„Jedes Jahr bemerke ich, daß in der Natur weitere Arten fehlen – das ist verheerend“, sagt Dr. Michael Stubbe im Website-Exklusivinterview. „Für ganze Tiergruppen gibt es in Deutschland keinen einzigen Experten mehr.“
Gezielte massive Vernichtung von Vogelarten – die Wertvorstellungen neoliberaler Machthaber:http://www.hart-brasilientexte.de/2017/05/04/deutschlands-umweltverbrecher-weit-straffrei-beispiel-gezielte-vernichtung-von-vogelarten-300-millionen-brutpaare-weniger-zahl-der-voegel-sinkt-seit-jahren-mdr-2017/
Uwe Steimle(“Steimles Welt” – MDR):”Ich sage stets, vielleicht war die DDR ein Unrechtsstaat, in dem es aber auch Gerechtigkeit gab. Und jetzt leben wir in einem sogenannten Rechtsstaat mit viel Ungerechtigkeit.” TA, 21.5. 2016
Anschluß 1990, gezielte Naturvernichtung in Ostdeutschland – Resultate und Ziele: http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/10/mauerfall-und-anschlus-1990-was-fur-natur-und-biodiversitat-der-zuvor-artenreichen-ex-ddr-geplant-war-erreichte-resultate-weisen-auf-umweltvernichtungsziele-artenvielfalt-und-lebensqualitat/
Mythen und Fakten.
Im Kalten Krieg spielten NGO dieser Art eine wichtige Rolle, setzten sich schließlich mit massiver Unterstützung von interessierter Seite durch – Vorher-Nachher-Artenvielfalt-Vergleiche sprechen Bände:
“Wenn Umweltschützer den Umweltschutz sabotieren – die meisten NGOs haben ihre Seele verloren”:
“Die meisten NGOs haben ihre Seele verloren, den Geist ihrer Gründer, die die Natur liebten. Heute sind diese Umweltorganisationen vergiftet mit städtisch geprägten Ökonomen, Soziologen, Anthropologen, denen der emotionale Bezug zur Natur fehlt. Und wenn es in den NGOs Leute gibt, die sich mit der Sache nicht identifizieren, öffnet sich der Weg für Korruption, schützt man Umweltanliegen vor, um persönliche Interessen zu bedienen.
In Brasilien kommt als großes Problem hinzu, dass die Zahl der wirklich aktiven, eingeschriebenen Mitglieder stets nur bei einigen hundert bis einigen tausend liegt – in so einem Riesenland! Nur zu oft sind es Grüppchen, die viel Lärm machen, um Gelder zu erhalten. Die britische Vogelschutzvereinigung beispielsweise hat dagegen über eine Million feste Mitglieder.”
Soja-Import nach Deutschland und die Folgen: http://www.hart-brasilientexte.de/2012/09/06/soja-und-die-folgen-des-imports-nach-deutschland-in-die-schweiz-sogenannte-oko-parteien-pseudo-umweltverbande-und-die-realitat-hintergrund-wie-war-es-vor-der-soja-schwemme-in-welchen-deutschen-r/
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/wissenschaft/1897202/
http://www.nabu.de/nh/300/adler300.htm
http://www.zeit.de/2000/09/Boese_Blaubluetige
„Nachhaltige, grün-ökologische“ Gift-Landwirtschaft jetzt auch im Osten(Thüringen): Massiver Giftregen im Juli 2009, kurz vor der Ernte – Tod für ungezählte Tiere und Insekten. Sensible Vogelarten, Schmetterlinge, Bienen werden nicht zufällig immer seltener. „Neben dem Anbau von Monokulturen rollt eine Lawine von chemischen Eingriffen über unsere Felder“(Michael und Annegret Stubbe). http://www.telegraph.ostbuero.de/100/rotmilan.html
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/wissenschaft/1897202/
Der Windkraft-und Energiewende-Bluff – Text-und Foto-Sammlung:
http://www.hart-brasilientexte.de/2015/05/29/der-windkraft-und-energiewende-bluff-textsammlung/
Bienensterben und Straffreiheit für Verursacher: http://www.hart-brasilientexte.de/2012/04/03/bienensterben-bewust-von-agrargift-mafia-in-kauf-genommen-uralt-beobachtungen-der-naturfreunde-bestatigt/
Jeder kennt heute meist sogar persönlich Leute, die nach dem Motto vorgehen: “Grün” öffentlich daherreden, umweltfeindlich denken und handeln – die Resultate sprechen Bände.
„Die Studenten haben kaum noch Artenkenntnisvermittlung an Universitäten und Hochschulen. Bestimmungsübungen sind auf ein Minimum zusammengeschrumpft, ebenso Exkursionen. Früher gab es ein riesiges Angebot und zudem klare Richtlinien zur Teilnahme der Studenten an solchen Exkursionen in die Natur. Das ist alles zu einer Lappalie zusammengeschrumpft.”
Heißt dies, daß immer weniger bemerkt wird, welche gravierenden Veränderungen sich in unserer Natur vollziehen?
„Ja. In den Naturschutzverbänden sehen wir enorme Überalterung, junge Leute stoßen kaum noch hinzu. Das war unser großes Verdienst – daß wir fast jedes Jahr eine nationale, internationale Konferenz veranstaltet haben, um für die vielen ehrenamtlichen, freiwilligen Freizeitforscher die Weiterbildung zu ermöglichen, ihnen die Chance zu geben, Ergebnisse zu präsentieren und zu publizieren.
–Windkraftproblematik–
Nach wie vor beschäftigt uns die Windkraftproblematik, die Situation der Eulen und Greifvögel, die Fragmentierung der Landschaft, die Verkehrszerschneidung durch Straßen und Bahnstrecken. Ein besonderes Problem bilden Windkraftwerke im Harzvorland. Der Harz mit seinen Waldinseln stellt die wichtigsten Brutgebiete des Rotmilans, die jedoch jetzt von einem dichten Netz von Windkraftanlagen umstellt sind. Inzwischen stehen an fast allen für den Naturschutz sehr bedeutenden Waldinseln Windkraftwerke – sogar am Hakel, dem wichtigsten Waldgebiet. Es handelt sich schließlich um das Hauptverbreitungsgebiet dieser in Deutschland an erster Stelle zu schützenden Art. 60 Prozent der Rotmilanbruten entfallen auf Deutschland, konzentriert vor allem auf Sachsen-Anhalt. Doch die Lage ist verheerend. Zwischen den einzelnen Waldinseln gibt es Populationsaustausch, müssen die Rotmilane daher zwischen den Windkraftwerken hindurchfliegen. Zugunsten dieser Windanlagen werden getürkte Gutachten „erstellt”, wobei man unsere Erkenntnisse und Erfahrungen komplett fehlinterpretiert. Da heißt es dann, die Windkraftwerke hätten keinerlei negativen Einfluß auf die Bruten des Rotmilans. In Wahrheit erleidet die Art einen drastischen Niedergang, steht der Rotmilan bei den Windkraftopfern an allererster Stelle. Immerhin ein geschützer Vogel, für den Deutschland in Europa die höchste Verantwortung trägt. Das muß man sich einfach klarmachen! Wir Naturschützer haben für echten Artenschutz gekämpft, mit Resolutionen, persönlichen Eingaben. Indessen werden diese vom Tisch gefegt, kein Einwand wird akzeptiert. Ich haben der zuständigen Umweltministerin Sachsen-Anhalts die verheerende Situation des Rotmilan geschildert “ ich kann mein Lebenswerk wegwerfen. Unser Expertenwissen ist präsent, wird in allen Fachbüchern Europas zitiert – doch die Windkraftindustrie macht, was sie will. Dabei hat Windkraft nach meiner Auffassung überhaupt keine Zukunft. Windkraft bedeutet den Tod für viele Arten, macht die Landschaften häßlich. Besonders bemerkenswert ist, daß gerade strenggeschützte Fledermäuse durch Windkraftwerken in großer Zahl getötet werden. Dies ist längst auch in den USA durch Fakten belegt. Im Zoologischen Institut der Universität Halle bekommen wir alle Totfunde aus Sachsen-Anhalt “ eine niederschmetternde Situation. In Bezug auf Windkraftwerke ist das EU-Recht eindeutig: Wenn es eine Zustandsänderung geben würde, die erheblich in die Biodiversität eingreift, darf das Bauwerk nicht realisiert werden. Das trifft auf alle Windkraftwerke des Harzvorlandes zu. Dort dürfte kein einziges Windrad stehen “ nicht eines! Alle sind gesetzwidrig. Weil überall dort Rotmilane im Aktionsraum und im Aktionsradius zu Hause sind. Wir haben Resolutionen für den Schutz des Rotmilans im nördlichen Harzvorland verfaßt, Gerichtsurteile zitiert, die den Bau von Windturbinen untersagen. Etwa 60 Prozent der Windkraftwerke Europas stehen in Deutschland – Herr Trittin brüstet sich sogar damit. Dabei ist es keineswegs eine Energie der Zukunft. Ich hoffe, daß wir von dieser Landschaftsverschandelung wieder befreit werden.
(Faktenlage und Propaganda: http://www.hart-brasilientexte.de/2010/06/17/immer-mehr-tote-vogel-durch-kollision-mit-windradern-in-brandenburg-betroffen-besonders-streng-geschutzte-arten-wie-seeadler-rotmilane-mausebussarde/)
–Politikmachenschaften heute, Gefälligkeitsgutachten–
Als ausgerechnet am Hakel Windkraftwerke errichtet werden sollten, habe ich mir beim zuständigen Amt das Umweltverträglichkeitsgutachten angesehen: Und siehe da, zu meiner größten Überraschung ist eine Karte vom Hakel abgedruckt, in der exakt alle Greifvogelhorste eingezeichnet sind. Es handelte sich um Daten von uns, um eine Karte, die von uns an die Obere Naturschutzbehörde übergeben worden war – alles natürlich unter dem Siegel der Vertraulichkeit, im Interesse des Artenschutzes. Doch just diese Behörde hat unsere Daten, diese Karte ohne unsere Wissen ausgerechnet einem Windkraft-Gutachter herausgegeben. Mit dem Ergebnis, daß dessen Gutachten genau das Gegenteil von dem zum Ausdruck bringt, was wir dargestellt und mit Fakten bewiesen haben. So wird heute Politik gemacht – und so werden heute Gefälligkeitsgutachten erstellt. Denn wenn der Gutachter sich gegen den Bau von Windkraftwerken wenden würde, bekäme er von der betreffenden Firma keinen Auftrag mehr. Er hat die betreffende vertrauliche Karte in fünf Pro-Windkraft-Gutachten verarbeitet, also unsere Ergebnisse verkauft. Zu hohem Profit, ohne Autorenrechte zu respektieren. All dies ist unglaublich, ein Skandal sondergleichen.
–Gravierende Landschaftsveränderungen, hoher Gifteinsatz–
Beim Rückgang der Rotmilane sind Windkraftwerke eine wichtige Ursache – der Hauptfaktor ist jedoch die gesamte Landschaftsveränderung, die veränderte Landnutzung nach der politischen Wende. Von den einst 30 Kulturpflanzen sind gerade 5 übriggeblieben. Wintergetreide wird auffällig stark angebaut, bei Raps beträgt der Zuwachs etwa 300 Prozent. Dies heißt, daß Mitte Mai die Landschaft zu 80 Prozent versiegelt ist. Selbst wenn Nahrung vorhanden wäre, können die Greifvögel sie nicht finden, erreichen. Ich beobachte das sehr intensiv. Zudem werden auch Mäuse mit Agrargiften großflächig bekämpft – was zu massivem Nahrungsmangel führt. Die Greifvögel sind deshalb gezwungen, Regenwürmer zu fressen, weil es diese bis auf weiteres noch gibt. Würmer sind natürlich keine Nahrungsart, mit der Greifvögel ihre Bruten hochbekommen. Wegen der versiegelten Landschaft sind die Wege zum Horst enorm geworden, müssen Greifvögel bis zu 20 Kilometer zurücklegen. Daher fallen Greifvogeljunge vor Hunger vom Horst. Früher gab es für den Nachwuchs einen reich gedeckten Tisch – fanden wir Reste von Hamstern, Maulwürfen und Mäusen. Heute finden wir nur selten einmal einen Nahrungsrest. Entsprechend stark ist die Reproduktionsrate gesunken, registrieren wir viele Horste mit nur einem einzigen Jungvogel – und zudem viele völlig leere Horste. Der Rotmilan ist nach der Wende um etwa fünfzig Prozent zurückgegangen. Selbst von den Brutbeständen in der offenen Landschaft ist nur noch etwa die Hälfte übriggeblieben. Zusätzlich verheerend wirkt sich derzeit die enorme Verbreitung des Waschbären aus, der in die Horste hinaufsteigt, sie als Lager nutzt. Entsetzlich betroffen sind selbst Arten wie der Graureiher. Dennoch gibt es militante Tierschützer, die sich für Waschbären einsetzen. Dabei sind diese sogar Träger eines sehr gefährlichen Nematoden, der ähnlich wie der Fuchsbandwurm in die inneren Organe des Menschen eindringt.”
