- Der AfD? – Wohl kaum!
- Dem politischen Gegner? – Ganz offensichtlich!
- Denn natürlich verunsichert eine solche Nachricht die AfD-Wähler, zumal so kurzfristig kaum eine befriediegende Klarstellung erfolgen kann.
- Es zeigt aber noch etwas: Den etablierten Parteien steht offenbar der kalte Angstschweiß auf der sinnbildlichen Stirn!
Abschneiden der AfD
Kritik an „Undankbarkeit vieler Ostdeutscher“
Bürgerrechtler und Theologe Friedrich Schorlemmer kritisiert seine Landsleute im Osten angesichts der guten Wahlergebnisse der AfD. Frankfurter Rundschau
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Steht die AfD vor der Spaltung? Sächsische Zeitung
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Irak-Krieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der BND-Untersuchungsausschuss geht auch der Frage nach, ob die Regierung Schröder 2003 trotz ihrer Ablehnung des Irak-Kriegs diesen durch eine Kooperation des Bundesnachrichtendiensts (BND) mit amerikanischen Stellen unterstützt hat. Der damalige Geheimdienstkoordinator Steinmeier wurde auch wegen dieses Themas bereits mehrfach als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss geladen. Einige führende US-Generäle sagten im Dezember 2008, dass BND-Informationen entscheidend für den Kriegsverlauf gewesen seien. Oppositions- und auch Unionspolitiker im Untersuchungsausschuss sehen den Verdacht der wesentlichen Kooperation des BND als erhärtet an, Steinmeier hingegen betrachtet dies als Fehlinformation.[47] Wikipedia
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Merkel-Kandidatur 2017, völkerrechtswidriger Irakkrieg, Syrienkrieg – rd. 1,5 Millionen Tote im NATO-Krieg gegen den Irak, meist Zivilisten:
Ex-Geheimdienstkoordinator Steinmeier und Bausewein in Erfurt…
“Zusätzlich zum Amtsgehalt (214.000 Euro/Jahr) bekommt der Bundespräsident 78.000 Euro Aufwandsgeld“. BILD.
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Die Kurnaz-Affäre/Quelle: Michael Grandt
…Der in Deutschland aufgewachsene türkische Staatsbürger Murat Kurnaz geriet 2002 wegen Terrorverdacht unschuldig in US-Gefangenschaft. Er war bis Oktober 2006 in dem US-amerikanischen Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base auf Kuba inhaftiert und wurde dort auch gefoltert.
Das US-Verteidigungsministerium und die CIA stellte im September 2002 die mögliche Überstellung von Kurnaz nach Deutschland in Aussicht. Steinmeier wurde vorgeworfen diese nicht angenommen zu haben. Somit sei er für die weitere Inhaftierung von Kurnaz verantwortlich gewesen. Steinmeier wies entsprechende Berichte zurück.
„Keine Beweise“, sagte SPD-Vertreter Thomas Oppermann zu dem Vorwurf, dass es dieses Angebot des US-Geheimdienstes überhaupt gegeben hatte. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Siegfried Kauder (CDU) sagte jedoch, es gäbe „Indizien“ dafür und der Grüne Hans Christian Ströbele, ebenfalls Ausschuss-Mitglied, meinte: „Es hat eine entsprechende Ankündigung gegeben“. Hat Steinmeier gelogen?
„Gefakter“ Irak-Krieg?
Der BND-Untersuchungsausschuss ging der Frage nach, ob die Regierung Schröder 2003 – trotz ihrer öffentlichen Ablehnung des Irak-Kriegs – diesen dennoch durch eine Kooperation des Bundesnachrichtendiensts (BND) mit dem US-Geheimdienst unterstützte.
Damaliger Geheimdienstkoordinator war Frank-Walter Steinmeier. Seiner Aussage zufolge wäre der Vorwurf, dass der deutsche Geheimdienst den US-Geheimdienst im Irak-Krieg unterstützte eine„Fehlinformation“.
