Zu den Manipulationstricks des straff gesteuerten deutschen Mainstreams gehört, stets den Eindruck zu erwecken, als lasse sich aus der Zahl der Teilnehmer bei AfD-und Pegida-Legida-Protestaktionen auf die Stärke dieses systemkritischen politischen Lagers schließen. Indessen zeigen nunmehr die Wahlumfragen/Wahlergebnisse, daß dieser Manipulationstrick nicht funktioniert.
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Die Hamburger Illustrierte DER SPIEGEL zur AfD-Demo vom 7.11. 2015 in Berlin:
“Auf der Demonstration sieht man jede Menge Nazis, es gibt die Aufforderung zu Straftaten, zu Brandanschlägen.”Anti-AfD-Funktionär in Video der Illustrierten. Daß von der AfD sogar zu Brandanschlägen aufgefordert wird, belegt DER SPIEGEL nicht.
Ausriß:”Aufforderung zu Straftaten, zu Brandanschlägen.” Ungeheuerliche, unbewiesene Behauptung im Spiegel-Video.
Illustrierte DER SPIEGEL aus der Merkel-Stadt Hamburg 2007:
Ausriß – DER SPIEGEL als “rechtes Verschwörungsblatt”?
“Haben wir schon die Scharia?”:http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50990541.html
“Allzu viele Urteile spielten bereits Islam-Fundamentalisten in die Hände…Doch als die Anwältin der Frau, Barbara Becker-Rojczyk, die Ehe noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres scheiden lassen wollte, schaltete Richterin D. auf stur. “Eine unzumutbare Härte”, die eine sofortige Auflösung der Ehe nötig mache, liege “nicht vor”. Die Frau habe vielmehr damit “rechnen” müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös verbrieftes “Züchtigungsrecht” auch ausübe…In einer dienstlichen Erklärung legte die Richterin in Sachen Islam noch einmal nach: In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran “neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau”…
Die Marburger Islamexpertin Ursula Spuler-Stegemann sieht dies ähnlich: “Haben wir schon die Scharia hier?”, fragt sie. Der Fall zeige, “dass hier Dinge aus dem Ruder laufen”…Die Debatte, die Richterin Christa D. nun erneut angestoßen hat, scheint die Deutschen wie in Fieberschüben heimzusuchen. Sie berührt die Frage, wie viel Anpassung der Rechtsstaat von Einwanderern verlangen darf oder muss. Akzeptieren die Deutschen die manchmal altertümlichen Vorstellungen anderer Kulturkreise? Gestatten sie also Gruppen, nicht nur neben der Bevölkerung in einer Parallelgesellschaft zu leben – sondern auch in einem anderen Zeitalter und mit einer ganz anderen Geschwindigkeit? Ist die Republik nicht verpflichtet, auch die Menschen, die der Gesellschaft fremd sind, mitzunehmen, wenigstens schon mal bis in die Gegenwart?…Allzu lange wurden ihnen keine großen Integrationsbemühungen abverlangt. Jahrzehntelang planierten deutsche Richter islamischen Fundamentalisten geradezu den Weg in die Parallelgesellschaft. Der Strategie islamischer Verbände, vor Gericht vermeintlich religiöse Freiräume zu erstreiten, hatten sie wenig entgegenzusetzen. Obwohl – so Johannes Kandel, Leiter des Referats Interkultureller Dialog in der Politischen Akademie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung – den Juristen klar sein musste, dass die “gruppenrechtliche Privilegierung gegen das Gleichheitsgebot der säkularen Rechtsordnung gerichtet ist”…
In vielen kleinen Urteilen kamen deutsche Richter, oft mit gutem Grund, den Muslimen im Land entgegen…
geweckt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht schon 1992…Als eklatanter Sündenfall auf dem Weg zur rechtlichen Absicherung islamischer Parallelwelten gilt Experten ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993. Die Richter entschieden, eine 13-jährige Türkin sei vom Sport- und Schwimmunterricht zu befreien, wenn dieser nicht streng nach Geschlechtern getrennt angeboten werde. Die Familie des Mädchens hatte argumentiert, das Kopftuch könne ja verrutschen…
Im Klartext: Muslimische Paschas, in deren Herkunftsland die Vielweiberei – wie in Marokko, Algerien oder Saudi-Arabien – legal ist, konnten in begründeten Ausnahmefällen ihre Zweitgattin bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern…
“Die AfD fordert, dass Minarette, der Muezzinruf und jegliche Vollverschleierung verboten werden sollen. In dem ersten Grundsatzprogramm der Partei steht nun auch die Aussage, der Islam gehöre nicht zu Deutschland.” DER SPIEGEL 2016. Viel klammheimliche Freude jetzt bei SPIEGEL-Journalisten, die 2007 an der Titelgeschichte mitschrieben?
“Weil es eine klar rechtsextreme Demonstration ist…” rbb zum Motto der Pogida-Kundgebung in Potsdam – der Staatssender zitierte den Inhalt des Transparents nicht, andere Mainstreammedien verfuhren ebenso. Den deutschen Mainstreammedien war verboten, über die Kernaussagen der Pogida-Kundgebung zu berichten, wie die veröffentlichten Texte klar zeigen.
Bildzeitung, Febr. 2016 – laut offiziellen Denkvorschriften sächsischer Autoritäten ein weiterer Fall wundervoller, fördernswerter Kulturbereicherung, gut für das Image von Dresden:
Dresden – Brutaler Messer-Angriff in der Neustadt wegen einer Zigarette.
Der Marokkaner Amlal A. (22) drehte am 30. Mai 2015 in einem Bistro in der Alaunstraße durch. Weil sein Opfer ihm keine Zigarette geben wollte, stach Amlal auf den Libyer Kalefa T. (29) mit einem Cutter-Messer ein.
Laut Anklage wurde das Opfer durch vier Schnitte im Gesicht, Hals und Arm schwer verletzt. Die Polizei, die zufällig vorbei kam, verhinderte Schlimmeres.
„Das Opfer lag am Boden, blutete aus mehreren Wunden, der Täter lag auf ihm“, sagt Polizist Stefan W. (45) aus.
Amlal A. kam am 20. Dezember 2014 nach Deutschland, wurde bereits 16 Tage später das erste Mal wegen Diebstahls verhaftet. Rund ein Dutzend ähnlicher Anzeigen folgten.
Bei seiner Festnahme am 30. Mai hatte er ebenfalls Diebesgut bei sich.
Der abgelehnte Asylbewerber stand bereits auf der Liste zur Abschiebung…Zitat Bildzeitung – bisher noch keine Positionierung von Tillich zu dem „Kulturbereicherungs“-Fall.
“Dresden wird gefährliches Pflaster” – politische Ziele der Autoritäten und bereichts erreichte Resultate: http://www.hart-brasilientexte.de/2015/03/25/dresden-wird-gefaehrliches-pflaster-morgenpost-2015-gewalt-und-kriminalitaetsfoerderung-in-sachsen-ziele-zustaendiger-autoritaeten-und-bereits-erreichte-resultate-interessante-vergleiche-mit/