War die Artenvielfalt in der DDR höher als in Westdeutschland?
„Ich bemerke jedes Jahr, daß Arten auf einmal fehlen in der Natur. Das ist verheerend! Wir haben als Kinder noch riesige Maikäferschwärme erlebt, Maikäfer dienten sogar als Schweinefutter. Wenn man dies heute berichtet, wird es für Jägerlatein gehalten, erscheint unvorstellbar. Man muß hundertprozentig davon ausgehen, daß der Agrargifteinsatz nach der politischen Wende deutlich erhöht wurde. Insektizide beispielsweise wurden in der DDR relativ wenig eingesetzt – nach der Wende wurden sie über Ostdeutschland geradezu lawinenartig herübergewälzt. Allein in den Agrarregionen der DDR war die Biodiversität, in erster Linie die Bodenfauna, etwa zehnfach höher als auf westdeutschen Gefilden – dazu existieren wissenschaftliche Untersuchungen. Nach der Wende haben sich innerhalb weniger Jahre spürbare Veränderungen vollzogen. Früher gab es selbst nachts eine vielfältige Insektenwelt zu beobachten, Nachtschmetterlinge und Käfer der verschiedensten Gattungen – das ist heute fast alles weg! Bei Exkursionen mit Studenten freue ich mich geradezu, wenn ich denen mal einen Tagfalter zeigen kann. Das ist verheerend! Zwar wird viel von Biodiversität gesprochen, auch von der Regierung – doch ist das alles Schall und Rauch, wenn man zu solchen Konzeptionen nicht die nötigen Mittel bereitstellt. Solange man nur von Biodiversität redet, wird nichts bewegt. Es gibt bei den Arten einige positive Beispiele – Biber, Adlerarten, Kraniche – das sind alles Gallionsfiguren des ostdeutschen Naturschutzes wohlgemerkt. Was häufig vergessen wird. Als die Wende kam, erinnere ich mich an Zeitungsartikel, wo von westlicher Seite geschrieben wurde, man müsse endlich etwas für den Elbebiber tun. Dabei war der Elbebiber eine Art Paradepferd des Naturschutzes der ostdeutschen ehrenamtlichen Biberschützer! Da war keine Hilfe von woanders nötig! Das alles wird sehr schnell vergessen.“Und was ist mit den Vogelarten, wie Spatz, Star und Feldlerche, die früher geradezu massenhaft vorkamen?„Nehmen wir das Beispiel der Feldlerche, die pro Jahr gewöhnlich zweimal brütet. Das erste Gelege findet man Ende April, Anfang Mai. Ist es in einem Rapsschlag, der Mitte Mai blüht, geht die Brut absolut verloren. Rapsfelder sind für Vögel sterile Einheiten. Die Lerche kommt durch den Rapsdschungel schlichtweg nicht mehr bis zur Brut. Raps ist ein Farbtupfer in der Landschaft, aber biologisch tot, zudem stark mit Agrargiften gespritzt. Wenn man durch die Weinberge des Rheinlandes fährt, sieht man eine gewachsene Kulturlandschaft. Aber wo ist da Biodiversität? Über die Weinberge gehen riesige Spritzgänge drüber – die Bodenfauna ist daher gleich null, die Vogelfauna auf ein Minimum reduziert. Ein anderes großes Problem ist für uns die Forstwirtschaft. Da wird Raubbau par excellence betrieben, wenngleich jeder Forstwirt dies abstreitet. Selbst im Hakel, höchstem europäischen Schutzgut, wird Holz nach Strich und Faden eingeschlagen, werden sogar Rückeschneisen eingerichtet. Rücksicht auf Greifvogelhorste nimmt dort niemand. Wenn man in der Nähe eines Horsts Bäume schlägt, wird das Öko-Schema der dortigen Brutart empfindlich gestört. Das ist wie ein Haus ohne Türen und Fenster – da will niemand wohnen! Der Greifvogel flieht aus dem Gebiet, das Revier verwaist. Problematisch sind auch die Telekom-Bauwerke in der Landschaft. Die elektromagnetischen Wellen riesiger Funktürme wirken auf die Tierwelt “ nur wird das so gut wie nicht untersucht. Am Hakel verringerten sich nach einem neuen Funkmast die Greifvogelbruten in der Nähe drastisch. Indizien sind vorhanden “ also müßten sich Feldforscher mit Physikern zusammentun, Großexperimente starten, alles im Interesse der Biodiversität. Doch Forschungsgelder gibt es dafür eben nicht. Die Nachwende-Artenrückgänge lassen sich wegen fehlender Studien häufig nicht genau prozentual beziffern. Deutschland wird in der EU immer als Naturschutz-Musterknabe hingestellt “ ist aber in Wahrheit eine Null. In Sachsen-Anhalt wurden nach 2000 alle biologischen Stationen eingeschmolzen, die Mitarbeiter auf Biosphärenreservate und Großschutzgebiete verteilt. Dadurch ist die Betreuung vieler kleiner Naturschutzgebiete völlig weggefallen, Denn dies hatten diese biologischen Stationen sehr gut gemanagt! Sogar der Hakel wird nun nicht mehr betreut “ von staatlicher Seite!“ Gibt es Nachwende-Artenrückgänge, die wirklich jedem Durchschnittsbürger auffallen müßten?
„Natürlich – der Kuckuck ist ein treffendes Beispiel. Vor der Wende hörte man im Hakel oder in einer Flußaue vier Kuckucke gleichzeitig “ heute freut man sich schon, wenigstens einen einzigen Kuckuck innerhalb einer Woche zu hören. Das kann man nach der Wende jeden fragen: Wie oft hast du in diesem Jahr den Kuckuck gehört? In Ministerien befassen sich ganze Stäbe mit dem sogenannten Umweltbarometer, gegen das ich von Anfang an protestiert habe. Für mich handelt es sich da um ein Lügengebäude, einen Papiertiger, ein Hirngespinst. Doch es ist von der Politik gewollt, um sich damit zu brüsten. Doch zu Erfolgen in der Artenvielfalt, von Ausnahmen abgesehen, wird man durch jenes Umweltbarometer nicht kommen. Denn es wurden viel zu wenige Indikatorarten festgelegt. Da wird Pseudowissenschaft betrieben, weiter nichts. Breitenarbeit zur Weiterbildung der vielen ehrenamtlichen Naturschützer und Freizeitforscher war in vielen Jahren unser Hauptverdienst. Wir haben das nach der Wende systematisch weitergeführt, bis heute. Anfangs wurde das sogar vom Bundesamt für Naturschutz gefördert, dann aber nach Ablauf der Förderphase als Nonsens und unwichtig für den Naturschutz hingestellt. Später lobte man aber auf einmal wieder unser Greifvogel-Monitor-System. Da möchte man den Verantwortlichen zurufen. Was seid ihr für armselige Leute! Wenn man heute Arbeiten, Bücher über bestimmte Arten schreibt, wird die gesamte ostdeutsche Literatur zum Thema negiert, die existiert dann einfach nicht. Aus den Basisstudien findet sich fast kein Zitat – das fällt natürlich sofort auf. Hier haben wir zudem einen Hinweis auf die Verarmung der Ausbildung. Die jungen Leute lernen heute nicht mehr, wie man Literatur recherchiert – da wird nur auf dem Internet-Klavier geklimpert. Die harte, konzentrierte Suche nach den Primärdaten-Informationen, wie wir das noch praktizierten, verschwindet immer mehr.“
Der angesehene Zoologe Dr. Michael Stubbe hat bereits mehrfach gegen die Errichtung von Windkraftwerken in den deutschen Hauptverbreitungsgebieten des Rotmilans protestiert, den der NABU wegen des gravierenden Rückgangs zum „Vogel des Jahres 2000” erwählt hatte. „Windkraftwerke sind ein neues Störpotential und müssen in einem hochgradig exponierten Schutzgebiet, durchweg überall, wo sie Landschaft verschandeln, dem Naturempfinden entgegenstehen, vermieden, verhindert werden.” In Sachsen-Anhalt “ immerhin Deutschlands Region mit der nach wie vor höchsten Rotmilan-Dichte schössen Windparks wie Pilze aus dem Boden. Sachsen-Anhalt ist ein Bundesland mit besonders hoher Windkraft-Subventionierung.
http://www.hart-brasilientexte.de/2008/02/26/illegale-jagd-bzw-wilderei-durch-jager/
NABU-Information von 2007: „Harzvorland: Windkraft kontra Rotmilane. Dramatischer Rückgang der Brutpaare im Hakel
1984 brüteten im 1300 Hektar großen Hakelwald noch 120 Paare des Rotmilans. Die fruchtbaren Bördeböden in der Umgebung beherbergten damals viele Beutetiere, vor allem Feldhamster, und boten somit den Greifen einen reich gedeckten Tisch. Dies hat sich gravierend geändert – im letzten Jahr lebten hier nur noch ein Dutzend Rotmilanpaare.“
Michael Stubbe und Annegret Stubbe, Beiträge zur Jagd-und Wildforschung(2007)
„Mühsam wird versucht, Klein-und Großschutzgebiete zu etablieren, die häufig als `Papiertiger`ihr Dasein fristen, da es an Geld und fachspezifischem Personal sowie Kommunikationsmitteln und Forschungsstationen vor Ort mangelt…Viele Lebensräume sind mosaikartig zersplittert, Populationen von Tierarten mit großen Raumansprüchen verinseln, fristen ihr Dasein in Isolation und warten auf den `genetischen Tod`. Die Verbreitung des Rotwildes in Deutschland ist hierfür ein klassisches Beispiel. ..In diesem synökologischen Beziehungsgefüge gibt es unter den Bedingungen heutiger industriemäßiger Anbau-und Erntemethoden in zunehmendem Maße katastrophale Einbrüche in der Artenvielfalt, wie uns die Verbreitungsbilder von Feldhase, Feldhamster, Rebhuhn und Feldlerche zeigen.Die einst reiche Kulturpflanzendiversität(bis zu 30 Arten) ist in den intensiv genutzten Agrarräumen auf 5 bis 6 Arten geschrumpft…Neben dem Anbau von Monokulturen rollt eine Walze/ Lawine chemischer Eingriffe über unsere Felder…Tausende von toten Laufkäfern liefern erschütternde Belege. Wetzel(1995) analysierte die Laufkäferfauna in west-und ostdeutschen Gefilden und kam zu dem Ergebnis, daß vor 1990 die Diversität der Carabiden in den Agroökosystmen der DDR um eine ganze Zehnerpotenz höher lag. Das dürfte heute Historie sein… Ebenso hat die chemische Keule in unseren Wäldern ganze Insektengemeinschaften zusammenbrechen lassen. Quirlender Insektenflug auf Waldwiesen und -wegen, an staudenreichen Waldrändern sowie an Straßenlaternen und Hausbeleuchtungen ist längst passé…Neue Ursachen der sichtbaren und unsichtbaren Fragmentierung sind Windräder und Richtfunkanlagen der Telekommunikation. Beide Errungenschaften werden in ihren Auswirkungen auf Tierpopulationen und den Menschen selbst immer wieder bagatellisiert…Dieser Umgang mit dem `Wappenvogel` Sachsen-Anhalts ist beispiellos, gesetzwidrig und gegenüber nachkommenden Generationen, die eine belebte Umwelt genießen sollen, verantwortungslos. “
Die Expertenangaben weisen auf Wende-Ziele, die der Bevölkerung ebenso wie den aktiven Naturschützern seinerzeit ganz offensichtlich bewußt verheimlicht worden sind. Daher ergibt sich die Notwendigkeit, die politisch bzw. technisch Verantwortlichen der Naturzerstörung, Artenvernichtung konkret zur Rede zu stellen, um Hintergründe zu erfahren, was im öffentlichen Interesse liegt. Ein reiches Betätigungsfeld also für Umweltexperten, Kommunikationswissenschaftler, Studenten verschiedenster Fachrichtungen, falls sie sich trauen.
