Klaus Hart Brasilientexte

Aktuelle Berichte aus Brasilien – Politik, Kultur und Naturschutz

Der Energiewende-Bluff und die gezielte Artenvernichtung. Neue Schlagopfer-Studie aus der Schweiz. Was perverse Umweltverbrecher auch in Deutschland sehr freut…Deutsche Regierung fördert Schlagopferstudie „Progress“ – was dabei vorhersehbar herauskommt…

Donnerstag, 01. Dezember 2016 von Klaus Hart

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Zugvögel und Windenergie: Weltweit erste kombinierte Studie zu Schlagopfern und Vogelzugintensität

Bern, 28.11.2016 – Kollisionen von Vögeln mit Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den grössten Kritikpunkten bezüglich der Nutzung von Windenergie. Um die Auswirkungen von WEA auf Zugvögel zu beurteilen, müssen sowohl die Anzahl der insgesamt an einer WEA vorbeiziehenden Vögel als auch die Anzahl der dabei verunglückenden Vögel (Schlagopfer) bekannt sein. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat im Auftrag des Bundesamts für Energie die international erste Studie erstellt, die diese Fragestellung beantwortet. Dazu wurde am Standort Le Peuchapatte (Jura) parallel zur systematischen Suche nach Schlagopfern auch die Intensität des Vogelzugs mittels eines kalibrierten Radargeräts gemessen. Pro Windenergieanlage wurde dabei ein Medianwert von 20,7 Vogelopfern pro Jahr ermittelt.

Die Studie fand zwischen Ende Februar und Mitte November 2015 am Standort Le Peuchapatte auf 1`100 m ü.M. in der Gemeinde Muriaux (JU) statt. Dort stehen seit 2010 drei WEA vom Typ Enercon E-82 mit einer Gesamthöhe (inkl. Rotor) von rund 150 Metern. An insgesamt 85 Tagen wurde die Umgebung der WEA in einem Umkreis von 100 Metern (bzw. 50 Metern an 15 Tagen in den Sommermonaten) systematisch nach Schlagopfern abgesucht. Für die Auswertung wurde die Sucheffizienz, die tägliche Verbleiberate der Vogelopfer und die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, dass ein kollidierter Vogel auf die untersuchte Fläche fällt. Die Berechnungen zur Bestimmung der absoluten Kollisionsraten erfolgten konservativ. Gleichzeitig wurde die Intensität des Vogelzugs kontinuierlich (24 Stunden pro Tag) 265 Tage lang (26.2.-17.11.2015) mit einem Radar des Typs BirdScanMT1 quantitativ erfasst.

Es wurde ein Medianwert von 20,7 Schlagopfern pro WEA und Jahr ermittelt. Kollisionsopfer waren vor allem nachts ziehende Kleinvögel, darunter Goldhähnchen und Drosseln, aber auch Mauersegler und Stockenten. Bei einem Grossteil der genauer untersuchten Schlagopfer waren im Röntgenbild Knochenfrakturen sichtbar. Die Kollisionsereignisse wurden hauptsächlich in der Zugzeit im Frühling und Herbst festgestellt. Sie traten aber nicht immer nur bei hoher Zugintensität im Höhenbereich der WEA auf. Dies zeigt, dass der Zusammenhang zwischen Zugintensität und der Anzahl Schlagopfer innerhalb der Zugzeit komplexer ist als bisher angenommen. Eine grosse zusätzliche Rolle dürften die witterungsbedingt unterschiedlichen Sichtverhältnisse spielen. Hier müssten weiterführende Untersuchungen ansetzen.

Die untersuchte Region im Jura weist für Schweizer Verhältnisse eine eher hohe Vogelzugintensität auf. Die Ergebnisse dürften sich auf topografisch ähnliche Standorte und in breiter Front ziehende Zugvögel übertragen lassen, also auf die grosse Masse der Zugvögel, die zum grössten Teil nachts zieht und nicht auf Thermik angewiesen ist. Nicht repräsentativ sind die Ergebnisse jedoch für Standorte in den Alpen oder im Mittelland. Unklar ist, in wie weit sie sich auf grössere und höhere WEA übertragen lassen, da diese weiter in den Vogelzugstrom hineinragen.

Adresse für Rückfragen:

Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE, 058 462 56 75 / 079 763 86 11
Michael Schaad, Mediensprecher der Schweizerischen Vogelwarte, 041 462 97 35

Herausgeber:

Bundesamt für Energie
Internet: http://www.bfe.admin.ch

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“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.

Die deutsche Abwiegel-Studie PROGRESS – von der Bundesregierung bezahlt:http://bioconsult-sh.de/de/projekte/progress/

http://www.hart-brasilientexte.de/2016/11/19/windkraftwerke-und-kulturzerstoerung-in-deutschland-grundsatzurteil-2016-gegen-bau-von-wka-bei-reichsburg-cochem-und-burg-coraidelstein-abriss-zahlreicher-windkraftwerke-die-bedeutende-denkmaeler/

Merkel-Kandidatur 2017:

http://www.hart-brasilientexte.de/2016/11/21/angela-merkel-was-auftraggebenden-machteliten-westdeutschlands-sowie-der-nato-an-ihr-gefaellt/

