Video von der Anti-Windkraft-Demo vor dem Thüringer Landtag in Erfurt 2016:https://www.youtube.com/watch?v=yI2ig9VdVfk
Moderation Fritz Frey:
Niemand wird bestreiten, dass der Naturschutz eine wichtige Aufgabe ist und deshalb gibt es unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz. Es legt beispielsweise fest, dass Windkraftunternehmen, wenn sie Windräder in die Landschaft stellen, einen Ausgleich leisten müssen, beispielsweise mit Geld.
Ein Windrad mitten in der Landschaft, diese Beeinträchtigung der Natur soll mit dem gezahlten Geld an anderer Stelle, sagen wir, wieder gut gemacht werden. Klingt im Interesse des Naturschutzes vernünftig, aber: Hat die Regelung in der Vergangenheit auch funktioniert?
Claudia Butter und Achim Reinhardt sind der Frage nachgegangen.
Bericht:
Sie liefern saubere Energie. Tragen zum Klimaschutz bei. Windräder sind eigentlich gut für die Umwelt.
Doch ihre Fundamente, die Rotoren und die hohen Stahltürme – die sind eher nicht so gut für die Umwelt, findet Stephan Schlitz, Landwirt und Winzer im rheinland-pfälzischen Fürfeld. Er sagt, für Tiere und Landschaft seien diese Windräder hier – gewöhnungsbedürftig.
O-Ton, Stephan Schlitz:
„Ich sehe den Bau dieses Windparks als einen brutalen Eingriff in die Landschaft und in die Natur. Jetzt stehen dort diese 150 bis 200 Meter hohen Rotoren, die das Landschaftsbild völlig kaputt machen.“
Windräder sind ein Eingriff in Natur und Landschaft, so sieht es auch der Gesetzgeber. Das Bundesnaturschutzgesetz will, dass die Öko-Bilanz wieder ausgeglichen wird.
Für jedes Windrad, das gebaut wird, muss der Natur etwas Gutes getan werden. Wie genau – das regeln die Länder im Detail. So müssen Windkraftfirmen etwa Geld für den Naturschutz zahlen.
Wie lief das bei diesen Windrädern in Fürfeld? Für die Genehmigung war seine Behörde zuständig: Hans-Dirk Nies, Kreisbeigeordneter. Doch Geld wollte er nicht sehen.
O-Ton, Hans-Dirk Nies, SPD, Erster Kreisbeigeordneter Landkreis Bad Kreuznach:
„Da sind dann zum Beispiel Orchideenwiesen errichtet worden, Trockenmauern hergestellt und viele weitere Maßnahmen. Dort haben wir, weil ein Ausgleich in der Natur möglich war, auf eine Ausgleichszahlung ausdrücklich verzichtet.“
Schöne Orchideenwiesen – reicht das als Wiedergutmachung? Oder kamen die Windkraftfirmen hier zu billig davon?
Prof. Walter Frenz ist Experte für Umweltrecht und Herausgeber eines Kommentars zum Bundesnaturschutzgesetz. Er hält die Ausgleichsmaßnahmen für rechtswidrig.
O-Ton, Prof. Walter Frenz, Umweltrechtler Universität Aachen:
„Bei Windrädern, die höher als das Ulmer Münster in den Himmel ragen, geht das nicht. Da kann man keine tatsächlichen Maßnahmen durchführen, um das auszugleichen. Streuobstwiesen reichen da nicht und daher muss man einen vergleichbaren Betrag in Geld verlangen.“
Geld verlangen – bei einem anderen Windpark hat seine Behörde genau das getan. Allerdings hat er die Beträge ein bisschen reduziert. Das sei vom Land so verordnet, sagt er.
O-Ton, Hans-Dirk Nies, SPD, Erster Kreisbeigeordneter Landkreis Bad Kreuznach:
„Wir haben festgelegt, dass für jedes Windrad 100.000 Euro Ausgleichszahlung zu gewähren ist. Das war der Grundbetrag. Dieser Grundbetrag wurde dann auf zehn Prozent reduziert. Das ist eine sehr starke Ermäßigung. Wenn ich also auf zehn Prozent – nicht um zehn Prozent, sondern auf zehn Prozent – ermäßige, dann ist das schon ein sehr starkes Instrument, um einen Anreiz zu schaffen.“
Enorme Rabatte, Orchideenwiesen statt hohe Geldsummen für Naturschutz. Auch in anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz lief das bis 2014 so. Lockangebote für Windräder?
Der Landesrechnungshof hat die Genehmigungspraxis von Windrädern überprüft und übt massive Kritik.
O-Ton, Klaus Behnke, Präsident Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz:
„Das Land Rheinland-Pfalz hat hier rechtswidrig über Jahre hinweg zugelassen, dass den Errichtern und Betreibern von Windkraftanlagen Rabatte in einer Größenordnung von 90 Prozent gewährt wurden, und es hat zugelassen, dass sich die Windkraftanlagenbetreiber frei kaufen konnten durch Ausgleichsmaßnahmen, obwohl zwingend Ersatzzahlungen festzusetzen gewesen wären.“
Es geht um zweckgebundene Gelder für den Naturschutz. Exklusiv liegt uns dieses vertrauliche Papier aus dem Umweltministerium vor. Danach wurden seit 2010 in 100 Fällen Rabatte gewährt.