Doch einige führende US-Generäle sagten im Dezember 2008, dass BND-Informationen entscheidend für den Kriegsverlauf gewesen seien. Zum Beispiel Ex-General Tommy Franks, 2003 Oberbefehlshaber der Invasion im Irak, der bestätigte, dass deutsche Spione wichtige Informationen für die Kriegführung lieferten. Zwei-Sterne-General James Marks, der Chef der Aufklärung der Landstreitkräfte, berichtete, dass unter anderem wegen der Informationen aus Deutschland der Kriegsbeginn sogar vorgezogen worden sei.
Steinmeier behauptete dann jedoch nebulös, dass seine politische Vorgabe an den BND die „aktive Unterstützung von Kampfhandlungen“ ausgeschlossen habe. Hat Steinmeier gelogen?
Der „NSA-Skandal“
Im Jahr 2002 hatte Steinmeier als Beauftragter der rot-grünen Bundesregierung für die Nachrichtendienste („Geheimdienstkoordinator“) eine Grundsatzvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem US-amerikanischen Geheimdienst National Security Agency (NSA) zur Überwachung bestimmter Daten der Telekommunikation gebilligt.
Laut Steinmeier hätte dies aber „nichts mit dem Vorwurf zu tun, dass die USA seit 2005 gezielt den Datenverkehr in Deutschland überwachen“. Doch dies erfolgte in den Jahren 2004 bis 2007, just in der Zeit, in der Steinmeier auch Geheimdienstkoordinator war. Hat Steinmeier gelogen?
„Völkermord“-Verharmloser?
In der Resolution vom 2. Juni 2016 bezeichnete der Deutsche Bundestag nahezu einstimmig den Genozid an den Armeniern (1915) mit 1 – 1,5 Millionen Toten als „Völkermord“. Doch bei der Sitzung im Bundestag fehlte u.a. Außenminister Steinmeier.
Dieser trat als offensiver Gegner der Anerkennung auf und zwar aus einem Grund: Da diese den Holocaust relativiere und verharmlose: „Wir müssen in Deutschland aufpassen, dass wir am Ende nicht denen recht geben, die ihre eigene politische Agenda verfolgen und sagen: Der Holocaust hat eigentlich vor 1933 begonnen.“
Der Tagesspiegel dazu: „Mit anderen Worten: Wer diesen Völkermord als Völkermord bezeichnet, betreibt das Geschäft der Verharmloser des Holocaust. Davon angesprochen fühlen dürfen sich, neben vielen anderen, Papst Franziskus, Bundespräsident Joachim Gauck, Bundestagspräsident Norbert Lammert.“
Henryk M. Broder schrieb auf Welt.de zu Steinmeier: „Sie haben von nichts eine Ahnung, weder von dem Völkermord an den Armeniern noch vom Holocaust an den Juden! Macht es einen qualitativen Unterschied aus, ob sechs Millionen oder ‚nur‘ 1.5 Millionen Menschen ermordet wurden? Haben die Armenier, die in der Wüste verdurstet sind, weniger gelitten als die Juden, die in Auschwitz vergast wurden?“
Die Süddeutsche schrieb: „Es ist schlimm genug, dass Steinmeier die Einlassungen des Bundestags verhindern wollte. Nach Ansicht des Außenministers gefährdet es die Aussöhnung zwischen Armenien und der Türkei, wenn man den Völkermord auch ‚Völkermord‘ nennt (…) Wer an den Holocaust denkt, muss deshalb auch über den ‚Völkermord‘ an den Armeniern reden. Es wäre schön, wenn das irgendwann auch Steinmeier einsieht.“ Hat Steinmeier den Völkermord an den Armeniern verharmlost?
Der USA-Vasall?
Im November 2005 wurde Steinmeier von Angela Merkel zum Bundesminister des Auswärtigen berufen. Diesen Posten bekleidete er bis zum Oktober 2009 und dann wieder ab Dezember 2013. Steinmeier sieht die USA als „Hauptverbündete“. Ist Steinmeier ein Vasall der USA?
Der Clinton-Vasall?