SPD-Steinmeier:

http://www.hart-brasilientexte.de/2016/11/22/frank-walter-steinmeier-2016-cdu-spd-kandidat-fuer-das-amt-des-bundespraesidenten-von-deutschland-merkel-wollte-ausgerechnet-marianne-birthler/

Schäfer in Seehausen:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/24/schaefer-in-seehausenthueringen-24-9-2016-huete-wettbewerb/

Von Wattenrat:

Der nachfolgende Text wurde mit freundlicher Genehmigung von der WebSeite der Europäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) übernommen:

Die Bundesregierung plant folgenschwere Änderungen des Artenschutzrechts. Ziel ist nicht die Stärkung der artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbote, sondern exakt das Gegenteil:

  • Das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes soll künftig nur noch für Eingriffe und Vorhaben gelten, wenn sich das Tötungsrisiko für besonders geschützte Arten unvermeidbar signifikant erhöht. Man mag für diese Änderung ein gewisses Verständnis aufbringen, hat doch das Bundesverwaltungsgericht das Tötungsrisiko bereits an diese Maßgabe geknüpft. [Anmerkung Wattenrat: Das ist bereits Stand der Rechtssprechung in Deutschland, Beispiele Tötungsrisiko für Vögel und Fledermäuse an Windkraftanlagen; die Frage ist nur, ob der Europäische Gerichtshof das auch so sieht.]
  • Der Fang besonders geschützter Arten zum Zwecke ihres Schutzes (etwa bei Umsiedlungen) soll künftig vom artenschutzrechtlichen Fangverbot ausgenommen sein. Nach der bisherigen Rechtslage war dies unklar; das Bundesverwaltungsgericht hatte Zweifel geäußert und sich ohne Klärung durch den Europäischen Gerichtshof nicht festlegen wollen. Alles kein Problem, so die Bundesregierung in der Begründung der Gesetzesänderung. Die EU-Kommission habe Zustimmung signalisiert. Zauneidechsen, Kamm-Molche, Feldhamster und andere Arten könnten dann ohne Ausnahmegenehmigung gefangen werden, um umgesiedelt zu werden, um beispielsweise Infrastrukturvorhaben nicht länger im Wege zu sein.
  • Eine massive Absenkung des bisherigen Artenschutzrechts ist beim Schutz der „lediglich“ national besonders geschützten Arten geplant. Bisher muss der Schutz dieser Arten vor Eingriffen mit den Maßstäben der Eingriffsregelung gewährleistet werden. Wird die Eingriffsregelung dabei unzureichend angewandt, darf sich die Anwendung der artenschutzrechtlichen Verbote nicht auf die nur gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten beschränken, sondern die Verbote gelten ausnahmslos allen besonders (also auch den nur „national“) geschützten Arten. So hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Ortsumfahrung Freiberg am 14.07.2011 entschieden (BVerwG 9 A 12.10). Die geplante Gesetzesänderung will die Wiederholung einer solchen Entscheidung ausschließen. Wird die Änderung zum Gesetz, senkt dies das Schutzniveau für ungefähr 2.000 von etwa 2.600 besonders geschützte Arten – darunter viele hochgradig gefährdete Leitarten des Naturschutzes – drastisch herab. Denn eine fehlerhafte Anwendung der Eingriffsregelung soll künftig keine artenschutzrechtlichen Konsequenzen mehr haben. [Anmerkung Wattenrat: Dies trifft für Vögel und Fledermäuse nicht zu, sie sind durch das Gemeinschaftsrecht in der EU geschützt.]

Immerhin beabsichtigt die Bundesregierung aber auch, eine alte gesetzgeberische Fehlleistung zu korrigieren. Deutschland hat nämlich 2007 das unvermeidbare Töten von Individuen besonders geschützter Arten bei der Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kurzerhand vom Tötungsverbot ausgenommen, wenn nur „die ökologische Funktion dieser Habitate im räumlichen Zusammenhang“ gewährleistet bleibt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht darin einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, weshalb der Gesetzentwurf nicht umhinkommt, diesen Passus aufzugeben.

Man darf sich über die Absichten der Bundesregierung nicht wundern. Bereits 2009 hat der Bundesgesetzgeber das Bundesumweltministerium ermächtigt, die Arten, für deren Schutz Deutschland eine besondere Verantwortung hat, per Verordnung besser zu schützen. Doch das Bundesumweltministerium hat keinerlei Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Jetzt zeigt sich, das Ministerium hat genau das Gegenteil vorbereitet. Und dies ausgerechnet in der Mitte der „Dekade zum Schutz der Biodiversität“, die die Bundesregierung mit viel Tamtam ausgerufen hat und die nahezu verstrichen ist. Dreister hat eine Bundesregierung die Bürger im Artenschutz selten hinters Licht geführt.

Welchen Stellenwert der Artenschutz für die Bundesregierung hat, verrät bereits die Begriffswahl: Für sie sind Tiere und Pflanzen keine „Individuen“, sondern „Exemplare“, als handele es sich um Briefmarken. Mit einem Unterschied: Philatelisten wissen für gewöhnlich um den Wert ihrer Marken. Die Bundesregierung weiß um den Wert der ihr anvertrauten wild lebenden Arten offenbar nichts.

AfDWindrad

“Kein Windrad ohne Volksentscheid.” AfD Thüringen

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    Fotostrecken Wasserfälle Iguacu und Karneval 2008

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