Wer nachweisen kann, daß er das ganze Jahr beispielsweise in Kanada arbeitet, braucht in Deutschland natürlich keine Müllabfuhrgebühren zu bezahlen. Anders bei der GEZ und den angeschlossenen Sendern – gleichlautend wird auf allen Hierarchie-Ebenen, von sämtlichen zuständigen Mitarbeitern das Argument rundweg abgelehnt, daß man in einem Rechtsstaat wie Deutschland doch schwerlich für eine Leistung zur Kasse gebeten werden könne, die man nachweislich nicht nutze. Denn auf fernen Kontinenten kann man solange auf der Radioskala drehen wie man will – da kommt einfach kein ARD-Radiosender auf UKW oder Mittelwelle. Gleiches gilt für den Fernseher – dem ist in Australien, China oder Lateinamerika ebenfalls kein ARD-Programm zu entlocken. Bis 2013 zahlten dort Lebende und Arbeitende natürlich keinen GEZ-Beitrag – das ist mit der Gesetzesänderung nun vorbei. Ob Bäcker, Fleischer, Tankstellenwarte nachziehen – und nun ebenfalls auf fernen Kontinenten arbeitende Deutsche mit Geldforderungen überziehen, gemäß GEZ-Argumentation, wonach unwichtig sei, ob man eine angebotene Leistung auch tatsächlich nutze?
„Ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind und ob diese genutzt werden, ist unerheblich.“ Offizielle Position 2016
Geldfußball-Industrie und GEZ-Zwangsgebühren:http://www.hart-brasilientexte.de/2016/06/29/oliver-kahn-mehmet-scholl-etc-neoliberaler-millionaersfussball-die-geldfussball-industrie-die-top-honorare-und-gehaelter-u-a-bei-ard-und-zdflaut-kress-pro-und-bildzeitung-im-juni-2016/
„…Klagen massenhaft abgewiesen
Bei ARD und ZDF spricht man in diesem Zusammenhang von einer neuen „Beitragsgerechtigkeit“. Für gerecht kann man dies allerdings nur halten, wenn man der Grundannahme folgt, dass jeder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen muss, ganz gleich, ob er die Sender empfangen kann oder will…Wobei wir ja wissen, worin der Sinn des Ganzen besteht: ARD und ZDF, die unter Pensionsrückstellungslasten ächzen, fürs Programm aber heute nicht mehr aufwenden als früher, ein gesichertes Einkommen auf höchstem Niveau zu sichern. Unter dem Label „Gerechtigkeit“ verkauft sich so etwas selbstverständlich am besten.
Wer dagegen grundsätzliche Einreden hatte, wurde von den Landesverfassungsgerichten in Bayern und Rheinland-Pfalz eines Besseren belehrt, die sich in ihren Urteilen zum Rundfunkbeitrag nicht lange mit der Frage aufgehalten haben, ob ein Beitrag für etwas, das man nicht will oder nicht nutzt, überhaupt ein Beitrag ist…
FAZ-Leser:
Nicht alle Klagen wurden abgewiesen.
Otto Meier (DerQuerulant) – 14.05.2015 20:44
Hanns Dieter Hüsch, Kabarettist
“Wir befinden uns in der Hand
von Kaufleuten
die sich wiederum in der Hand
von Kaufleuten befinden
die wiederum ihrerseits
sich in der Hand von Kaufleuten befinden
von Kaufleuten die sich aber keineswegs
als Kaufleute empfinden
vielmehr als vielseitig Interessierte
sagen wir
sich als hochkomplizierte Seelen, unter
wenns sein muß
eiskalter Haut
dargestellt wissen wollen
weil eventuell alte Schule
hanseatisch etc.
sich demnach natürlich mit Kunst
sich als Kaufleute
die wiederum in der Hand von noch
feineren Kaufleuten
sich befassen und auseinandersetzen
in der Obhut
wohlgemerkt in der Obhut
von angestammten Kaufleuten
die das Halsabschneiden weit von sich weisen…”