Wie sehr Steinmeier dem US-Establishment verfallen ist, zeigt ein Interview in der BILD vor der US-Präsidentschaftswahl: Er bezeichnete Hillary Clinton, die Kriegstreiberin, als eine „erfahrene Außenpolitikerin“, die sich „auch auf anderen Politikfeldern große Anerkennung in den USA verschafft“habe: „Ich denke, sie bringt alles mit, was Amerika in der aktuellen Situation braucht“, sagte er. Damit bezog der Diplomat ganz klar Stellung pro Clinton. Ist Steinmeier ein Anhänger des politischen Establishments?
Trump als „Hassprediger“
Bei einer anderen Gelegenheit griff er zu Worten, die mit Diplomatie hingegen nichts zu tun haben. Er bezeichnete Donald Trump als „Hassprediger und verglich ihn mit der AfD. Eine super Strategie für einen Außenminister, der mit dem mächtigsten Verbündeten eigentlich ein gutes Verhältnis haben sollte.
Kein Wunder, dass der designierte US-Präsident Donald Trump den designierten Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier bisher ignoriert. Ist Steinmeier ein „Feind“ von Donald Trump? Zitat Grandt
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NSA-Affäre:Der Teflon-Zeuge/DIE ZEIT
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Denn von 1999 bis 2005, als die NSA-BND-Affäre ihren Anfang nahm, war der heutige Außenminister noch Chef des Bundeskanzleramts unter Gerhard Schröder und damit oberster Aufseher des Bundesnachrichtendienstes (BND).
Steinmeier war verantwortlich
Steinmeier ist damit der Mensch, der außerhalb von BND und NSA wohl am meisten über die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten wissen müsste. Er konnte am besten überblicken, was sie in Deutschland taten. Er war mit nahezu allen Operationen, mit allen Vorgängen befasst, die in den vergangenen zwei Jahren dank der Arbeit des Untersuchungsausschusses ans Licht gekommen sind. Und im Gegensatz zu einigen seiner Vorgänger in diesem Amt gilt er als jemand, der sich für die Geheimdienste interessiert und sich tief in deren Themen eingearbeitet hat. Eine Verantwortung für “ein etwaiges Fehlverhalten” von NSA und BND will Steinmeier jedoch trotzdem nicht erkannt, ja selbst irgendein Fehlverhalten möchte er nicht gesehen haben. Überwachungsskandal? Nicht, wenn es nach Steinmeier geht.
Ein Freibrief für die Telekom
Steinmeier hat auch den Freibrief für die Telekom verantwortet, mit dem Eikonal technisch erst möglich wurde. Der kurze Brief, welcher der Telekom versicherte, sie tue nichts Verbotenes, wenn sie den BND in Frankfurt an Internetkabel heranlasse, gilt heute als kritisch bis illegal. Denn der BND darf in Deutschland keine Daten von Deutschen sammeln. Doch ist es gar nicht möglich, die Ströme in einem Internetkabel sauber zu trennen, wie der NSA-Ausschuss inzwischen belegen konnte.
In seiner Erinnerung “herabgesunken”
Das war der zweite Teil seiner Verteidigungsstrategie: Immer dann, wenn es darum ging, was bei dieser Kooperation tatsächlich abgehört und weitergeleitet wurde, sagte Steinmeier, dass er nichts davon gewusst habe. Selektoren, die nach deutschen Firmen suchten? Daten von Deutschen, die an die NSA übermittelt wurden? Steinmeiers Antworten auf konkrete Fragen waren immer die gleichen: “Davon hatte ich keine Kenntnis”; “Ich war nicht Teil dieser Gespräche”; “Davon habe ich nichts erfahren”; “Das wurde mir nicht gemeldet”; “Da hatten wir keine begründeten Zweifel”; “Ich habe nie einen Selektor gesehen”. Oft war er sich auch einfach nicht sicher, was er wusste und gesehen hat, manches war in seiner Erinnerung “herabgesunken”.
