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Die Studie fand zwischen Ende Februar und Mitte November 2015 am Standort Le Peuchapatte auf 1`100 m ü.M. in der Gemeinde Muriaux (JU) statt. Dort stehen seit 2010 drei WEA vom Typ Enercon E-82 mit einer Gesamthöhe (inkl. Rotor) von rund 150 Metern. An insgesamt 85 Tagen wurde die Umgebung der WEA in einem Umkreis von 100 Metern (bzw. 50 Metern an 15 Tagen in den Sommermonaten) systematisch nach Schlagopfern abgesucht. Für die Auswertung wurde die Sucheffizienz, die tägliche Verbleiberate der Vogelopfer und die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, dass ein kollidierter Vogel auf die untersuchte Fläche fällt. Die Berechnungen zur Bestimmung der absoluten Kollisionsraten erfolgten konservativ. Gleichzeitig wurde die Intensität des Vogelzugs kontinuierlich (24 Stunden pro Tag) 265 Tage lang (26.2.-17.11.2015) mit einem Radar des Typs BirdScanMT1 quantitativ erfasst.
Es wurde ein Medianwert von 20,7 Schlagopfern pro WEA und Jahr ermittelt. Kollisionsopfer waren vor allem nachts ziehende Kleinvögel, darunter Goldhähnchen und Drosseln, aber auch Mauersegler und Stockenten. Bei einem Grossteil der genauer untersuchten Schlagopfer waren im Röntgenbild Knochenfrakturen sichtbar. Die Kollisionsereignisse wurden hauptsächlich in der Zugzeit im Frühling und Herbst festgestellt. Sie traten aber nicht immer nur bei hoher Zugintensität im Höhenbereich der WEA auf. Dies zeigt, dass der Zusammenhang zwischen Zugintensität und der Anzahl Schlagopfer innerhalb der Zugzeit komplexer ist als bisher angenommen. Eine grosse zusätzliche Rolle dürften die witterungsbedingt unterschiedlichen Sichtverhältnisse spielen. Hier müssten weiterführende Untersuchungen ansetzen.
Die untersuchte Region im Jura weist für Schweizer Verhältnisse eine eher hohe Vogelzugintensität auf. Die Ergebnisse dürften sich auf topografisch ähnliche Standorte und in breiter Front ziehende Zugvögel übertragen lassen, also auf die grosse Masse der Zugvögel, die zum grössten Teil nachts zieht und nicht auf Thermik angewiesen ist. Nicht repräsentativ sind die Ergebnisse jedoch für Standorte in den Alpen oder im Mittelland. Unklar ist, in wie weit sie sich auf grössere und höhere WEA übertragen lassen, da diese weiter in den Vogelzugstrom hineinragen.
Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE, 058 462 56 75 / 079 763 86 11
Michael Schaad, Mediensprecher der Schweizerischen Vogelwarte, 041 462 97 35
“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.
Die deutsche Abwiegel-Studie PROGRESS – von der Bundesregierung bezahlt:http://bioconsult-sh.de/de/projekte/progress/
Merkel-Kandidatur 2017:
SPD-Steinmeier:
Schäfer in Seehausen:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/24/schaefer-in-seehausenthueringen-24-9-2016-huete-wettbewerb/
Von Wattenrat:
Der nachfolgende Text wurde mit freundlicher Genehmigung von der WebSeite der Europäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) übernommen:
Die Bundesregierung plant folgenschwere Änderungen des Artenschutzrechts. Ziel ist nicht die Stärkung der artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbote, sondern exakt das Gegenteil:
Immerhin beabsichtigt die Bundesregierung aber auch, eine alte gesetzgeberische Fehlleistung zu korrigieren. Deutschland hat nämlich 2007 das unvermeidbare Töten von Individuen besonders geschützter Arten bei der Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kurzerhand vom Tötungsverbot ausgenommen, wenn nur „die ökologische Funktion dieser Habitate im räumlichen Zusammenhang“ gewährleistet bleibt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht darin einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, weshalb der Gesetzentwurf nicht umhinkommt, diesen Passus aufzugeben.
Man darf sich über die Absichten der Bundesregierung nicht wundern. Bereits 2009 hat der Bundesgesetzgeber das Bundesumweltministerium ermächtigt, die Arten, für deren Schutz Deutschland eine besondere Verantwortung hat, per Verordnung besser zu schützen. Doch das Bundesumweltministerium hat keinerlei Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Jetzt zeigt sich, das Ministerium hat genau das Gegenteil vorbereitet. Und dies ausgerechnet in der Mitte der „Dekade zum Schutz der Biodiversität“, die die Bundesregierung mit viel Tamtam ausgerufen hat und die nahezu verstrichen ist. Dreister hat eine Bundesregierung die Bürger im Artenschutz selten hinters Licht geführt.
Welchen Stellenwert der Artenschutz für die Bundesregierung hat, verrät bereits die Begriffswahl: Für sie sind Tiere und Pflanzen keine „Individuen“, sondern „Exemplare“, als handele es sich um Briefmarken. Mit einem Unterschied: Philatelisten wissen für gewöhnlich um den Wert ihrer Marken. Die Bundesregierung weiß um den Wert der ihr anvertrauten wild lebenden Arten offenbar nichts.
“Kein Windrad ohne Volksentscheid.” AfD Thüringen