Unklar ist zudem, warum die Kirchen Ostdeutschlands, die stets die „Bewahrung der Schöpfung“ herausstellen, angesichts der Gefahren für diese „Schöpfung“ sich nicht angemessen engagierten. Mechanismen der selektiven Wahrnehmung führen dazu, daß vielen Menschen die beispiellose Naturvernichtung garnicht bewußt ist. Motto: Man sieht nur, was man weiß…
Zeitungsüberschrift :“In Thüringen vom Aussterben bedroht: Der Kuckuck findet nur noch selten Nester für seine Eier.“
Dr. Michael Stubbe, Halle.
Prof.Dr. Josef H. Reicholf, Brasilien, Massentierhaltung, Futtermittel: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/imgespraech/793883/
Ökologisch daherreden, „nachhaltig“ handeln: Â http://www.hart-brasilientexte.de/2008/03/13/wie-okologisch-tickt-umweltminister-gabriel-wirklichdie-trittin-kunast-flugaffare/
Artenvernichtung, Industrievernichtung:
http://www.bpb.de/themen/1J80YQ,0,Der_entindustrialisierte_Osten.html
Krieg und Umweltvernichtung: http://www.hart-brasilientexte.de/2009/03/24/es-begann-mit-einer-luge-wdr-film-uber-den-krieg-gegen-jugoslawien/
http://www.imhof-verlag.de/2010/die-groessten-politik-irrtuemer-der-heutigen-zeit.htm
Windkraftwerke als Politikirrtum…
Zitat – Ausriß.
Ausriß.
Renommierte Artenschutzexperten Ostdeutschlands betonten 2011 im Website-Interview, beim Rotmilan seien nach dem Anschluß von 1990 nur Rückgänge zu verzeichnen. 2011 habe es im Hakel gerade drei erfolgreiche Rotmilanbruten gegeben. Zu den Gründen allgemeinen Artenrückgangs zähle die naturfeindliche neue Landwirtschaft, die u.a. die letzten Hecken vernichte, den Boden auslauge, viel mehr Agrargifte einsetze als vor dem Anschluß. Nicht zufällig nehme selbst der Bestand an Feldlerchen ab. Windkraftanlagen werden gerade bei Greifvögeln als wesentlicher Faktor des Artenrückgangs genannt, Fledermäuse würden ebenfalls in großer Zahl Opfer dieser Industrieanlagen. “Als die Windkraftbetreiber mitkriegten, daß da Leute die Kollisionsopfer beobachteten und aufsammelten, schickten sie eigene Leute los, die rasch getötete Vögel und Fledermäuse einsammeln mußten.”
“Ich war schockiert nach der Wende, als ich in einer einzigen Ackerfurche von 1,2 Kilometern Tausende und Abertausende vergifteter Laufkäfer entdeckte.”
Gerade bei Insekten sei offenbar das sehr niedrige Biodiversitätsniveau der westlichen Bundesländer bereits erreicht worden, hieß es von den Experten weiter. “Jenen, die heute Biologie studieren, fällt der enorme Artenrückgang bei Insekten, darunter Schmetterlingen, garnicht mehr auf. Studentengruppen bemerken bei Exkursionen überhaupt nicht mehr, daß heute über Wiesen keine Schmetterlinge mehr flattern, kaum noch eine Hummel zu sehen ist. Diese jungen Menschen kennen bereits keine reiche Artenvielfalt mehr.” Die Vernichtung derArtenvielfalt falle zudem auch deshalb nicht mehr auf, weil u.a. von den Medien nicht mehr darauf hingewiesen werde. Im Uni-Fach Biologie gebe es heute kaum noch die Ausbildung zur Artenkenntnis. “Die Abnahme des Bestandes an Insekten , darunter Bienen und Schmetterlingen, ist von Jahr zu Jahr gravierender und müßte erwachsenen Ostdeutschen eigentlich auffallen, die noch eine andere Artenvielfalt kannten.”
Die Experten geben nur noch sehr ungern Interviews:”Meist erscheinen dann Dinge im Text, die man garnicht gesagt hatte.” Auch bei Naturschutz-Gutachten zeige sich viel Korruption und Manipulation. “Die Gutachter wollen finanziell über die Runden kommen – und wenns denen an die Existenz geht, verbiegen sie sich eben. Und wer sich nicht verbiegt, wird beruflich ausradiert.”
Öko-Parteien, Öko-Verbände betrieben nur Alibi-Politik:”Diese Verbände machen ein bißchen Show – weiter kommt da nichts, halt amerikanische Verhältnisse.” Auch im Naturpark Hainich habe der Greifvogelbestand deutlich abgenommen. “Die Wende brachte einen enormen Rückfall im Naturschutz – viel Medienrummel, doch wenig Substanz. Wenn eine Windkraftanlage in einen bestimmten sensiblen Bereich gebaut werden soll, wird dies durchgedrückt mit allen Mitteln – Proteste, gesetzliche Bestimmungen führen zu nichts – die Wirtschaft setzt sich über alles hinweg.”
Viele Greifvögel würden an den neuen Schnellstraßen und Autobahnen getötet, da man dort als sogenannte Ausgleichsmaßnahme nahe den Fahrspuren Sitzkrücken aufstelle. Wolle der Greifvogel dann überfahrene Tiere packen, werde er überfahren. “Hirnrissiger gehts nimmer – Anleitung zum Tod. Greifvögel sind von der Evolution nicht auf den Umgang mit der hohen Schnelligkeit von Fahrzeugen vorbereitet worden, verschätzen sich daher, werden getötet.” Kritisiert wird von den Experten zudem, daß nach dem Anschluß die Wälder für den Verkehr geöffnet wurden. “Im Hakel wird abgeholzt, daß es einem schlecht wird – gleich nach der Wende wurden die stärksten Stämme herausgeschlagen – die neuen Förster von heute erzählen unglaublichen Schwachsinn über Natur und Artenvielfalt. Im Naturschutz sitzen heute nur zu oft reine Bürokraten an den Schalthebeln, echte Schreibtischtäter, denen es nur darum geht, ihren Posten zu behalten. Die wissen garnicht mehr, was draußen in der Natur vor sich geht, lassen sich von CDU-Landräten die Arbeit diktieren, gehen jeglicher Konfrontation aus dem Weg. Aus Angst vor Sanktionen, Entlassung will niemand von diesen Leuten mehr eine Entscheidung fällen. Vorauseilender Gehorsam, Feigheit dominiert, obwohl das Risiko für den Einzelnen oft garnicht so hoch ist. Viele wehren sich nicht mal als Rentner. Die Leute werden von den Medien eingelullt, auf Konsum gedrillt. Die Resultate sind im Bildungswesen sehr deutlich – entsprechend niedrig ist das Niveau der Studenten an den Universitäten. Der Niveauverlust an den Unis ist enorm – da gibt es Promovierte, die keine Seite ohne weniger als drei Rechtschreibfehler hinbekommen. Wir hatten andere Werte als diese nachrückenden Generationen. Auf heute übliche Konkurrenz-Kämpfe haben wir von damals schlichtweg keine Lust, das widert uns an. Es gab Selbstmorde von Professoren, die gemobbt wurden.”
Den Experteneinschätzungen von 2011 ist nichts hinzuzufügen – höchstens, daß einem Zeitzeugen ebenso auffällt, wie die frühere große Population an intelligenten Rabenvögeln in nicht wenigen Gebieten bis auf wenige Exemplare zielstrebig liquidiert worden ist. Selbst das Bundesamt für Naturschutz schätzt indessen bereits 2001 ein, “dass gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.” Mit anderen Worten – flächendeckende Artenvernichtung in Ostdeutschland. Insofern ist bemerkenswert, daß die jedermann bekannten politisch-wirtschaftlichen Verantwortlichen trotz entsprechender Gesetze immer noch nicht in Haft sind.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-30346813.html
http://www.wattenrat.de/horst-stern/monster/
Katholik Schlingensief: http://www.hart-brasilientexte.de/2010/09/23/den-leuten-zu-sagen-in-was-fur-einer-verlogenen-scheise-wir-alle-leben-schlingensief-in-sao-paulo/
http://de.wikipedia.org/wiki/Das_deutsche_Kettens%C3%A4genmassaker
Schlingensief: http://www.youtube.com/watch?v=OM8ZevwUf2A
Nach 1990 wurde in bestimmten Teilen Deutschlands eine Entvölkerungspolitik gestartet und stetig forciert – Beschönigungspolitiker erfanden für diese mit vielfältigen, allseits bekannten Methoden betriebene Entvölkerung den Begriff “Demographischer Wandel”. Für Faktenresistente empfiehlt sich das Studium offizieller jährlicher Statistiken über Geburten-und Schülerzahlen in solchen deutschen Regionen – verglichen mit den Daten vor 1990. In einem der von Entvölkerung betroffenen Kreise fiel die Schülerzahl danach von über 12000 Schülern im Schuljahr 1998/99 auf rund 6000 im Schuljahr 2011/12, ein bemerkenswerter Erfolg dieser Politik. Ebenso empfehlenswert ist eine Exkursion in den nunmehr u.a. mit geschlossenen Schulen, Kaufläden und Bäckereien gesegneten Gemeinden – die Kommentare der dortigen Bewohner fallen erwartungsgemäss aus. Gewachsene soziokulturelle Strukturen krachen wie geplant geradezu flächendeckend mangels Bewohnern zusammen. “Demographischer Wandel” ist kurioserweise in diesen Regionen auch in der Natur zu beobachten – Artenschwund und Artenrückgang verlaufen parallel zur Entvölkerung. Zu den gängigen Methoden zählen u.a. massiver Gifteinsatz in der Landwirtschaft, die Vertreibung bzw. Vernichtung sensibler Tierarten durch stark gefördertes Verkehrsaufkommen oder gezielten Lärm. Früher in diesen Regionen überall zu beobachtende Massenvögel wie Feld-und Haussperlinge, Stare, Finken – sowie verschiedenste Greifvögel wurden erfolgreich dieser Art von “demographischem Wandel” unterworfen, sind teils sogar fast völlig verschwunden. Solcher forcierte “Wandel” war besonders auffällig erfolgreich auch bei Insekten – Bienen oder Schmetterlinge haben an Zahl geradezu spektakulär abgenommen, wie Statistiken und Expertenbefragungen ergeben.
Tags: Naturschutz in Deutschland
Foto von Manfred Knake.
Die jüngste Erklärung des Bundesamtes für Naturschutz zeigt die Resultate des heute gezielt betriebenen neoliberalen “Naturschutzes”. Gäbe es einen echten Naturschutz laut Gesetz und Verfassung, müßte das Bundesamt für Naturschutz schließlich genau entgegengesetzte Resultate verkünden. Die Strategie ist längst jedermann bekannt: “Grün” öffentlich daherreden, umweltfeindlich denken und handeln. Andernfalls wären die Ergebnisse entsprechend, könnte man wieder auf Artenbestände verweisen, die es vor dieser “Umweltpolitik” gab. Kurioserweise gibt es immer noch Leute in Deutschland, die das täglich von interessierter Seite in Medien durchgeschaltete “grüne” Geschwätz ernstnehmen.
Bezeichnend, daß das BfN bei Feldvögeln als Vergleichsjahr just 1990 nennt – das Jahr besonders intensiver offizieller Umweltpropaganda…
Naturschutz, Artenschutz
Münster/Bonn, 24. Juli 2012: Seit 1980 ist in der Europäischen Union jeder zweite Vogel in der Agrarlandschaft verloren gegangen. “Allein in Deutschland sind seit 1990 mehr als eine Million Feldlerchen verstummt, eine Entwicklung, die besorgniserregend ist”, sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. “Denn dies ist nur ein Beispiel von vielen Arten, deren Bestände unter der Intensität der Landnutzung leiden”, so BfN-Präsidentin Jessel. Eine jetzt vorgelegte europaweite Analyse zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf.
Die neue Studie von BirdLife International und dem European Bird Census Council lässt keine Zweifel offen: Trotz vieler internationaler Bemühungen und Richtlinien, den Rückgang an biologischer Vielfalt zu stoppen, konnte die Abnahme der Feldvogelbestände bisher nicht wirksam eingedämmt werden. Europaweit hat die Agrarlandschaft inzwischen etwa die Hälfte ihrer ursprünglich dort heimischen Vögel verloren.
“Naturschutz” heute in Deppenland: http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/13/deutschlands-wertloses-bundesnaturschutzgesetz-mindestens-200000-fledermause-aus-nordosteuropa-lassen-jedes-jahr-an-deutschen-windradern-ihr-lebenfrankfurter-allgemeine-zeitung-wie-heute-auc/
Nach Angaben des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gehen auch in Deutschland die Bestände vieler häufiger Brutvögel von Äckern, Wiesen und Weiden in dem Beobachtungszeitraum seit 1990 weiter deutlich zurück. “In den vergangenen zwei Jahrzehnten gab es beim Feldsperling eine Verringerung auf zwei Drittel des Bestandes, beim Kiebitz haben wir sogar nur noch etwa ein Drittel der Vögel”, führte Bernd Hälterlein, Vorsitzender des DDA, einige Beispiele an und ergänzte: “Der europaweite Bestandseinbruch beim Rebhuhn hat mit über 90% in den letzten drei Jahrzehnten inzwischen dramatische Ausmaße angenommen.”