Je konkreter die Fragen, desto versunkener waren die Erinnerungen. Viele Begriffe der Debatte will er erst in der jüngeren Vergangenheit aus der Zeitung erfahren haben, sich für viele technische Einzelheiten nie interessiert haben. Politisch war das alles in Ordnung. Was die Dienste dann anschließend konkret machten, das habe nicht zu den Aufgaben des Chefs des Bundeskanzleramts gehört – so die Linie des Außenministers.
André Hahn, der für die Linkspartei im Ausschuss sitzt, hatte vor der Sitzung bereits gesagt: “Wir gehen davon aus, dass wir es mit einem gut präparierten Teflon-Zeugen zu tun haben werden.” Er behielt Recht. Steinmeier bürstete jede Verantwortung weg.
…Die umstrittenste Operation, die Kooperation zwischen BND und CIA beim Internetanbieter MCI namens Glotaic will Steinmeier gleich gar nicht gekannt haben. Obwohl er zugab, dass das Kanzleramt darüber eigentlich hätte informiert werden müssen. “Ernsthaft, ich glaube, dass ich mich erinnern würde, wenn mir das zu damaliger Zeit mitgeteilt worden wäre.”
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Eine Strategie wie bei de Maizière
Diese Verteidigungslinie hatte auch schon Thomas de Maizière genutzt, der von 2005 bis 2009 Chef des Kanzleramtes war und damit der Nachfolger von Steinmeier. Wenn irgendetwas schief gelaufen sei, dann sei der BND Schuld, nicht das Kanzleramt. Steinmeier argumentierte ähnlich. Wenn der BND irgendetwas angestellt habe, dann sei das ein Verstoß gegen das MOA, der Politik könne man dabei jedoch nichts anlasten.
Praktischerweise ist dieses Abkommen bis heute streng geheim. Die Obleute des Untersuchungsausschusses durften es zwar im Kanzleramt lesen, aber sie dürfen nicht darüber reden, ja nicht einmal ihr Wissen im Ausschuss verwenden. Nur so viel ist klar: Das MOA war nie als allgemeines Überwachungskooperationsabkommen gedacht. Eigentlich wird in diesem Vertrag nur die Übergabe von Bad Aibling geregelt. Aibling Station gehörte den USA und wurde dem BND unter der Voraussetzung übergeben, dass er dort abgehörte Daten mit der NSA teilt.
Für spätere gemeinsame Überwachungsoperationen wie Eikonal, Glotaic oder Monkeyshoulder kann das MOA von 2002 daher nur eine ungefähre Richtlinie sein. Ein bindender Vertrag, der solche Operationen regelt, ist es sicher nicht, auch wenn Steinmeier das nun anders darstellt.
Und es bleibt eine offene Frage: Warum leistet sich das Bundeskanzleramt einen Beauftragten für die Nachrichtendienste, dessen Aufgabe die Rechts- und Fachaufsicht dieser Dienste ist, wenn er nichts davon erfährt, was diese Dienste tun? Denn selbst wenn Steinmeier die Kooperationen mit der NSA mit den besten Vorsätzen genehmigt hat, so war es doch die Aufgabe des Kanzleramts und damit seine Aufgabe, zu kontrollieren, ob die Geheimdienste dabei keinen Unsinn anstellen.
http://www.zeit.de/thema/nsa-affaere
…”Mit anderen Worten: Geheimdienste gelten selbst im demokratischen Rechtsstaat Deutschland als unkontrollierbar.” DIE ZEIT
Was hat der Ausschuss nicht geschafft?
Um die Ergebnisse der Ausschussarbeit richtig einordnen zu können, ist es nötig, zunächst festzustellen, was der Untersuchungsausschuss nicht erreicht hat:
- Der Ausschuss hat Edward Snowden nicht gehört. Damit haben die Abgeordneten den Hauptbelastungszeugen ignoriert – obwohl sich der Ausschuss überhaupt erst wegen der Veröffentlichungen Snowdens konstituiert hatte. Er war als Zeuge Nummer eins benannt worden. Ausgesagt hat er trotzdem nie.
