16. August 2012
Seit Jahren wird von Naturschützern vermutet, dass Greifvögel vor den vorgeschriebenen Artenerfassungen bei Windparkplanungen “vorsorglich” vertrieben oder getötet werden, um die Durchführung eines Windparkprojektes nicht zu gefährden.Wiesenweihen können, wie andere Arten auch, wegen ihrer Seltenheit ein Ausschlusskriterium für die Genehmigung eines Windparks sein. Greifvögel verunglücken häufig an den Rotoren oder sterben ohne Kollision durch die Druckunterschiede vor und hinter dem Rotor, was zu Organschäden führt: das Barotrauma.
Im Landkreis Aurich wurde von Betreibern (Gemeinde Krummhörn) schon sehr aggressiv gegen die verfügte zeitweilige Abschaltung von zwei Anlagen an einem Wiesenweihenbrutplatz vor einem Jahr vorgegangen, von massiven Drohungen bis hin zu Schadensersatzforderungen. Das VG Gericht Oldenburg bestätigte damals die Rechtmäßigkeit der Abschaltung durch den Landkreis. Nun wurden Bereich der benachbarten Stadt Norden in einem Windpark-Planungsgebiet zwei Totschlagfallen entdeckt (vollständiger Zeitungsartikel aus der Emder Zeitung vom 10. August 2012 hier: .pdf Emder Zeitung: Fallensteller jagen Greifvögel im Windpark Norden). Die Vermutung liegt daher nahe, dass damit unliebsame Genehmigungshemmnisse beseitigt und spätere renditemindernde Abschaltungen vermieden werden sollten: Wo sich keine Wiesenweihen mehr aufhalten, darf gebaut werden und muss auch nicht abgeschaltet werden. Es ist ferner zu vermuten, dass dieser Fall nur die Spitze des Eisberges bei der Nachstellung, Vertreibung oder Tötung von streng geschützten Arten bei Windparkplanungen oder des laufenden Betriebs ist. Die Polizei hat dem Vernehmen nach inzwischen schon mehrere Jäger vernommen, keiner will es gewesen sein, und Windmüller “verurteilen” diese Praktiken (Ostfriesischer Kurier, Norden, 16. August 2012: .pdf_Greifvogelfallen )