Vögel sind ausgezeichnete Zeigerarten für den Zustand der biologischen Vielfalt. Deshalb haben die Europäische Union wie auch die Bundesregierung Indikatoren entwickelt, die auf der Bestandsentwicklung von Vogelarten beruhen. Sie werden regelmäßig im Rahmen gemeinschaftlicher und nationaler Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsstrategien aktualisiert. Die aktuelle Analyse der EU-weiten Vogeltrends bestätigt nicht nur das erschreckende Ausmaß des Verlustes an biologischer Vielfalt, sondern stellt vielmehr deutlich heraus, dass der Artenschwund vor allem in der intensiv genutzten Agrarlandschaft in den letzten Jahren weiter zugenommen hat.
So zeigt der europäische “Farmland Bird Indicator” (Agrarvogelindikator), der auf der Erfassung von 37 Vogelarten beruht, dass derzeit davon etwa viermal soviel Arten ab- wie zunehmen. Besonders betroffen von negativen Bestandsentwicklungen sind viele ehemals häufige Arten. Aktuell zeigt der europäische Indikator seit 1980 eine Abnahme um 52 Prozent.
Das deutsche Gegenstück, der auf Vogeldaten basierende Indikator “Artenvielfalt und Landschaftsqualität”, weist für das Agrarland über die letzten zehn Jahre einen signifikant negativen Trend auf und entfernt sich zunehmend von dem für das Jahr 2015 festgelegten Zielwert. Im letzten Berichtsjahr 2009 lag der Indikatorwert bei lediglich 66 Prozent des anvisierten Zielwerts.
Die alarmierenden Zahlen zum Rückgang der Agrarvögel wurden der Europäischen Kommission jetzt im Rahmen der Diskussion um die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Naturschutzverbände und Wissenschaft drängen darauf, dass die aktuelle Entwicklung nicht weiter ignoriert sondern maßgeblich bei der Neugestaltung der GAP berücksichtigt wird. Die bisherige Förderpolitik der GAP hat den Trend zu natur- und umweltschädigenden Praktiken verstärkt. In Deutschland haben erhebliche Grünlandverluste einerseits und die vielfache Intensivierung der Ackernutzung mit massiv gestiegenem Maisanbau sowie der Beseitigung von Kleinstrukturen wie Hecken und Feldrainen vielfach den Charakter der Agrarlandschaften und Landschaftsbilder stark verändert. Neben den Verlusten an biologischer Vielfalt sind vielerorts hohe Belastungen von Böden und Grundwasser die Folge dieser Intensivierung.
“Wir sind der Meinung, dass der negative Trend aufzuhalten ist”, sagte Beate Jessel. “Die neuen Zahlen sollen dazu beitragen, die Diskussion wieder auf den Punkt zu bringen. Die Landwirtschaft als der größte Flächennutzer in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Die GAP muss daher einen entscheidenden Beitrag leisten, damit die bis zum Jahr 2020 vereinbarten Biodiversitätsziele auf europäischer und bundesdeutscher Ebene erreicht werden können”. Ein wichtiger Schritt ist, dass die EU-Kommission plant, zukünftig den Bezug von Direktzahlungen an die verpflichtende Einhaltung naturverträglicher Bewirtschaftungsmethoden zu knüpfen. Dabei kommt den sogenannten “Ökologischen Vorrangflächen”, insbesondere in intensiv genutzten Agrarlandschaften entscheidende Bedeutung zu. Mit der Verpflichtung eines jeden Betriebs mindestens 7 % Ökologische Vorrangflächen bereitzustellen (ausgenommen sind Ökolandbaubetriebe), könnten wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten geschaffen und damit ein Beitrag zu einer naturverträglicheren Landbewirtschaftung geleistet werden.
Hintergrundinformationen:
Die Daten für die hier zitierte europäische Analyse stammen aus wissenschaftlichen Erhebungen in 23 EU-Mitgliedstaaten, die mit Unterstützung der Europäischen Kommission regelmäßig von BirdLife International – einem Zusammenschluss von Naturschutzverbänden – in Zusammenarbeit mit dem European Bird Census Council – einem Netzwerk von Vogelbeobachtungsprogrammen – EU-weit ausgewertet werden.
In Deutschland werden die relevanten Zahlen vom Dachverband Deutscher Avifaunisten analysiert und auf nationaler Ebene in den – gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz und den Naturschutzfachbehörden der Länder – alljährlich herausgegebenen Berichten “Vögel in Deutschland” der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die aktuellen Daten zu den Bestandsentwicklungen europäischer Brutvogelarten sind (in englischer Sprache) unter www.ebcc.info/trends2012.html einzusehen.
In einem Faltblatt wurden die Bestandsveränderungen häufiger Brutvogelarten in Europa zusammengefasst: www.ebcc.info/wpimages/video/Leaflet2012.pdf
Ein ausführliches Positionspapier zur Situation der Agrarvögel in Deutschland, die die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) und der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) erstellt haben, steht unter www.dda-web.de/downloads/texts/positionspapier_agrarvoegel_dda_dog.pdf zum Download bereit.
Bezeichnenderweise wird auf die Forderung verzichtet, daß der Umweltzustand, die Artenvielfalt vergangener Jahrzehnte durch die schuldigen politisch-wirtschaftlichen Verantwortlichen wiederherzustellen ist…
Wie war das damals – aus Hintergrundtext: Biologe Dr. Wolfgang Wendt, heute Referatsleiter für Arten-und Biotopschutz im Umweltministerium von Sachsen-Anhalt, zu DDR-Zeiten zehn Jahre lang Kreisnaturschutzbeauftragter, erinnert sich noch gut an den 20. Deutschen Naturschutztag von 1990 in Bad Reichenhall. Die Politiker versprechen, den Osten, der ökologisch ruiniert sei, auf Vordermann zu bringen. Wendt glaubt noch, Mittel, die die DDR nicht hatte, würden nun fließen, der Natur zugute kommen. „Mit dem Geld, das ihr kriegt, geht’s der Natur kein Stück besser“, hört er verdutzt von Hamburger Kollegen. „Zehn Jahre hin, und ihr seid auf dem selben Niveau wie wir, die Rote Liste wird länger und länger.“
tags: fledermaus-vernichtung durch windkraftwerke in deutschl, wolfgang sauerbier
16. August 2013
Tote Fledermaus unter Windkraftanlage, Foto (C): Archiv EGE
Von Januar 2007 bis Dezember 2009 untersuchten Wissenschaftler der Universität Hannover – Institut für Umweltplanung – das Tötungsrisiko von Fledermäusen in dem Forschungsprojekt „Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“. Einer der Kooperationspartner des Projektes war der Windkraftanlagenhersteller Enercon aus Aurich.
Gefördert wurde das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Bundesumweltministeriums mit 1,1 Millionen Euro. An insgesamt 84 (vierundachtzig) bundesweit ausgewählten Windkraftanlagen- von derzeit mehr als 23.000 in Deutschland – wurden Fledermausaktivitäten und -verluste ermittelt und modellhaft fledermausfreundliche Betriebsalgorithmen zur Reduzierung des Schlagrisikos entwickelt. Ganz nebenbei: Das Institut der Universität Hannover geht in seiner Projektbeschreibung tatsächlich davon aus, dass Windkraftanlagen einen Einfluss auf das Wetter und damit in der Folge auch auf das Klima und die “globale Erwärmung” haben, obwohl seit mehr als zehn Jahren keine messbare Erwärmung mehr festgestellt wird und die Temperaturen sinken.
Auszug aus der Projektbeschreibung:
Hintergrund und Ziel des Vorhabens:
Angesichts der globalen Erwärmung ist schon vor Jahren das politische Ziel formuliert worden, den weiteren Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu begrenzen. In Deutschland wurde daher schon 1991 eine gesetzlich gesicherte Einspeisevergütungen geführt, mit der Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichten werden elektrische Energie aus regenerativen Quellen abzunehmen. Das hieraus resultierende günstige Investitionsklima hat dazu geführt, dass Deutschland heute das Land mit der größten installierten Windenergieleistung weltweit ist. Trotzdem sind weitere Anstrengungen im Klimaschutz notwendig um die bislang formulierten Ziele zu erreichen. In der Folge wird die Bedeutung der regenerativen Energien – auch der Windenergie – weiter zunehmen und ihr Ausbau weiter voranschreiten. Seit einigen Jahren ist jedoch bekannt, dass Fledermäuse auch in Deutschland an bestimmten Standorten an Windkraftanlagen verunglücken. Zuvor war dieses Phänomen aus den USA und anderen Ländern bekannt geworden. Mittlerweile wurden von den 24 in Deutschland vorkommenden Arten 13 Arten als Schlagopfer unter hiesigen Windkraftanlagen gefunden. Nach dem aktuellen Kenntnisstand scheinen fünf Arten, auf die 90 % aller bisher gefundenen verunglückten Tiere entfallen, besonders betroffen zu sein (Dürr 2007). Auf der anderen Seite genießen Fledermäuse europa- und bundesweit (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG bzw. Bundesnaturschutzgesetz) einen strengen Schutz. Sie gehören zu den streng geschützten Arten, die – neben anderen Verboten – nicht getötet werden dürfen. […]
Das Ergebnis: Es wurden dramatisch hohe Verluste an einzelnen Anlagen festgestellt, durchschnittlich mehr als neun – nach anderen Zahlen der Universität Hannover durchschnittlich 12 – und bis zu 57 tote Tiere je Anlage zwischen Juli und September eines Jahres. Hochgerechnet (durchschnittlich 9,5 Fledermäuse x 23.300 Windkraftanlagen) kommt man bei der Anzahl von Windkraftanlagen in Deutschland auf fast eine Viertelmillion getötete, aber streng geschützte Fledermäuse, pro Jahr! Die Fledermäuse kommen entweder durch den direkten Rotorkontakt ums Leben oder werden durch das Barotrauma getötet, das durch den enormen Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor die inneren Organe der Tiere zerfetzt. Auch für Fledermäuse gilt ein Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Vermutlich ist die Zahl der getöteten Tiere noch wesentlich höher, da als Erfassungszeitraum nur die Monate Juli bis September vorliegen, Fledermäuse aber schon von April bis in den Oktober hinein aktiv sind. Fledermäuse, die durch die Rotoren weit in angrenzende Getreide- oder Maisfelder geschleudert werden, werden ohnehin kaum gefunden.
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Die untersuchten 84 Anlagen wurden nicht öffentlich bekannt gemacht. Es wurde vereinbart, die Anlagenstandorte aufgrund der Ergebnisse nicht bekanntzugeben, aus Rücksicht auf mögliche Ertragseinbußen für die Windkraftbetreiber, obwohl das Projekt mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde.
Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat diesen Skandal öffentlich gemacht. Dem Vernehmen nach hat die EGE auch versucht, die großen Umweltverbände NABU und BUND mit ins Boot zu holen. Diese Naturschutzverbände reagierten aber gar nicht. Das Bundesumweltministerium hat angeblich keine Kenntnis von den untersuchten Anlagenstandorten und antwortete nicht mehr auf ein Schreiben der EGE. Nachfolgend veröffentlichen wir den Text von der Webseite der Eulenfreunde ungekürzt mit deren freundlicher Genehmigung:
Das Verschleiern und Vertuschen von Fakten hat Methode in Deutschland – nicht nur beim Doping im Sport, Ausspähen der Bürger oder Spenden an Parteien. Die Verschleierung von Daten ist auch Geschäftsvereinbarung des mit 1,1 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium (BMU) geförderten Forschungsvorhabens der Universität Hannover. Das Forschungsvorhaben dient fraglos dem besseren Schutz von Fledermäusen, die in besorgniserregend hoher Zahl an den Anlagen ums Leben kommen. Den Ergebnissen des Forschungsvorhabens zufolge sterben an den 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland eine Viertelmillion Fledermäuse in einem einzigen Sommer.
Dem Forschungsvorhaben haftet indessen ein Makel an: Damit die Betreiber der für das Forschungsvorhaben zufällig ausgewählten Anlagen nicht nachträglich mit Betriebsbeschränkungen konfrontiert werden können und vor Gewinneinbußen geschützt sind, hat ihnen die Universität Hannover mit Billigung des BMU Diskretion zugesichert. Die Anlagenstandorte werden nicht bekanntgemacht.