- Der Ausschuss hat die Suchbegriffe der National Security Agency (NSA) und damit viele der wichtigsten Sachbeweise selbst nie gesehen. Stattdessen wurden diese Selektoren genannten Begriffe von einem Sonderermittler der Bundesregierung untersucht, den manche für parteiisch halten. Der Ausschuss hat also in einem der heikelsten Punkte nur Informationen aus zweiter Hand bekommen…
- Neben den bekannt gewordenen Kooperationen des BND gab es weitere Projekte, mit denen digitale Kommunikation in Deutschland angezapft werden sollte. Eines davon wird Wharpdrive genannt. Edward Snowden hatte dazu Dokumente veröffentlicht. Der Ausschuss hat das Projekt jedoch nicht untersucht, da die Bundesregierung die Herausgabe der entsprechenden Akten verweigerte. Worum es genau geht, bleibt deshalb unbekannt…
- Nicht eindeutig geklärt werden konnte auch die Frage, ob von deutschen Geheimdiensten übermittelte Daten von den USA dazu benutzt werden, um die Raketen ihrer Drohnen auf Menschen zu lenken. Deutschland hat Daten übermittelt und die USA nutzen diese Art Daten zur Zielfindung. Ob sie deutsche Daten dazu nutzten, ist unklar.
- Der Vorwurf, die NSA habe das Mobiltelefon von Angela Merkel abgehört, konnte nicht untersucht werden. Die Bundeskanzlerin selbst hatte entschieden, dass ihr Handy nicht analysiert werden soll. Die USA gestanden den Vorwurf zwar indirekt ein, lieferten aber keine weiteren Hinweise, die hätten beraten werden können…
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- Der BND hat in Bad Aibling und damit auf deutschem Boden Telefongespräche abgefangen, die über Satelliten geführt wurden. Dafür hatte er dem Gesetz nach keine Befugnis. Der BND als Auslandsgeheimdienst darf in Deutschland keine Daten sammeln, weil die Gefahr besteht, dass in solchen Sammlungen vom Grundgesetz geschützte deutsche Daten enthalten sein könnten. Mit dem Argument, die Daten kämen von Satelliten, also aus dem Weltraum, und würden damit nicht unter das deutsche Recht fallen, sammelte der BND sie trotzdem ein…
- Neben den bekannt gewordenen Kooperationen des BND gab es weitere Projekte, mit denen digitale Kommunikation in Deutschland angezapft werden sollte. Eines davon wird Wharpdrive genannt. Edward Snowden hatte dazu Dokumente veröffentlicht. Der Ausschuss hat das Projekt jedoch nicht untersucht, da die Bundesregierung die Herausgabe der entsprechenden Akten verweigerte. Worum es genau geht, bleibt deshalb unbekannt…
- Konsequenzen für die politisch Verantwortlichen gab es keine. Als einer der Hauptverantwortlichen wurde Ronald Pofalla ausgemacht. Er war in den fraglichen Jahren Kanzleramtsminister und in dieser Funktion verantwortlich für die Geheimdienste. Allerdings schied er schon 2014 aus der Bundesregierung aus und arbeitet heute bei der Deutschen Bahn. Die Rolle der beiden Amtsvorgänger von Pofalla, Frank-Walter Steinmeier und Thomas de Maizière, wurde nicht einmal thematisiert. Aber auch anderen Politikern wie Ernst Uhrlau, Günter Heiß oder Klaus-Dieter Fritsche, die für die Kontrolle des BND zuständig waren und sind, passierte nichts.
- Der Verfassungsschutz baute seine Spionageabwehr aus, er bekam mehr Geld und mehr Stellen.
- Der Etat des Bundesnachrichtendienstes wurde erheblich erhöht. Das Geld wird vor allem in den Ausbau der Überwachung digitaler Daten investiert.
- Ein neues BND-Gesetz wurde verabschiedet. In erster Linie erlaubt es dem BND nun all die Dinge, die im NSA-Ausschuss als problematisch und als Rechtsbrüche identifiziert worden waren.
