bestand an Feldlerchen ab. Windkraftanlagen werden gerade bei Greifvögeln als wesentlicher Faktor des Artenrückgangs genannt, Fledermäuse würden ebenfalls in großer Zahl Opfer dieser Industrieanlagen. “Als die Windkraftbetreiber mitkriegten, daß da Leute die Kollisionsopfer beobachteten und aufsammelten, schickten sie eigene Leute los, die rasch getötete Vögel und Fledermäuse einsammeln mußten.”

“Ich war schockiert nach der Wende, als ich in einer einzigen Ackerfurche von 1,2 Kilometern Tausende und Abertausende vergifteter Laufkäfer entdeckte.”

Gerade bei Insekten sei offenbar das sehr niedrige Biodiversitätsniveau der westlichen Bundesländer bereits erreicht worden, hieß es von den Experten weiter. “Jenen, die heute Biologie studieren, fällt der enorme Artenrückgang bei Insekten, darunter Schmetterlingen, garnicht mehr auf. Studentengruppen bemerken bei Exkursionen überhaupt nicht mehr, daß heute über Wiesen keine Schmetterlinge mehr flattern, kaum noch eine Hummel zu sehen ist. Diese jungen Menschen kennen bereits keine reiche Artenvielfalt mehr.”  Die Vernichtung derArtenvielfalt falle zudem auch deshalb nicht mehr auf, weil u.a. von den Medien nicht mehr darauf hingewiesen werde. Im Uni-Fach Biologie gebe es heute kaum noch die Ausbildung zur Artenkenntnis. “Die Abnahme des Bestandes an Insekten , darunter Bienen und Schmetterlingen, ist von Jahr zu Jahr gravierender und müßte erwachsenen Ostdeutschen eigentlich auffallen, die noch eine andere Artenvielfalt kannten.”

Die Experten geben nur noch sehr ungern Interviews:”Meist erscheinen dann Dinge im Text, die man garnicht gesagt hatte.” Auch bei Naturschutz-Gutachten zeige sich viel Korruption und Manipulation. “Die Gutachter wollen finanziell über die Runden kommen – und wenns denen an die Existenz geht, verbiegen sie sich eben. Und wer sich nicht verbiegt, wird beruflich ausradiert.”

Öko-Parteien, Öko-Verbände betrieben nur Alibi-Politik:”Diese Verbände machen ein bißchen Show – weiter kommt da nichts, halt amerikanische Verhältnisse.” Auch im Naturpark Hainich habe der Greifvogelbestand deutlich abgenommen. “Die Wende brachte einen enormen Rückfall im Naturschutz – viel Medienrummel, doch wenig Substanz.  Wenn eine Windkraftanlage in einen bestimmten sensiblen Bereich gebaut werden soll, wird dies durchgedrückt mit allen Mitteln – Proteste, gesetzliche Bestimmungen führen zu nichts – die Wirtschaft setzt sich über alles hinweg.”

