…Wie das Verwaltungsgericht Minden entschied, ist ein Erlass des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen, das die Tötung männlicher Küken für Eier-Erzeugung untersagt hatte, nicht rechtmäßig. Elf Brüterei-Unternehmen hatten dagegen geklagt. Für die Eier-Erzeugung ist es üblich, dass nur die weiblichen Küken am Leben gelassen werden, um sie später als Legehennen zu nutzen. Die männlichen werden bald nach dem Schlupf im Schredder getötet.
Den Richtern zufolge bedürfe es für ein Verbot einer Ermächtigungsgrundlage, die es „bisher im geltenden Tierschutzgesetz nicht gibt“. Hier steht, dass Tiere nur mit vernünftigem Grund getötet werden dürfen. Das Gericht sah ihn in der wirtschaftlichen Alternativlosigkeit des Verfahrens…FAZ
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Der Tagesspiegel:
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