Rund 13 Millionen Euro gingen so der Natur verloren. Ausgleichsmaßnahmen statt Zahlungen gab es in 367 Fällen. Nach einer Schätzung könnten dem Land dadurch rund 54 Millionen Euro an Geldzahlungen für den Naturschutz entgangen sein.
Wir recherchieren und finden heraus: Auch in anderen Bundesländern gibt es die fragwürdigen Ausgleichsmaßnahmen. In Berlin und Bayern sogar die umstrittenen Rabatte.
Hier in Bayern werden Windräder gebaut, mitten im Wald. Auch hier: ein deutlicher Eingriff in unberührte Natur. Auch hier gab es einen kräftigen Rabatt. Die Windkraftfirma muss laut Landkreis statt 900.000 Euro nur die Hälfte zahlen. 50 Prozent Ermäßigung also.
Warum eigentlich? Das wollen wir von ihm wissen. Seine Behörde hat die Anlagen genehmigt. Der Rabatt sei Vorgabe des Landes, sagt er.
O-Ton, Utz Löffler, Umweltamt Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:
„Durch die Ermäßigung entgeht uns natürlich Geld für den Naturschutz, aber wir haben natürlich die politischen Vorgaben im bayerischen Winderlass zu beachten. Wir hätten das Geld natürlich im vollen Umfang gerne erhalten, aber wir sind natürlich hier dran gebunden.“
Wir fragen alle Landkreise und Städte in Bayern an. Durch Rabatte sind hier seit 2011 mindestens sechs Millionen Euro für den Naturschutz verloren gegangen.
Was sagen die Umweltministerien der Länder zur Kritik an den Vergünstigungen?
Rheinland-Pfalz erklärt: Die Kritik sei „rechtlicher Unfug“. Laut einem eigens eingeholten Rechtsgutachten sei die Praxis „nicht zu beanstanden“. Die Ermäßigungen habe das grüne Ministerium nicht eingeführt, nie gewollt und außerdem 2015 abgeschafft. Dem Naturschutz sei kein Schaden entstanden.
Bayern teilt mit, die Rabatte gelten nur in bestimmten Fällen und sollten Windräder „in möglichst konfliktarme Bereiche lenken“. Außerdem sei die Regelung laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof rechtens.
Auch Berlin und die anderen Länder sehen sich im Recht.
Umweltrechtler Prof. Walter Frenz sieht das anders. Wir legen ihm unsere Recherchen vor. Seine Einschätzung:
O-Ton, Prof. Walter Frenz, Umweltrechtler Universität Aachen:
„Die Länder haben hier Rabatte gewährt, teilweise 50 Prozent, teilweise gar 90 Prozent. Dabei verlangt das Naturschutzgesetz, dass ein Vollausgleich in Geld bezahlt wird. Und damit müssen 100 Prozent angesetzt werden. Und alle Rabatte verstoßen daher gegen das Naturschutzrecht.“
Auch wenn es juristisch umstritten ist, steht für Umweltschützer eines fest: Durch die Rabatte entstehe der Natur ein enormer Schaden.
O-Ton, Hubert Weiger, Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland:
„Eingriff ist Eingriff und muss ausgeglichen werden, und dafür darf es keine Rabatte geben. Der zweite Grund ist, dass durch ein Rabattsystem natürlich letztendlich Millionenverluste für mögliche und notwendige Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz entstehen – zu Gunsten der entsprechenden Investoren.“
Abmoderation Fritz Frey:
Man muss nichts gegen Windkraft haben, um alarmiert zu sein, wenn der Verdacht im Raum steht, dass dem Naturschutz Geld vorenthalten wird.
Ausriß, westdeutsche Thüringer Allgemeine(Funke-Medienkonzern in Essen/NRW mit der weltbekannten Sexmob-Stadt Köln)
« Der Energiewende-Bluff: Wohin mit den Schrott-Rotorflügeln der Windkraftwerke? Neue Studie zur Artenvernichtung unter Merkel-Gabriel durch Windkraftwerke. Größte Rotoren-Deponie in Ostdeutschland, dem Vernehmen nach. – Fidel Castro tot. „Palabras de Raúl: „Hoy 25 de noviembre, a las 10:29 horas de la noche falleció el Comandante en Jefe de la Revolución Cubana Fidel Castro Ruz. En cumplimiento a la voluntad expresa del Compañero Fidel, sus restos serán cremados. En las primeras horas de mañana sábado 26, la comisión organizadora de los funerales, brindará a nuestro pueblo una información detallada sobre la organización del Homenaje póstumo que se le tributará al fundador de la Revolución Cubana. ¡Hasta la victoria siempre!“ » CUBADEBATE, 26.11.2016 »
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