Die EGE hatte dieses Gebaren kritisiert und sich mehrfach (zuletzt am 22.07.2013) an das BMU gewandt, es möge den im Rahmen des Forschungsvorhabens bekanntgewordenen hohen Verlusten nachgehen und für die betreffenden Einzelanlagen die Festlegung befristeter Abschaltzeiten veranlassen. Nachdem eine Antwort des BMU ausgeblieben ist, wendet sich die EGE in einer Presseinformation an die Medien. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 140 KB), wenn Sie die Presseinformation lesen möchten.
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#edit 19. August: Die Nachrichtenagentur dpa berichtete am 17., 18. und 19. August bundesweit ausführlich über den von der EGE berichteten Skandal:
Spiegel online, 19. August 2013
Hochrechnung: Studie sieht Fledermaus-Massensterben an Windrädern
Eine Stichprobe alarmiert Behörden: Eine Viertelmillion Fledermäuse könnten demnach pro Jahr in Deutschland durch Windräder zu Tode kommen. Vogelschützer fordern, gefährliche Rotoren zu bremsen – doch die untersuchten Anlagen bleiben geheim. […] “Rechnet man den Befund auf die aktuell 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland hoch, sterben an ihnen jährlich eine Viertelmillion Fledermäuse”, warnt die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), die auch für die fliegenden Säugetiere kämpft. […] Brisant auch: Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Studie mit rund 1,1 Millionen Euro gefördert. Der Vorwurf der EGE lautet nun, dass der Bund Steuergeld für ein Projekt ausgebe, bei dem herauskomme, dass untersuchte Windanlagen womöglich nur mit neuen Auflagen gesetzeskonform sind. […] Bislang hatte das Bundesumweltministerium stets bestritten, dass Windräder eine erhebliche Bedrohung für Vögel wären. Ein BMU-Sprecher weist nun darauf hin, dass seine Behörde die Daten nicht habe. “Gleichwohl nehmen wir das Thema des Kollisionsrisikos von Fledermäusen mit Windkraftanlagen sehr ernst.” […]
Hintergrund:
http://www.hart-brasilientexte.de/2012/07/31/windkraft-und-vogel-der-wattenrat-ostfriesland-2012/
Wolfgang Sauerbier, Fledermausforscher aus Bad Frankenhausen, 2013:”Es gibt verheerende Verluste durch Windkraftwerke – wie die neue Studie zeigt. Windkraftwerke sind eine neue Gefahr für Fledermäuse – die zahlreichen Totfunde beweisen dies seit langem.”
http://www.stiftung-fledermaus.de/projekte/abgeschlossene-projekte/fledermausfauna-kyffhauser/
http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=131632
Wolfgang Sauerbier, Norbert Röse, Lothar Hörning & David Petrat
Geheimnisse der Nacht. Verbreitung der Fledermäuse (Chiroptera) in der Kyffhäuserregion, Schutzstrategien und Öffentlichkeitsarbeit
Sondershausen, 2010
76 Seiten, 82 Abb.
Erhältlich über
Schlossmuseum Sondershausen, Schloss, PF 1120, 99701 Sondershausen
Tel. 03632 / 622 420, Fax 03632 / 622 410, Mail schlossmuseum@sondershausen.de
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen
Tel. 03632/ 7410, Fax 03632/ 741-352, Mail pressestelle@kyffhaeuser.de
Tobias Dürr: “Fledermäuse als Opfer von Windkraftanlagen in Deutschland”(2002)
“Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde
Vernichtung von Fledermäusen aus Skandinavien in Deutschland ebenfalls Hinweis auf gewachsene neoliberale Herzenskälte bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidern und Akteuren Deutschlands: http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/13/deutschlands-wertloses-bundesnaturschutzgesetz-mindestens-200000-fledermause-aus-nordosteuropa-lassen-jedes-jahr-an-deutschen-windradern-ihr-lebenfrankfurter-allgemeine-zeitung-wie-heute-auc/
Foto von Manfred Knake.
Ausriß. “Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde
Massentötung von streng geschützten Fledermäusen durch Windkraftwerke – nach heutigem neoliberalen Werteverständnis werden die Industrieanlagen daher als “umweltfreundlich” eingestuft…
“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.
2007: Über den Schutzstatus der Fledermäuse und dessen Bedeutung
in Bauleitplanungs- und Genehmigungsverfahren
von
Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto1
Potsdam/Berlin
1. Einleitung
Fledermäuse und ihre Lebensräume werden zunehmend bedroht. Bei Errichtung, Änderung oder Abbruch baulicher Anlagen ebenso wie bei der Abholzung von Bäumen können die Wochenstuben der Fledermäuse zerstört oder ihre Lebens-und Jagdräume vernichtet werden. Ohne daß bislang abschließend geklärt werden konnte, warum und wie Fledermäuse durch Windenergieanlagen getötet werden, läßt sich doch inzwischen der Fledermausschlag an Windkraftanlagen als verbreitetes Phänomen nachweisen [2]. Deshalb ist die Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, insbesondere von Windkraftanlagen, auch danach zu beurteilen, ob die rechtlich geschützten Belange der Fledermäuse der Erteilung einer Genehmigung oder der Aufstellung eines Bebauungsplans entgegenstehen. Im Folgenden wird deshalb zunächst der Schutzstatus der Fledermäuse bestimmt. Sodann wird die Bedeutung dieses Schutzstatus’ für die Bauleitplanung oder die Erteilung einer Bau-oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung dargelegt.
2. Der Schutzstatus der Fledermaus nach Europäischem Gemeinschaftsrecht
Das Artenschutzrecht im Europäischen Gemeinschaftsrecht kennt grundsätzlich zwei verschiedene Ansätze zum Schutz von Tierarten. Zum einen setzt es auf die Ausweisung von Schutzräumen nach der Vogelschutzrichtlinie bzw. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL – [3]. In diesen Schutzgebieten sind die Lebensräume der Tiere vor Eingriffen geschützt. Nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL muß in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten vermieden werden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken können.
Danben setzt das Europäische Recht in Art. 12 FFH-RL auf das Verbot bestimmter schädigender Handlungen für solche Tierarten, die in Anhang der FFH-RL genannt sind. Da alle Arten von Fledermäusen in Anhang IV Buchstabe a der FFH-RL aufgelistet sind [4], sind Fledermäuse Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, die nach Art. 12 FFH-RL einen strengen Schutz genießen. Jedoch gilt das Schutzsystem des Art. 12 FFH-RL nicht uneingeschränkt. Nach Art. 16 FFH-Richtlinie ist eine Störung der Art bzw. eine Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Dieser strenge Schutz bestimmter Tierarten wird von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch den Erlaß entsprechender gesetzlicher Regelungen garantiert. In der Bundesrepublik sind die die Regelungen in §§ 42 ff. und § 62 BNatSchG sowie auf Länderebene die entsprechenden Regelungen in den Landesnaturschutzgesetzen.
3. Der Schutz von Fledermäusen nach nationalem Recht
a) Schutzstatus
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte Arten. Fledermäuse sind darüber hinaus auch nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 b BNatSchG streng geschützte Arten, da sie als besonders geschützte Arten in Anhang IV FFH-RL aufgeführt sind. Bei der Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes gelten für Fledermäuse die Vorschriften über besonders geschützte Arten und über streng geschützte Arten.
Der Schutz der Fledermäuse in besonderen Schutzgebieten – FFH-Gebieten – wird bereits über die Verschlechterungsverbote nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG und das Vorsorgeprinzip nach Art 6 Abs. 3 FFH-RL gewährleistet [5]. Dort sind Windkraftanlagen regelmäßig unzulässig. Außerhalb dieser Gebiete greifen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 42 BNatSchG bzw. Art. 12 FFH-RL, so daß dieses Schutzregime im Mittelpunkt dieses Beitrags steht.
b) Artenschutzrechtliche Verbote nach nationalem Recht
Nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten, zu denen alle Fledermausarten gehören, nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nicht zu den Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gehören die Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse. In diesen greift jedoch das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen, die ein besonderes großes Kollisionspotential für Vögel und Fledermäuse besitzen, unzulässig sein können [6]. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der durch § 42 BNatSchG vermittelte Schutz der Tierarten nicht populationsbezogen, sondern individuumbezogen. Jedes einzelne Individuum wird also geschützt [7].
Von besonderer Relevanz sind bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen das Verletzungs- und Tötungsverbot sowie das Verbot, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten zu stören. Störungen können physische Zerstörung aber auch durch Einwirkungen infolge Lärms, Luftschadstoffen, Verschattungen, Vibrationen sein. Eine Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten in diesem Sinne ist deshalb bereits dann anzunehmen, wenn die Scheuchwirkung durch den Betrieb der Windkraftanlagen zur Aufgabe der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten führt. Unzulässig ist es auch, Großbäume zu entfernen, wenn dadurch die im Gehölz vorhandener Sommerquartiere der betroffenen Fledermausarten endgültig verloren gehen. Denn dies stellt eine Zerstörung von Wohnstätten im Sinne der Vorschrift dar [8]. Dem steht nicht entgegen, dass sich die Fledermausarten typischerweise nur während ihrer Aktivitätsphase im Gehölz aufhalten und während ihrer Winterstarre andere Wohnstätten aufsuchen. Auch wenn das Gehölz den Tieren nicht ganzjährig als Schlaf- und Ruheplatz dient, handelt es sich um einen regelmäßigen Aufenthaltsort während eines beträchtlichen Teil des Jahres, der in den Schutzbereich des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG fällt. Ebenso werden die von § 42 Abs. 1 Nr. 1 geschützten Nist- und Brutstätten nicht typischerweise während des gesamten Jahres genutzt werden [9].
Die Verbote in § 42 Ab. 1 Nr. 1 BNatSchG, das Tötungs-/Verletzungsverbot und das Störungsverbot, sind jedoch von unterschiedlicher Schutzqualität. Dies ist darauf zurückzuführen, daß das Tötungs-/Verletzungsverbot nur die absichtliche Tötung erfaßt. Die unabsichtliche Tötung ist also nicht durch § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten. Absicht in diesem Sinne liegt vor, wenn der Handlungserfolg erkannt und die Handlung dennoch vorgenommen wird [10]. Deshalb ist die Errichtung einer Windkraftanlage etwa in einem Jagdgebiet der Fledermäuse, wo es zwangsläufig zu Kollisionen kommen muß, wegen eines Verstoßes gegen das Tötungs-/Verletzungsverbotes mit § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unvereinbar.
Hingegen umfaßt das Störungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG jede, also auch die nicht absichtliche Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten. Diese Auslegung ist nach der entsprechenden Regelung in Art. 12 Abs. 1 lit. d) FFH-Richtlinie zwingend, die den Schutz – anders als bei anderen unzulässigen Handlungen – nicht auf die absichtliche Beschädigung oder Vernichtung von Ruhestätten beschränkt [11]. In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist anerkannt, daß die Zerstörung von Wohnstätten verboten ist, wenn die Zerstörung zwar nicht das Ziel des Eingriffs darstellt, wenn dies aber in Kenntnis und im Bewußtsein dieses Erfolges erfolgt [12].
c) Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten
Ausnahmsweise ist eine Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermäuse jedoch zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 1 BNatSchG vorliegen. Durch § 62 Abs. 1 BNatSchG wird die die Ausnahmeregelung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie nicht nur umgesetzt, sondern auch in das deutsche Recht inkorporiert. Nach § 62 Abs. 1 BNatSchG darf von den Verboten des § 42 auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn
1. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall
a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder
b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder
2. überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern [13] und die Artikel 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie oder die Artikel 5 bis 7 und 9 der Vogelschutzrichtlinie [14] nicht entgegenstehen. Bei diesen Ausnahmevoraussetzungen handelt es sich um strikte rechtliche Schranken für die Planungs- und Genehmigungsverfahren, die auch im Wege der fachplanerischen Abwägung nicht überwunden werden können [15].
Da durch § 62 Abs. 1 BNatSchG die unmittelbare Geltung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie vorgeschrieben ist, kommt es entscheidend darauf an, ob die gemeinschaftsrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Nach Art. 16 FFH-RL darf es im Rahmen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens “keine andere zufriedenstellende Lösung“ geben, die den Erhalt der geschützten Tiere an dem Standort des Vorhabens ermöglicht, die Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermausarten also unverändert erhalten bleiben [16]. Gemeint ist damit die Prüfung von Alternativen. Diese können eine Änderung des Standortes, den Verzicht auf einzelne Standorte aber auch Beschränkungen im Betriebsumfang (Nutzungsbeschränkungen) umfassen.