Viele Greifvögel würden an den neuen Schnellstraßen und Autobahnen getötet, da man dort als sogenannte Ausgleichsmaßnahme nahe den Fahrspuren Sitzkrücken aufstelle. Wolle der Greifvogel dann überfahrene Tiere packen, werde er überfahren. “Hirnrissiger gehts nimmer – Anleitung zum Tod. Greifvögel sind von der Evolution nicht auf den Umgang mit der hohen Schnelligkeit von Fahrzeugen vorbereitet worden, verschätzen sich daher, werden getötet.” Kritisiert wird von den Experten zudem, daß nach dem Anschluß die Wälder für den Verkehr geöffnet wurden. “Im Hakel wird abgeholzt, daß es einem schlecht wird – gleich nach der Wende wurden die stärksten Stämme herausgeschlagen – die neuen Förster von heute erzählen unglaublichen Schwachsinn über Natur und Artenvielfalt. Im Naturschutz sitzen heute nur zu oft reine Bürokraten an den Schalthebeln, echte Schreibtischtäter, denen es nur darum geht, ihren Posten zu behalten. Die wissen garnicht mehr, was draußen in der Natur vor sich geht, lassen sich von CDU-Landräten die Arbeit diktieren, gehen jeglicher Konfrontation aus dem Weg. Aus Angst vor Sanktionen, Entlassung will niemand von diesen Leuten mehr eine Entscheidung fällen. Vorauseilender Gehorsam, Feigheit dominiert, obwohl das Risiko für den Einzelnen oft garnicht so hoch ist. Viele wehren sich nicht mal als Rentner. Die Leute werden von den Medien eingelullt, auf Konsum gedrillt. Die Resultate sind im Bildungswesen sehr deutlich – entsprechend niedrig ist das Niveau der Studenten an den Universitäten. Der Niveauverlust an den Unis ist enorm – da gibt es Promovierte, die keine Seite ohne weniger als drei Rechtschreibfehler hinbekommen. Wir hatten andere Werte als diese nachrückenden Generationen. Auf heute übliche Konkurrenz-Kämpfe haben wir von damals schlichtweg keine Lust, das widert uns an. Es gab Selbstmorde von Professoren, die gemobbt wurden.”

Den Experteneinschätzungen von 2011 ist nichts hinzuzufügen – höchstens, daß einem Zeitzeugen ebenso auffällt, wie die frühere große Population an intelligenten Rabenvögeln in nicht wenigen Gebieten bis auf wenige Exemplare zielstrebig liquidiert worden ist. Selbst das Bundesamt für Naturschutz schätzt indessen bereits 2001 ein, “dass gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.” Mit anderen Worten – flächendeckende Artenvernichtung in Ostdeutschland. Insofern ist bemerkenswert, daß die jedermann bekannten politisch-wirtschaftlichen Verantwortlichen trotz entsprechender Gesetze immer noch nicht in Haft sind.

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Energiewende-Bluff: “Rotmilan von Windkraftanlage getötet”. Lübecker Nachrichten. Immer noch keine Protestaktionen von Greenpeace gegen Vernichtung streng geschützter Tierarten durch Windkraftwerke. An den Resultaten lassen sich die tatsächlichen Ziele sogenannter internationaler Umwelt-und Artenschutzkonferenzen erkennen, auf denen sich Naturvernichter und Öko-Zyniker tummeln – überall Abbau, Vernichtung der Artenvielfalt sichtbar, spürbar. **

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http://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Rotmilan-von-Windkraftanlage-getoetet

 ”Ein Jammer: Dieser Rotmilan, den Hans Wirth hier in den Händen hält, wurde von der Windkraftanlage im Hintergrund förmlich enthauptet.” Lübecker Nachrichten

 ”Am Wochenende wurde bereits der vierte Rotmilan ein Opfer der Anlagen im Tralauer Windpark.”

Bisher gab es dort offenbar noch keine Protestaktionen von Greenpeace, auch nicht von sogenannten Umweltschutz-Parteien.  Daher wird nun mit Spannung erwartet, ob und wie in den nächsten Tagen Greenpeace und andere Umweltorganisationen vor Ort gegen die Vernichtung von Milanen durch Windkraftwerke protestieren werden. Schließlich ist bestens dokumentiert, daß Rotmilane deutschlandweit zu den am meisten betroffenen Greifvogelarten gehören. Trotz des  theoretisch hohen Schutzstatus waren mitten in den Lebensräumen der Rotmilane solche Industrieanlagen errichtet worden – wo diese stehen, hat vielerorts die Zahl der Milan-Brutpaare deutlich abgenommen – Hinweis auf unchristliche neoliberale Herzenskälte u.a. bei den politisch Verantwortlichen.