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Doppelagent Steinmeier enttarnt/Telepolis
Kleine Geheimnisse unter Freunden
Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge hat der BND unter Abdeckung des damaligen Geheimdienstkoordinators Frank-Walter Steinmeier zwischen 2004 und 2008 unter der Code-Bezeichnung “Eikonal” einen Bypass am Frankfurter Knotenpunkt DE-CIX gelegt, dem weltweit größten seiner Art. Die gesplitteten Signale wurden nach Pullach ausgeleitet und sollten von der damaligen BND-Zentrale aus um die “deutsche Kommunikation” gefiltert an die NSA gehen, deren Kabel am vormaligen NSA-Abhörstützpunkt Bad Aibling nach Input dürsteten.
Das Filtersystem “Dafis” vermochte den Berichten zufolge jedoch nur 95% der “deutschen” Signale zurückzuhalten. Angesichts der gigantischen Menge an Informationstraffic in Frankfurt sind 5% hiervon nahezu unvorstellbar viel, zumal der auftragsgemäß passierende internationale Traffic auf dem Gebiet der Bundesrepublik eigentlich auch von Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt sein sollte.
Der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der sich einst das Verdienst der Schließung des NSA-Stützpunktes in Bad Aibling anrechnete, wird nun heikle Fragen zu beantworten haben:
- Wieso wurde die zur Kontrolle von Abhörmaßnahmen eingerichtete G10-Kommission nicht von Eikonal unterrichtet, wie es das G10-Gesetz für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis verlangt?
- Wie begründen BND und Bundeskanzleramt die zutage getretene Auffassung, Art. 10 GG gelte nur für “Deutsche” bzw. “deutschen” Nachrichtenverkehr?
- Wieso konnte der Sündenfall fortgesetzt werden, nachdem der BND bemerkte, dass die amerikanischen Freunde den Abfluss zu Zwecken von Wirtschaftsspionage nutzten?
Den Verfassungsrechtlern dürfte das blanke Entsetzen ins Gesicht geschrieben stehen. So sieht Art. 19 Abs. 1 GG für Eingriffe in ein Grundrecht einen Gesetzesvorbehalt vor, der für Eikonal missachtet wurde. In Art. 19 Abs. 2 GG verlangt das Grundgesetz außerdem, dass ein Grundrecht in keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. Doch welcher Wesensgehalt bleibt von einem Grundrecht übrig, dessen massenhafte Umgehung sogar vor der parlamentarischen G10-Kommission verheimlicht wurde, die offensichtlich nicht ernst genommen wird?
Wie es der Geheimdienstkenner Erich Schmidt-Eenboom zu Beginn der Snowden-Krise zutreffend kommentiert hatte, war die Empörung der Bundesregierung über die NSA nichts als gespieltes “Staatstheater”, da die Beteiligten miteinander im selben Bett liegen. Der BND ist auf den großen Bruder angewiesen, da er den Möglichkeiten der gigantischen NSA schon aufgrund des Größenunterschieds wenig entgegen zu setzen vermag.
Nach dem angeblichen Ende von Operation Eikonal 2008 wurde 2009 in das G10-Gesetz § 7a G10-G zur Regelung der Weitergabe personenbezogener Daten an ausländische Stellen eingefügt. § 7a Abs. 1 Ziffer 3 G10-G sieht das Erfordernis der Gegenseitigkeit vor. Bei einer Kooperation hätte die NSA also gleichwertigen Zugang zur Kommunikation innerhalb der USA gewähren müssen – eine Vorstellung, die selbst die Fantasie des optimistischsten Beobachters übersteigen dürfte.
Sollte Eikonal tatsächlich 2008 eingestellt worden sein, haben Steinmeier und die beiden nicht mehr amtierenden BND-Präsidenten Hanning und Uhrlau zumindest strafrechtlich gut lachen: Vorwürfe aus allen in Betracht kommenden Straftatbestände wären in 2013 verjährt. Verständlich, dass es die Bundesregierung mit einer Vorladung des Zeugen und Whistleblowers Snowden nicht allzu eilig hatte. Vielleicht wird Steinmeier diese Geheimdienstaffäre politisch überleben, vielleicht aber heißt es auch: This is the end.