Zudem muß, wie der Verweis in § 42 Abs. 1 BNatSchG auf Art. 16 FFH-RL deutlich macht, das Vorhaben im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit liegen oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt erforderlich sein [17]. Zwingende Gründe liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann vor, wenn eine Enteignung zulässig wäre [18]. Regelmäßig wird die Errichtung eines Windparks nicht von überwiegenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt, weil das öffentliche Interesse an dem Ausbau von Anlagen der Erneuerbaren Energien nicht auf die Errichtung einzelner Windkraftanlagen an einem konkreten Standort gebunden ist. Auch überwiegen die Belange des Naturschutzes regelmäßig dem wirtschaftlichen Interesse des Windfarmbetreibers. Windkraftanlagen sind insoweit keine Infrastruktureinrichtungen wie Straßen oder Flughäfen.
4. Artenschutzrechtliche Anforderungen an Planung- und Genehmigungsverfahren
Aus den Verboten nach § 42 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich für die Fachplanungs- und Genehmigungsverfahren besondere Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Belange der Fledermäuse [19]. Dazu gehört unbedingt die vollständige Erstellung des Abwägungsmaterials, das der Bewertung der Belange von Natur und Landschaft zugrunde zu legen ist. Dies umfaßt eine Bestandsaufnahme des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen und eine sachkundige Auswertung derselben und der Eingriffsfolgen sowie eine Zusammenstellung möglicher Ausgleichsmaßnahmen [20]. Erforderlich ist dabei die standortgerechte Ist-Aufnahme der vorfindlichen Tierbestände im Plangebiet und dem betroffenen Nahbarbereich [21]. Die Kartierung der faunistischen einschließlich der ornithologischen Bestandsergebnisse, insbesondere auch der Fledermauspopulationen ist erforderlich, damit die planaufstellende Behörde sie bei ihrer Abwägung der Belange des Naturschutzes berücksichtigen kann [22]. Zu prüfen ist insbesondere, welche Bedeutung Winter- oder Sommerquartiere im konkreten Gebiet für die ansässigen Fledermausarten und deren Population haben, ob dies also als Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einzustufen sind. Dazu gehört auch die Feststellung, ob etwa ihr zielgerichteter Wegfall in der Natur, z. B. durch die Fällung von Bäumen, eine absichtliche Störung nach Art. 12 Abs. 1 b FFH-Richtlinie darstellt. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es durch den Betrieb der Windkraftanlagen zu einer, wenn auch nur unabsichtlichen Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten im Sinne von Art 12 Abs. 1 d) FFH-RL oder wegen der erkennbaren Kollisionsgefahr zu einem Verstoß gegen das Verletzungs-/Tötungsverbotes kommen wird.
Stellt sich bei dieser Prüfung heraus, daß es zu einer verbotenen Verletzung-/Tötung der Individuen oder zu einer Störung der Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten kommen kann, ist zu prüfen, ob eine alternative Verwirklichung des Vorhabens möglich ist. Der Zweck der Regelung sowie die weiteren Tatbestandsmerkmale des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie machen deutlich, daß diese Frage nicht allein im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesamtvorhabens (Betrieb einer Windfarm an einem bestimmten Standort) zu beurteilen ist, sondern auch im Hinblick auf die konkrete, den artenschutzrechtlichen Eingriff auslösende Maßnahme bei der Verwirklichung des vorgesehen Vorhabens. Denn der Erhalt von artenschutzrelevanten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann typischerweise auch einzelne Betriebsweisen eines Vorhabens betreffen, die die Verwirklichung des Gesamtvorhabens nicht in Frage stellen. Deshalb ist zu prüfen, ob Einzelheiten in der Betriebsweise den artenschutzrechtlichen Zielsetzungen Rechnung tragen. Dazu gehören im Hinblick auf den Schutz der Fledermäuse insbesondere die Bestimmung von Abschaltzeiten von Windkraftanlagen. Ist eine alternative Lösung nicht möglich, ist zu prüfen, ob zwingende Gründe des überwiegenden Interesses einschließlich wirtschaftlicher Art das Vorhaben angesichts der Betroffenheit der besonders geschützten Fledermausarten rechtfertigen [23]. Dies ist bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben oftmals [24], bei Windkraftanlagen regelmäßig nicht der Fall.
Ist das Vorhaben danach gem. § 42 BNatSchG ausnahmsweise zulässig, sind in der genehmigungsrechtlichen und planungsrechtlichen Abwägung schließlich diese europarechtlichen Vorgaben des Naturschutzes bzw. Artenschutzes mit einzubeziehen. Kollidiert das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort mit dem Belang des Fledermausschutzes und ist diese Kollision unvermeidbar, ist eine Abwägung zwischen dem privilegierten Vorhaben und dem berührten Belang der Fledermäuse durchzuführen. In diese Abwägung ist sowohl die Privilegierung mit dem gebotenen Gewicht einzustellen [25] als auch der berührte öffentliche Belang entsprechend seiner allgemeinen Bedeutung und konkreten Beeinträchtigung zu gewichten. Bei der Gewichtung des Belanges des Fledermausschutzes im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung sind in erster Linie die Schutzwürdigkeit der Fledermäuse und des betroffenen Lebensraumes sowie die Intensität und die Auswirkungen des Eingriffes zu berücksichtigen. Dabei ist für die Bewertung der Schutzwürdigkeit der Fledermäuse auf deren Schutzstatus nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 BNatSchG in Verbindung mit Anhang IV der FFH-RL maßgebend. Insbesondere folgt daraus, dass bei der Frage der Gewichtung der jeweiligen Belange dem Artenschutz im Hinblick auf die Fledermausarten, die von gemeinschaftlichem Interesse sind, ein hohes Gewicht zukommt [26]. Je schutzwürdiger danach die Fledermäuse und deren durch das Vorhaben beeinträchtigter Lebensräume sind, umso geringere Anforderungen sind an die Schwere des Eingriffs und an die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung des geschützten Bestandes und dessen Lebensraum zu stellen [27].
5. Artenschutzrechtliche Besonderheiten bei der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung unterliegt den gleichen Voraussetzungen, die auch für die Genehmigungs- und Fachplanung gelten. Von den Verboten des § 42 BNatSchG ist auch die Bauleitplanung nach § 43 Abs. 4 BNatSchG nicht freigestellt ist. Die Verbote sind auch im Rahmen der Bauleitplanung abwägungsfest. Von ihnen kann nur unter den Voraussetzungen des § 62 BNatSchG befreit werden. Gleichfalls genießen die Belange besonders oder streng geschützter Tierarten aufgrund ihres Schutzstatus ein entsprechend großes Gewicht [28].
In der Bauleitplanung sind artenschutzrelevante Eingriffe nicht auf der Grundlage der Ausnahmeregelung in § 43 Abs. 4 BNatSchG in Verbindung mit § 19 BNatSchG zulässig. Die Verbote des § 42 BNatSchG werden durch diese Regelungen nicht aufgehoben. Von § 43 Abs. 4 BNatSchG wird nämlich gerade nicht der Fall erfaßt, daß die Zulassung des Vorhabens erstmals durch den Bebauungsplan erfolgen soll [29]. Angesichts des Wortlauts des § 43 Abs. 4 BNatSchG hat der Europäische Gerichtshof zudem in seinem Urteil vom 10. Januar 2006 [30] u. a. die Feststellung getroffen, dass § 43 Abs. 4 BNatSchG keinen rechtlichen Rahmen vorsehe, der mit der durch Art. 16 FFH-Richtlinie eingeführten Ausnahmeregelung in Einklang stehe [31]. § 43 Abs. 4 BNatSchG ist deshalb in der Planung nicht anwendbar [32]. In Planungsverfahren ist folglich § 42 in Verbindung mit § 62 BNatSchG in Übereinstimmung mit Art. 16 FFH-RL anzuwenden [33].
Bei der Prüfung von Alternativen im Sinne von Art. 16 FFH-RL ist in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, daß die Belange von Vögeln und Fledermäusen häufig nicht durch die Existenz der Windkraftanlagen an einzelnen Standorten, sondern durch deren Betrieb gestört wird. Deshalb sind in der Bauleitplanung zunächst Festsetzungen zu prüfen, die einen mit den Anforderungen des Artenschutzes vereinbaren Betrieb bestimmen. Auf diese Weise können nicht nur ungeeignete Standorte von einer Bebauung freigehalten und diesen eine artenschutzverträgliche Nutzung zugewiesen werden. Die Ermächtigungsgrundlage in § 9 Abs. 2 BauGB erlaubt es auch, die Nutzungsdauer von Anlagen so zu bestimmen, daß der Betrieb der Anlagen in Zeiträumen, in denen die Fledermäuse gestört werden können, unzulässig ist. Gem. § 9 Abs. 2 BauGB darf die Nutzungsdauer sogar in nach Tagen bestimmte Zeiträume festgesetzt werden [34] Zulässig, wenn auch umstritten [35] ist es, Festsetzungen über die Zulässigkeit zu bestimmten Tageszeiten zu treffen [36].
Auch kann das schutzbedürftige Verhalten der Fledermäuse als besondere Umstände nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Festsetzung von Betriebsbeschränkungen führen. Alternativ können auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den Grünordnungsplänen, z. B. § 6 BbgNatSchG, Festsetzungen über Maßnahmen des Naturschutzes zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und zum Schutz bestimmter Teile von Natur erlassen werden. Maßnahmen in diesem Sinne können auch Betriebsbeschränkungen sein. Ergänzend können derartige Betriebsbeschränkungen auch durch städtebauliche Verträge vereinbart werden. Jedenfalls sind die zum Schutz der Fledermäuse erforderlichen Beschränkungen in die Begründung des Bebauungsplans zu beschreiben. Wenn der Betrieb der Windkraftanlagen planerisch jedoch nicht gesteuert werden kann und auch die Befreiungsvoraussetzungen nach § 62 BNatSchG iVm. Art. 16 FFH-RL nicht vorliegen, muß auf die Festsetzung von Standorten verzichtet werden.
6. Zusammenfassung
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) und Nr. 11 BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte und als streng geschützte Arten. In Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Von diesen darf nur unter den strengen Voraussetzungen des § 62 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL befreit werden. In Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse greift das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen unzulässig sind. Für Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten (Wochenstuben) gilt ein auch unabsichtliche Störungen erfassendes Verbot.
1
Der Autor ist Partner der Kanzlei Thur Fülling Otto in 10719 Berlin, Meinekestraße 26.
2
Vgl. hierzu: Institut für Tierökologie und Naturbildung im Auftrag des Landratsamtes Bautzen, “Gutachterliche Stellungnahme zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Fledermäuse“ m.w.N. und die aus Mitteln des Bundesumweltministeriums finanzierte und vom Bundesamt für Naturschutz fachlich betreute Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU “Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse“ ( http://www.nabu.de/m05/m05 -03/03410.html).
3
Vgl. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003.
4
alle Arten Microchiroptera; das sind alle in Europa verbreiteten Fledermausarten.
5
Vgl. dazu Sobotta, ZUR 2006, 353 ff.
6
Vgl. auch Nr. 12 der Tierökologischen Abstandskriterien des Landes Brandenburg und 4.4 der Empfehlungen zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Entscheidungen über Standorte für Windenergieanlagen der Arbeitsgruppe Naturschutz und Windenergie des Niedersächsischen Landkreistages vom 1.10. 2004.
7
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 563.
8
Vgl. OVG Hamburg, NuR 2006, 459 – 464.
9
Vgl. z.B. Gassner/Bendomier-Kahle/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. A., § 42 Rn. 7; Schumacher/Fischer-Hüftle, a.a.O., § 42 Rn. 14.
10
Vgl. Gellermann, NuR 2003, 385; Fischer-Hüftle, NuR 2005, 768, 770; EuGH, NuR 2004, 596 (Caretta); VGH Kassel, NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.; Schlußantrag Kokott in: Rs C-221/04 Rdnr. 49.
11
Vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung EuGH, U. v. 4. 7. 2006 – C-212/04 -, NJW 2006, 2465.
12
Vgl. EuGH, NUR 2004, 596 (Caretta) ferner U. v. 17. 9. 1987 – E 1987, 3503 ff.; Gellermann, Artenschutz in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, NuR 2003, 385, 388; so Louis, NuR 2004, 557, 559; VGH Kassel NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.
13
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld); BVerwG, NVwZ 2006 1161 (Ortsumgehung Stendal).
14
79/409/EWG.
15
Vgl. BVerwG, Urt. v. 1.4.2004, BVerwGE 120, S. 276, 288 zur Vogelschutz-Richtlinie
16
Vgl. OVG Münster, U. v. 13.07.2006 – 20 D 80/05.AK
17
Vgl. dazu auch Wrase, NuR 2004, 356 ff. m. w. N.
