Bergedorf
Gericht untersagt Betrieb der Windkraftanlage Curslack/Hamburger Abendblatt
Umweltsenator Kerstan wollte die fünf Rotoren morgen einweihen. Doch
das Gericht verordnete den Nachweis der Umweltverträglichkeit.
Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) hat Donnerstag frei. Die
feierliche Einweihung des Windparks Curslack in Bergedorf, zu der er
sich angesagt hatte, fällt aus. Das Oberverwaltungsgericht hat den
Betrieb der Anlage verboten. Es gab damit einer Anwohnerbeschwerde
statt, die gegen die Baugenehmigung vorgegangen war. Die Richter
monierten, dass die Behörden die Auswirkungen der fünf Rotoren auf die
Umwelt unzureichend bis gar nicht geprüft haben. Die Anlagen stehen im
Trinkwasserschutzgebiet.
In dem 24 Seiten starken Gerichtsbeschluss, der dem Abendblatt
vorliegt, lassen die Richter deutlich durchblicken, dass ihrer Meinung
nach die Behörde in Fragen der Umweltrisiken die Angaben des
Anlagen-Betreibers praktisch abgeschrieben hat. Die Anlage ist ein
Prestigeprojekt der Umweltbehörde und ein Forschungsprojekt der
Hochschule für Angewandte Wissenschaften.
Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert
„Jetzt wird sich zeigen, ob der Senator Rückgrat genug hat, eine
ergebnisoffene Umweltverträglichkeitsprüfung in Auftrag zu geben“,
sagte der Anwalt der Klägerseite, Ulf Hellmann-Sieg von der Kanzlei
Klemm & Partner. Umweltbehördensprecher Jan Dube kündigte eine
Nachprüfung der Umweltrisiken an, deren Ergebnis in wenigen Wochen
vorliegen werde. Die Genehmigung der Windkraftanlagen gelte weiter.
Sie sind auch längst gebaut. Der Widerspruch gegen die Baugenehmigung
der 180 Meter hohen Rotoren konnte insoweit keinen Erfolg mehr haben,
stellen die Richter lapidar fest. Allerdings verhindere die offenbar
rechtswidrig erteilte Baugenehmigung den Betrieb der Anlage. Die in
der Baugenehmigung begangenen Rechtsfehler können nach Ansicht der
Richter aber geheilt werden. Dabei muss die von der Behörde
vorgenommene sogenannte Vorprüfung der Umweltrisiken nicht allgemein
und vage, sondern am konkreten Einzelfall vorgenommen werden. Dies ist
nach Ansicht der Richter bisher nicht erfolgt.
Windpark in Bergedorf
Fehler dürfen nachgebessert werden
Ergibt die jetzt nachzuholende Überprüfung der Umweltverträglichkeit
Mängel bei den fünf Rotoren, müssen sie behoben werden, um den
rechtmäßigen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen. Auch eine
rechtswidrige Baugenehmigung löse keinen Anspruch auf Abriss der
Rotoren aus. Er könne allenfalls entstehen, wenn sich etwaige Mängel
als unheilbar herausstellen, hieß es im Urteil.
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ISSN 2199-8817
Büro und Koordination: Manfred Knake
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Barbara Meyer-Gluche, DIE GRÜNEN, Spitzenkandidatin für Saarland-Landtag 2017
Ausriß – das Echo auf die Argumentation von Barbara Meyer-Gluche – siehe Saarland-Wahlresultat…