Bereits 2009 hatte die Lokalpresse von einem Rotmilan berichtet, der im Windpark Tralau durch eine Anlage getötet worden ist.

http://www.kraemer-dieter.de/24432/30354.html

Greenpeace:  ”Immer wieder wird befürchtet, Windräder würden die Vogelwelt beeinträchtigen. Bis jetzt konnten aber bei den betriebenen Anlagen keine negativen Auswirkungen auf Vögel nachgewiesen werden.”

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Ausriß. Greenpeace, das durch seine spektakulären Umweltschutzaktionen bekannt ist, hat bisher noch nicht verlauten lassen, ob es jetzt zum Schutz der Rotmilane vor Ort aktiv wird.  

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/09/30/der-energiewende-bluff-fakten-zur-vernichtung-von-vogeln-und-fledermausen-durch-windkraftwerke-und-peter-berthold-professor-und-direktor-ir-der-vogelwarte-radolfzell/

“Wenn die Natur unter die Räder kommt” – Nachrichtenmagazin FOCUS 2013

158.000 Vögel sterben jährlich durch Windräder – als besonders gefährdert gilt der Rote Milan – noch gibt es in Deutschland noch etwa 12.000 Brutpaare.

305.000 Fledermäuse werden pro Jahr getötet – den Säugetieren platzen in der Nähe der Rotoren durch den Luftdruck oft die Lungen.
10.000 Quadratmeter Wald fallen für ein Windrad – für Großanlagen bis in 196 m Höhe werden straßenbreite Transportschneisen in den Forst geschlagen. wenn die Natur unter die Räder kommt

Wenn die Natur unter die Räder kommt – ein erschütternder Bericht in der Focus-Druckausgabe 39/2013, Rubrik Forschung und Technik. “Selbst Naturschutzgebiete sind nicht mehr tabu für Windkraftinvestoren. Seltene Tiere können zwar Autobahnen stoppen, aber für die Energiewende werden sie bedenkenlos geopfert. Doch der Widerstand wächst. Oft stehen Grüne gegen Grüne.”

Auszug: Die Täter fuhren mit schwerer Technik vor: Im Sommer 2013 verschwand der Horst des seltenen Schwarzstorchs im Roßbacher Forst bei Bad Kissigen über Nacht vom Baum. Im matschigen Waldboden fanden Unterstützer des Bayerischen Landesverbandes Vogelschutz noch Reifenspuren eines großen Fahrzeugs…
Weitere Stichwörter: Ein derart rüdes Vorgehen schockiert die meisten Naturfreunde – Manche Touristen, meint die Ministerin, kämen extra in den Wald, um Windräder zu bestaunen. – Ein Großwindrad im Wald bringt bis zu 40.000 Euro Pacht – pro Jahr. Enoch zu Guttenberg, Dirigent,über den exzessiven Ausbau der Windenergie: “Da ist nur eine schädliche Großtechnologie durch die nächste ersetzt worden”. Speziell greift er den BUND an: “Ich sage, der BUND ist käuflich. Ich warte darauf, dass der BUND mich verklagt. Diesen Prozess würde ich gerne führen”. Focus-Druckausgabe 39/2013

(zitiert aus Website von Wilfried Heck)

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“Grüne” Energieerzeugung, “sauberer” Strom. Zerfetzter Uhu unter deutscher Windkraftanlage – Beweis für deren “Umweltfreundlichkeit”? Einfach mal nachschauen, welche deutschen Parteien  im Wahlkampf 2013 das heikle, gefährliche Thema unter den Tisch kehren…Bisher noch keine Stellungnahme zuständiger politischer und wirtschaftlicher Akteure.

Tote Fledermaus unter Windkraftanlage, Foto (C): Archiv EGE

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 Foto von Manfred Knake.

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Ausriß.  “Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/01/29/brasilien-wie-systematisch-die-albatrosse-wunder-der-evolution-ausgerottet-werden-und-naturlich-weder-regierung-noch-alibi-ngo-etwas-unternehmen/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/

Dieser Beitrag wurde am Montag, 30. Januar 2012 um 14:37 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Kultur, Naturschutz, Politik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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