18
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld).
19
Dazu auch Vogt, ZUR 2006, 21 ff.
20
Vgl. VGH Kassel, U. vom 31. 5. 2001 – 3 N 4010/97.
21
Vgl. VGH Kassel, NuR 1995, 147.
22
Vgl. VGH Kassel in den Urteilen vom 24. November 2003 – 3 N 1080/03 – und 25. 2. 2004 – 3 N 1699/03 -; VG Dresden U. v. 2. 6. 2003 – 7 K 253/02 -; BVerwG, B. v. 3. 6. 2004 – 4 BN 25.04.
23
Vgl. VG Koblenz, ZfB 2006, 209-211.
24
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161.
25
BVerwGE 68, 311 in NVwZ 1984, 367.
26
Vgl. VG Gera, RdL 2006, 63-65.
27
Vgl. VG Stuttgart, NuR 2005, 673-675; OVG Koblenz, NuR 2006, 520 ff.
28
Vgl. Louis/Wolf, NuR 2002, 455, 460.
29
zur unzureichenden inhaltlichen Umsetzung des Art. 16 FFH-Richtlinie durch § 43 Abs. 4 BNatSchG, vgl. z.B. Louis, Artenschutz in der Fachplanung, NuR 2004, S. 557, 559.
30
Rs. C-98/03.
31
S. a. VG Koblenz, ZfB 2006, 209 – 211.
32
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161; Vogt, ZUR 2006, 21, 24.
33
Ebenso Nr. 2 der LANA-Hinweise.
34
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k;Battis/Otto, UPR 2006, 165 ff.
35
Ablehnend Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, Rn. 660.
36
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k.
”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin.
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/wissenschaft/2218551/
tags: windkraftwerke in deutschland-pelikan getötet 2013
Ausriß.
Wenn 2013 in Deutschland bei Schwegenheim(Rheinland-Pfalz) ein streng geschützter Pelikan von einem Windkraftwerk getötet wird, ist dies gemäß heute in deutschen Medien geltenden Vorschriften ein klarer Beweis, daß Windkraftwerke zutiefst umweltfreundlich sind. Vor über einem Jahrzehnt hätte sich womöglich noch eine Bevölkerungsmehrheit an den Kopf gegriffen, wäre einer solchen Logik nicht gefolgt. Inzwischen, dank entsprechender Gehirnwäsche, sind noch ganz andere Absurdidäten möglich – siehe Energiewende-Bluff, siehe Soja-Bluff…
Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum.
Bildzeitung, 2013.
Ausriß.
Anmerkung:
Mit den Ostfriesen kann man es ja machen: Man nehme den
Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Leer-Wittmund, einen pensionierten
Landrat aus Wittmund und einen Geschäftsführer eines universitären
Zentrums für Windenergieforschung, das auf Drittmittel z.B. vom
Bundesumweltministerium angewiesen ist, um existenzfähig zu sein, und
erzähle der staunenden Leserschaft das Märchen von den “Investitionen
in diese Branche”, die “auf jeden Fall ein lohnenswertes Geschäft”
sein solle. Es fehle den erneuerbaren Energien aber noch eine Lobby
wie der Atomindustrie, so der Herr Geschäftsführer von “ForWind”.
Irgendwie muss dieser windige Klüngel übersehen haben, dass das
Offshore-Geschäft erheblich stockt: Zurückhaltung der Banken und
Investoren, BARD-Emden notleidend, BARD- Insolvenz in der
Fundamentefertigung, keine Netzanbindung, bei Riffgat drehen
Dieselgeneratoren die Propeller. Und vor allem die Unwägbarkeiten beim
Erneuerbare Energien Gesetz EEG), der Zwangsabgabe für alle
Stromkunden, das der eigentliche Motor für die hochsubventionierte
Windbranche ist. Der Präsident des Bundeskartellamtes und der Chef der
Deutschen Energieagentur forderten kürzlich im Handelsblatt eine
grundlegende Änderung des EEG, das mit der Rundumsorglosversicherung
der Windmacher zu Lasten der Stromkunden Schluss machen soll, damit
die Strompreise nicht weiter durch die Decke gehen, man solle den
Strom gefälligst selbst vermarkten. Dazu kommt auch, dass auch der
Offshore-Strom nicht grundlastfähig ist, aber enorme Strommengen zur
falschen Zeit völlig unregelmäßig ins Netz eingespeist werden, die dem
Verbraucher nichts nützen und deshalb an der Börse zu Minuspreisen
verschenkt werden; auch auf See weht der Wind unregelmäßig, das weiß
jeder Segler. Die hohen Wartungskosten der Offshore-Anlagen mit
Schiffs- und Hubschrauberinfrastruktur verteuern das Geschäft weiter
enorm. Und die erwähnte Atomlobby ist längst umgestiegen zur
Windlobby. Die großen Energieversorger, die vorher mit Atomstrom
handelten, sind jetzt im Windgeschäft tätig; fragt sich nur, wie lange
noch. Und ausgerechnet in Wittmund bietet man die letzten Reserven
auf, um das angeschlagene Offshore-Geschäft schönzureden, damit die
Forschungsmittel weiter fließen.Wer´s glaubt…
—-
Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS,
Veröffentlicht: 29.08.2013
http://harlinger.de/Nachrichten.aspx?ArtikelNr=12844&ReturnTab=125
„Wir müssen den Wind genau verstehen lernen“
„ForWind“ kommt bei der Erforschung von Offshore voran –
Investitionen sollten sich auf jeden Fall lohnen
WITTMUND
|
WJA
„ForWind“-Geschäftsführer Dr. Stephan Barth, in die Mitte genommen
von Heinz Feldmann (links) und Henning Schultz. Die beiden Botschafter
der Oldenburger Universitätsgesellschaft luden Barth zu einem Vortrag
ein. © WILKO JANßEN
Die Nordsee ist weltweit eine der besten Standorte für Offshore-Parks.
Forschung und Industrie verfolgen oft unterschiedliche Interessen,
bestes Beispiel ist dafür momentan die Diskussion um die
Offshore-Windparks. Während die Industrie diese Projekte langsam aus
dem Auge zu verlieren scheint und die Politik offensichtlich die
Weichen falsch gestellt hat, gibt es bei den für die Erforschung
dieser Technik Verantwortlichen eine Hochstimmung. Dies wurde in den
Ausführungen von Dr. Stephan Barth aus Jever, Geschäftsführer von
„ForWind“, vor 60 Interessierten in der Wittmunder Sparkasse deutlich.
Eingeladen zu dieser Veranstaltung hatten Henning Schultz und Heinz
Feldmann, ihres Zeichens Botschafter der Universitätsgesellschaft
Oldenburg.
Und die Universitäten Oldenburg, Hannover sowie mittlerweile auch
Bremen haben ihre Windenergieforschung in dem Zentrum „ForWind“
zusammengefasst. Seit zehn Jahren wird dort nun an inzwischen 14
verschiedenen Standorten geforscht und gelehrt. Der Hauptsitz von
„ForWind“ ist die Universität Oldenburg , ein zentrales Thema ist die
Nutzung der Offshore-Windenergie. „Eine Windmühle beinhaltet ein
extrem kompliziertes System mit viel Elektronik“, stimmte Barth die
Besucher denn auch gleich entsprechend ein. Außerdem sei Wind eine
fluktuelle Energiequelle und müsse weiter erforscht werden, damit die
Energiewende gelingen könne. So seien die Off-shore-Windparks
komplexen Windströmungen ausgesetzt. Es gelte noch, den optimalen
Abstand der Anlagen zueinander herauszufinden. Barth nannte übrigens
einen entscheidenden Vorteil von Offshore- gegenüber
Onshore-Windmühlen: „An Land reibt sich der Wind stark an dem Boden
und an Bauten, dadurch entsteht ein turbulenterer Windkanal als auf
hoher See.“
Überhaupt machten die Eigenschaften des Windes es den Menschen
schwer, ihn rentabel zu nutzen. Schließlich wechsele der Wind ständig
seine Richtung und Geschwindigkeit. „Wir müssen den Wind genau
verstehen lernen“, war somit eine Schlussfolgerung des
Geschäftsführers. Bei Offshore-Anlagen komme die Problematik der
Tragstrukturen hinzu. So seien bei einer Wassertiefe von 40 Metern
dreibeinige Träger notwendig, bei einer Wassertiefe von über 50 Metern
müssten es sogar schwimmende Windenergieanlagen sein. Der sich
momentan in der Diskussion befindliche Offshore-Windpark Riffgat stehe
übrigens „nur“ 20 Meter über den Meeresgrund.
Überhaupt nicht verstehen kann der Jeveraner die mittlerweile
aufgekommene Skepsis gegenüber der Offshore-Technik. So stellten
während der sich anschließenden Diskussion einige Teilnehmer die
Rentabilität von Offshore in Frage und forderten vielmehr eine
verstärkte Erforschung der Energiespeicherung. Dem entgegnete Barth:
„Wenn On-shore und Offshore erst richtig laufen, ergänzen sich die
beiden Techniken wunderbar und man braucht kaum noch
Speicherkapazitäten.“ Die Bevölkerung vergesse leicht, dass sich die
Windenergieforschung durch eine schnell ansteigende Lernkurve
auszeichne. Eine Windmühle sei außerdem eine kompliziertere Maschine
als ein Flugzeug. Zwar gebe es auch in der Speicherforschung enorme
Fortschritte, aber noch nicht für große Kapazitäten.
Des Weiteren brach der Geschäftsführer eine Lanze für die Nordsee als
Standort für Offshore-Windparks, da es hier eine optimale Wassertiefe
gebe. Außerdem wehe ein ausreichend starker Wind, ohne dass
Extremwindsituationen vorlägen. Die Ostsee sei dagegen zu klein und
von einer starken Schifffahrtsnutzung geprägt. Standorte in Richtung
des Äquators hätten mit tropischen Winden zu kämpfen. Die Nordsee sei
somit eine der weltweit besten Standorte für Offshore-Windparks.
Barths Fazit: „ Hier entsteht ein Multimilliarden-Euro-Markt direkt
vor unserer Haustür.“ Investitionen in diese Branche sind auf jeden
Fall ein lohnenswertes Geschäft. Den erneuerbaren Energien fehle aber
noch eine Lobby wie der Atomindustrie.
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Tagesspiegel, Berlin 1999: “Die Natur verlor bei der Wende”.
Mythen und Fakten. Bundesamt für Naturschutz 2001: “Ostdeutsche Agrarlandschaft hat größere Artenvielfalt”. “…gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.”
tags: brasilien, manipulation, medien, merkel, sigmar gabriel flugaffã¤re, trittin, umweltschutz
http://www.focus.de/politik/deutschland/flugaffaere-ein-minister-zwei-jets_aid_265404.html
Unvergessen ist die Trittin-Künast-Flugaffäre von 2003, Brasilien betreffend. Laut deutschen Medienangaben sollte damals eine vor allem für Kurzstreckenflüge geeignete Challenger-Regierungsmaschine leer nach Brasilien fliegen und dort dann den Delegationen der Minister für ihre, vom «Spiegel» als eher privat dargestellten Ausflüge zur Verfügung stehen.
Nach Bekanntwerden der Spiegel-Recherche, hieß es, habe man den Flug gestoppt und die schon auf den Kanaren angekommene Maschine zurückgerufen.
Das Nachrichtenmagazin habe unterstellt, dass die Minister das teure Gerät bestellten, obwohl sie von weit billigeren Alternativen vor Ort wussten. Der Leerflug sei bei der Luftwaffe als Trainingsflug angemeldet worden. (nz)
„Eine Challenger-Maschine der Bundeswehr”, so Der Spiegel, „sollte den Grünen für ein bisschen Luxus sorgen. Auf getrennten Wegen, aber auf jeden Fall bequem, sollten die beiden Minister exotische Ziele im fernen Brasilien ansteuern: Hin- und Rückflug in Komfortsesseln der Lufthansa, die kleinen Trips innerhalb des Amazonasstaats in Leder-Fauteuils eines Challenger-Jets der deutschen Luftwaffe¦.Bereits am Mittwoch hatten die Büroleiter der beiden Minister einen deutlichen Hinweis aus dem Hause von Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) erhalten: Der SPIEGEL recherchiere die Kosten des Challenger-Einsatzes, die Ressorts sollten lieber noch einmal nachdenken – auch über die potenziellen Schlagzeilen.
Der Aufwand wäre in der Tat beträchtlich. Allein der 20 000-Kilometer-Rundflug Köln-Sáo Paulo-Köln hätte die Atmosphäre mit den Abgasen von bis zu 20 Tonnen Kerosinverbrauch belastet – und die Staatskasse mit Ausgaben von rund 250 000 Euro.
Vergleichbare Chartermaschinen wie ein Learjet sind in Brasilien für weniger als 48 000 Euro pro Woche zu mieten. Zwischen Sáo Paulo und Rio de Janeiro, einem der ministeriellen Reiseziele, verkehrt alle Dreiviertelstunde ein Linienflug zum Schnäppchen-Preis von rund 200 Euro.
So gerieten die grünen Ressortleiter in Erklärungsnot¦
Beamte des Agrarressorts hatten vor Wochen immerhin ”alternativ innerbrasilianische Linienflüge herausgesucht – fanden aber nichts dabei, die Challenger zu buchen.”
Ausriß. Wie Falschgeld vor Naturschützer-Ständen.
(Erinnert sich jemand?)
Leistung muß sich wieder lohnen, predigte Einheitskanzler Helmut Kohl immer – und Angela Merkel an seiner Seite hatte nichts einzuwenden. Als Bundesumweltministerin zwischen 1994 und 1998 gibt sie vor, hocheffizient für den Schutz der Natur, immer kürzere Rote Listen zu wirken, setzt das Kohl-Wort zügig um: Wann immer möglich, läßt sie sich – vom Steuerzahler finanziert – mit dem Hubschrauber zu ihrem Haus in Hohenwalde bei Templin fliegen oder von dort abholen.
Das Vierzig-Einwohner-Dörfchen liegt höchst idyllisch im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, Kraniche zuhauf, auch seltenste, sehr scheue Adler – laut Schutzgebietsverordnung braucht Angela Merkel deshalb eine Sondererlaubnis. Hatte sie die beantragt? Auf Anfrage im Berliner Büro der CDU-Generalsekretärin wehrt man erst jegliche Stellungnahme ab, verweist an die Regierungs-Flugbereitschaft – die sei zuständig. Mühselige, zeitaufwendige Recherchen und Nachfragen, bis Bundesinnenministerium und Bundesgrenzschutz endlich offiziell erklären: Ministerin Merkels Landeplatz war außerhalb des Biosphärenreservats, man habe das extra berücksichtigt. Also kein Verstoß, alles sei korrekt gewesen, Routen würden vorher stets intensiv geprüft. Will man eine hohe Politikerin schützen, auch auf Kosten der Wahrheit, ist das so üblich? Denn genau das Gegenteil stimmt – Ministerin Merkel landete doch im Schutzgebiet. Ihre Sprecherin muß es schließlich zugeben – der Hubschrauber ging immer am Ortsausgang von Hohenwalde nieder – und somit im Biosphärenreservat.
ARD-Monitor greift den Fall auf – Frau Merkel, heißt es, unternimmt während ihrer Amtszeit rund zehn Flüge, gewöhnlich Wochenendflüge, die in der Freizeit enden oder aus ihr beginnen. Jeder kostet 5943 Mark, bezahlt aus der Tasche des Steuerzahlers. Das macht bei zehn Flügen satte 59430 Mark. Nicht eingerechnet, so Monitor, habe man die reinen Dienstflüge nach Hohenwalde, wo sie nur kurz dagewesen sei. Die kommen mit ihren Kosten noch dazu. Der Bundesrechnungshof kritisiert, daß Politiker wie Angela Merkel sich die Flüge selber genehmigen – man stellt den Fluganforderungsschein aus, das reicht. Es gibt keinerlei Kontrolle, warum, wohin man fliegt, ob privat oder dienstlich, rechtens oder nicht. Dabei steht in der entsprechenden Dienstvorschrift: Fliegen darf ein Minister nur dann , wenn der Zweck der Reise nur durch Benutzung eines Hubschraubers erreicht werden kann. Fragt sich, so der damalige Monitor-Chef Bednarz, was der Zweck einer Reise von Frau Merkel ins Wochenende gewesen ist. Vielleicht dringendes Aktenstudium am Seeufer von Hohenwalde.
Das Dorf ist von Naturschutzgebieten, einem Totalreservat umgeben, Fürst zu Solms-Lich, Bruder des FDP-Schatzmeisters, hat ganz in der Nähe viel Ost-Wald erworben. Revierförster Manfred Bönke wohnt im Dörfchen, ist ein wackeres, sehr aktives CDU-Mitglied und zeigt stolz, worüber sich die ganze Gegend scheckig lacht, ausgerechnet Monitor den Landeplatz. Von dort aus sei sie dann die dreihundert Meter bis zum Privathaus gefahren worden – „mit dem vorausgeschickten Dienstwagen, versteht sich.” Mit anderen Worten – es blieb nicht bei den 5943 Mark Flugkosten, hinzu kommen jene für den Regierungsdaimler, den Chauffeur undsoweiter, die nach getaner Kurz-Arbeit über dreihundert Meter wohl wieder verschwanden. Förster Bönke beschreibt, was bei der Merkel-Ankunft mit der Natur passiert:”Das Wild flüchtet natürlich in die Wälder, auf dem Feld sieht man keins mehr, das ist dann weg.”
Gewöhnlich kommt die Ministerin von Berlin – ab Flughafen Tegel bis zu ihrem Haus ist es nur eine knappe Autostunde – die Steuerzahler hätten weit weniger zu blechen gehabt.
„Schwachsinn, Nonsens hoch drei” nennt Dr. Eberhard Henne, Leiter des Biosphärenreservats, die offizielle Darstellung, der Merkel-Landeplatz habe nicht im Schutzgebiet gelegen. Der hochengagierte Thüringer Artenexperte ist nur kurze Zeit Brandenburgs Umweltminister, bis er vor allem auf Druck der Landwirtschaftslobby und der CDU aus dem Amt gedrängt, sein Ressort ausgerechnet dem Agrarministerium zugeschlagen wird. Die Merkel-Flüge liegen vor seiner Amtszeit, entsetzen ihn, wegen des gravierenden Störeffekts auf seltenste Tiere, darunter Schreiadler, Seeadler, Fischadler, Schwarzstörche. „Für die gelten gesetzlich Horstschutzzonen – beim Überflug mit dem Hubschrauber wurden die gröblichst verletzt!” Die Ministerin, heißt es, nahm bewußt in Kauf, daß besonders sensible, bedrohte Arten wegen des Helikopterlärms ihre Bruten verlassen.
Angela Merkel wuchs ganz in der Nähe, in Templin, auf, kannte daher die Schutzzonen. Als Bundesumweltministerin erst recht. „Da hätte sie eigentlich besonderen Wert darauf legen müssen, auf keinen Fall gegen Naturschutzgesetze zu verstoßen, um als oberste Dienstherrin unangreifbar zu sein.” Eine Sondererlaubnis, falls beantragt, hätte sie ohnehin nicht bekommen. Da blitzte laut Henne schon mal ein bayrischer Umweltminister 1993 ab. Der wollte mit dem Hubschrauber allen Ernstes ins Biosphärenreservat, dachte offenbar, daß inzwischen auch dort mit der Natur umgegangen wird wie im Westen. Doch gestandene DDR-Naturschützer wie Henne und dessen Kollegen verweigerten dem bayrischen Amtsträger das Lande-Okay – noch ging sowas. Der CSU-Mann reagiert verärgert, sagt den groß angekündigten Besuch ab. Und wie hielt es Angela Merkels Amtsvorgänger Klaus Töpfer, flog der ebenfalls einfach dreist ins Schutzgebiet? „Töpfer fragte vorher an, landete außerhalb des Biosphärenreservats, fuhr dann mit dem Auto hinein – ganz korrekt.” Da stellt sich die Frage, wieso die CDU-Ministerin Merkel unter Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe und Umweltminister Matthias Platzeck problemlos die Biosphären-Schutzverordnung verletzen durfte, von den Parteien auch die Grünen und die PDS zusammen mit den Medien durchweg stillhielten, den Verstoß deckten. „Mich wundert das gar nicht”, so Ost-Artenexperte Norbert Wilke, Vorstandsmitglied der Grünen Liga in Brandenburg, spricht von Amtsanmaßung und -mißbrauch, ist beeindruckt von der neofeudalen Merkel-Gepflogenheit, auch noch den Dienstwagen nach Hohenwalde zu beordern, wegen einiger lumpiger hundert Meter Wegstrecke bis zum Wohnhaus. „Angela Merkel ist eine sogenannte Hoffnungsträgerin auf der politischen Bühne – und die deckt man eben. Ähnlich wie im Falle des damaligen Umweltministers Matthias Platzeck – dessen Verfehlungen im Umweltbereich hat man ja auch nie veröffentlicht , da wurde viel unter den Tisch gekehrt.” Wilke erinnert nur an die Abwasserproblematik, die Aufweichung des Umweltrechts.
Helmut Kohl sammelt Spenden, muß zurückzahlen – muß dies Angela Merkel bei nachgewiesenem Verstoß auch? Die in Hamburg geborene Pfarrerstochter wuchs in Templin auf, ein Bruder von ihr ist bei den Grünen, eine Schwester grüne Sympathisantin. Die Hubschrauberflüge haben die Geschwister ihr aber offensichtlich nicht ausgeredet, der Papa als Pfarrer, etwa unter Hinweis auf die zehn Gebote oder die Bewahrung der Schöpfung, wohl auch nicht. Umweltaktivist Ernst Pries aus Templin, der sich zu DDR-Zeiten zugunsten der Natur kräftig mit dem System anlegte, erinnert sich gut, wie Kohl-hörig Angela Merkel stets war, zum großen Vorsitzenden aufschaute. „Als Umweltministerin hat sie fürchterlichen Schnee erzählt. Jetzt wollen die Industriellen mit Angel Merkel eine halbwegs integre Person an der CDU-Spitze, damit sie ihre Verbrechen weitermachen können.” Überall im Osten kennt man die Umwelt-Großtaten der damaligen Ministerin bestens: Interessenkonflikte wegen des groben Umgangs mit dem „Tafelsilber” sowie wegen der FFH-Ausweisungen brodeln überall. Weil die Flora-Fauna-Habitate nicht wie vorgeschrieben, bereits 1995 an Brüssel gemeldet wurden, die Bundesrepublik Deutschland um Jahre in Verzug geriet, läuft gegen sie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof. Schuld ist ganz allein die frühere Bundesregierung unter Helmut Kohl, speziell aber Angela Merkel, betont Dr.Eberhard Henne vom Biosphärenreservat. Denn die EU-Richtlinien mußten erst in deutsches Recht umgesetzt werden, damit die Bundesländer ihre FFH-Schutzgebiete an die EU melden konnten. Indessen – erst 1998, als eine ihrer letzten Amtshandlungen vor dem Abtreten, kommt Angela Merkel ihrer Pflicht nach. Im Klartext – ausgerechnet die Umweltministerin als Naturschutz-Blockierer, zur Freude der Privatwirtschaft. Und dennoch – 1999 lädt die West-Spitze des NABU die Ex-Ministerin ausdrücklich zum Zukunftskongreß des Verbandes nach Hamburg ein, gibt ihr kräftig Gelegenheit für Wahlpropaganda, läßt sie wegen der gravierenden FFH-Problematik und der Hubschrauberflüge aber ungeschoren. Im Osten greifen sich die Naturschützer wieder einmal an den Kopf – so funktioniert also Demokratie?
(”Der Rabe Ralf”, Umweltzeitung der Grünen Liga, Berlin)
http://www.welt.de/print-welt/article500413/Gabriel_Die_Wirkung_der_Affaeren_ist_verheerend.html
http://www.focus.de/politik/deutschland/flugaffaere-ein-minister-zwei-jets_aid_265404.html
Rau: http://www.focus.de/magazin/archiv/flugaffaere-raus-anwaelte-provozieren-dementi_aid_182789.html
Joseph Fischer: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,154619,00.html
Scharping: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,154720,00.html
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,574251,00.html
http://www.hart-brasilientexte.de/2009/08/16/wahlkampf-freiburgunstrut/
« Hans Magnus Enzensberger stellt sein Hammerstein-Buch im Goethe-Institut von Sao Paulo vor, debattiert mit Ex-Guerrilheiro Fernando Gabeira über Kultur und Politik. „Hammerstein oder der Eigensinn“, Suhrkamp. „Gabeira ist eine Kanaille“. – Dr. Luiz Carlos Martins, Schönheitschirurg, Lehrstuhlinhaber für plastische Chirurgie, Spezialist für Po-Vergrößerungen bei Frauen. „Die Nachfrage ist enorm, die Operation dauert etwa zwei Stunden.“ Gesichter Brasiliens. »
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